Lehrerin-Kur nur in den Ferien

Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik? Die Kur ist genehmigt und ihr habt schon die passende Klinik?
ameyaa

Lehrerin-Kur nur in den Ferien

Beitrag von ameyaa » 15 Apr 2009, 20:16

Hallo, wer kann mir genau sagen, ob es rechtlich abgesichert ist, dass ich als Lehrerin nur eine Kur in den Ferien machen darf. Ich bin nicht verbeamtet, nur angestellt im Öffentlichen Dienst. D.h. ich bin nicht privat versichert, sondern gesetzlich. Vielleicht will mich mein Arbeitgeber auch nur einschüchtern. Wer kann mir helfen? LG Ameyaa

angie1965
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Beitrag von angie1965 » 15 Apr 2009, 21:06

Ich kann Dir von der Deutschlehrerin meines Sohnes berichten, die letzthin außerhalb der Ferien in Kur war und zwar die vollen 3 Wochen außerhalb der Ferien - sehr zur Begeisterung ihrer Schüler. Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob sie angestellt oder verbeamtet ist.
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sabinets
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Beitrag von sabinets » 16 Apr 2009, 08:58

Also eine Freundin von mir ist auch angestellte Grundschullehrerin und die war mit mir 4 Wochen in Reha, zum grössten Teil außerhalb der Ferien.

Vielleicht kann dir da aber die Kasse Auskunft zu geben. Wenn du krank bist, wartest du doch auch nicht bis zu Ferien, oder ? Und anders ist das ja auch nicht zu sehen....
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

ameyaa

Lehrerinkur

Beitrag von ameyaa » 17 Apr 2009, 12:23

Habe bei de Krankenkasse angerufen und die haben mir bestätigt, dass ich eine Mutter-Kind Kur jederzeit machen kann. Die Kurzeit gilt als Arbeitsunfähigkeit. Ja, nun muss ich mich mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen, da er nicht gerne 3 Wochen auf mich verzichtet. Ist ja normal. Für Lehrer gibt es nur schwer eine Vertretung zu finden und wenn es um das Wohl der Kinder geht, sind die Schuleltern natürlich auch nicht sehr verständnisvoll. Aber da muss ich wohl durch, da es mir zur Zeit wirklich nicht gut geht.
Die beiträge haben mir Mut gemacht, meine Erschöpfung ernster zu nehmen und nicht einfach weiterzumachen....
LG Ameyaa

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 17 Apr 2009, 13:18

Hey ob Lehrerin, Verkäuferin oder Bäcker das ist doch wurst, wenn du deine Kur machen willst und mußt, kannst du das nicht von den Ferien abhängig machen. Natürlich wird es Meckerer geben, aber wenn du klein bei gibst, dann gibst du ihnen Recht. Und ich denke in allen Berufszweige gibt es Schwierigkeiten 3, 4, oder 6 Wochen zu überbrücken. Das ist aber Sache der Chefs oder in deinem Faller des Direktors und nicht deine, also Kopf hoch und toi, toi, toi für die Kur
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Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

BetsyB

Beitrag von BetsyB » 17 Apr 2009, 21:31

Ich habe nur in der Beihilfenverordnung (BezRg. Köln) gelesen, dass Lehrer nur und ausschliesslich in den Schulferien zur Kur dürfen.
Aber du bist ja nicht beihilfeberechtigt....????

NiCoRa01

Beitrag von NiCoRa01 » 17 Apr 2009, 22:05

Eine Vertretungslehrerin sollte den Eltern doch lieber sein als eine Lehrerin der es sehr schlecht geht!!

Grad auf deiner Schule wird das Mitmenschliche und das Wohlfühen doch so wichtig genommen, dann können sie doch mal zeigen dass das auch wirklich so ist ;)

Und wenn du sie rechtzeitig informierst haben sie ja genug Zeit Ersatz für 3 Wochen zu finden.

Gruß
NiCoRa

Blanka2002
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Beitrag von Blanka2002 » 18 Apr 2009, 10:35

Meine Cousine ist Grundschulelehrerin und sie war im letzten Herbst 4 Wochen zur Kur. Davon war auch nur eine Woche Ferien. Sie ist übringend verbeamtet.
Liebe Grüße
Manu

2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Apr 2009, 10:50

kann das eventuell auch in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein?? Bildungspolitik und alles was damit zusammenhängt regeln die Bundesländer ja unterschiedlich - auch die Beihilfen sind da unterschiedlich?

Könnte es sein,daß unterschiedliche Regeln gelten je nach dem ob man also eine Reha oder Vorsorgekur macht?? ( bei Beamten heißt das ja anders )

Aber Reha zb. nach Erkankung kann man ja nicht verschieben....

Vorsorge eben schon...

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 19 Apr 2009, 16:01

@Laetitia
Sie ist ja nicht verbeamtet - also nix mit Beihilfevorschriften. Wird dann wohl eher ne "normale" Muki-Kur sein....
Und obs da jetzt speziell Vorschriften für Lehrer gibt ???
Wenn dann in den Regelungen der Länder vom Kultusministerium - wie Du ja schon geschrieben hast: Bildung ist Ländersache.
Ich würd mmal aus dem Bauch raus sagen: Wenns dringend ist, sollte die Kur unabhängig von Ferienzeiten durchgeführt werden. Bei etwas weniger Dringlichkeit wwäärre ich der Lehrerin meiner Tochter z.B. dankbar, wenn die Kur in die Ferien fallen würde....
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

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