Wem hat KK statt Mukikur eine Kinderkur empfohlen?
Wem hat KK statt Mukikur eine Kinderkur empfohlen?
Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine interessante Frage eines anderen Forumsmitglieds aufgegriffen. Die Frage ging jedoch ein wenig unter. Interessieren würde es mich jedoch auch.
Die Mutterkindkur wurde abgelehnt, die KK empfahl jedoch eine Kinderkur für das Kind und die Mutter sollte eine Widerspruch schreiben und in Umwandlung in eine Kinderkur mit ihr als Begleitung fordern.
Wie genau ist das? Bisher habe ich nur gelesen, daß der MDK nur die Atteste der Mutter prüft.
Prüft der MDK beim Widerspruchsgutachten auch die Kurbedürftigkeit des Kindes???
Wer hat Ähnliches erlebt?
LG Lisadog
ich habe hier eine interessante Frage eines anderen Forumsmitglieds aufgegriffen. Die Frage ging jedoch ein wenig unter. Interessieren würde es mich jedoch auch.
Die Mutterkindkur wurde abgelehnt, die KK empfahl jedoch eine Kinderkur für das Kind und die Mutter sollte eine Widerspruch schreiben und in Umwandlung in eine Kinderkur mit ihr als Begleitung fordern.
Wie genau ist das? Bisher habe ich nur gelesen, daß der MDK nur die Atteste der Mutter prüft.
Prüft der MDK beim Widerspruchsgutachten auch die Kurbedürftigkeit des Kindes???
Wer hat Ähnliches erlebt?
LG Lisadog
Ich habe vor Jahren mal Ähnliches erlebt. Ich hatte eine Mutter-Kind-Kur für mich und meinen Sohn beantragt. Daraufhin rief die Krankenkasse an und lehnte die Kur ab. Der Sachbearbeiter sagte, dass der Arzt vom MDK aber eine Kinderkur für dringend erforderlich halte und genehmigen würde ohne erneuten Antrag. Die Barmer schickte mir dann die Unterlagen von 2 Kurhäusern, die Kinderkuren durchführen und wir durften wählen. Allerdings ist mein Sohn natürlich ohne mich gefahren, weil er zu dem Zeitpunkt schon 12 war und auch alleine fahren wollte.
Ach ja, 2003 war das, also schon ein paar Jährchen her.
Ach ja, 2003 war das, also schon ein paar Jährchen her.
Danke Laetitia,
das weiß ich ja (hatte ich bereits geschrieben).
Trotzdem scheint die KK manchmal diese Empfehlung auszusprechen und ich frage nach Eltern, die genau diese Erfahrung gemacht haben. Eben unabhängig vom regulären Mutterkindkurverfahren und den MDK Regeln...es scheint trotzdem manchmal diese Empfehlung ausgesprochen zu werden, und mich würde interessieren, ob die KK so urteilt, oder eben der MDK der KK den Rat einer Kinderkur gibt, denn das würde die Ausnahme bestätigen, daß der MDK gelegentlich trotzdem die Kinderatteste ansieht, auch wenn die Mutter aus deren Sicht nicht kurbedürftig ist.
Falls sich Mütter melden, bei denen es so war, ist es ja evtl. auch für dich interessant zu lesen.
LG Lisadog
das weiß ich ja (hatte ich bereits geschrieben).
Trotzdem scheint die KK manchmal diese Empfehlung auszusprechen und ich frage nach Eltern, die genau diese Erfahrung gemacht haben. Eben unabhängig vom regulären Mutterkindkurverfahren und den MDK Regeln...es scheint trotzdem manchmal diese Empfehlung ausgesprochen zu werden, und mich würde interessieren, ob die KK so urteilt, oder eben der MDK der KK den Rat einer Kinderkur gibt, denn das würde die Ausnahme bestätigen, daß der MDK gelegentlich trotzdem die Kinderatteste ansieht, auch wenn die Mutter aus deren Sicht nicht kurbedürftig ist.
Falls sich Mütter melden, bei denen es so war, ist es ja evtl. auch für dich interessant zu lesen.
LG Lisadog
Hallo Piranha,
vielen Dank für deine Antwort.
Genau solche "Ausnahmen" meine ich. Ich finde es interessant, denn dann hat, auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, der MDK auch die Gesundheit deines Kindes beurteilt, obwohl dein Antrag abgelehnt wurde.
Es ist wohl eher die Ausnahme, ABER das bestätigt, daß es eben diese Ausnahmen gibt.
Und noch viel besser war ja dann bei dir, daß du nicht einen komplett neuen Antrag für dein Kind stellen mußtest. Das nenne ich Kundenservice der Krankenkasse.
LG Lisadog
vielen Dank für deine Antwort.

Genau solche "Ausnahmen" meine ich. Ich finde es interessant, denn dann hat, auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, der MDK auch die Gesundheit deines Kindes beurteilt, obwohl dein Antrag abgelehnt wurde.
Es ist wohl eher die Ausnahme, ABER das bestätigt, daß es eben diese Ausnahmen gibt.
Und noch viel besser war ja dann bei dir, daß du nicht einen komplett neuen Antrag für dein Kind stellen mußtest. Das nenne ich Kundenservice der Krankenkasse.
LG Lisadog
evtl. hat sich die Frage auf meine Ablehnung bezogen. ich darf nicht, aber fürs Kind soll ich beantragen
Ich hatte für das Kind ebenfalls ein Attest von der Kinderärztin mitgegeben, darauf waren einige Diagnosen erwähnt, die eine Kurbedürftigkeit meines Kindes begründen.
Ich gehe allerdings jetzt in den Widerspruch zu meinem Verfahren, denn mir bringt zwar auch eine Auszeit in der Kur schon was, wenn meine Tochter therapiert würde, jedoch hätte ich weiter das Problem, dass ich zu Hause die Therapien nicht umsetzen kann, weil die Zeit/Betreuung fehlt.
Fazit, wenn ich quasi jetzt frech "wäre", könnte ich wohl für das Kind nochmal beantragen. Aber das ist ja blöd. Ich erhoffe mir, dass sie meine Kur im Widerspruchsverfahren genehmigen, und ggf. meine Tochter gleich mit. Aufgrund Ihres Alters ist sie aber ohnehin dabei.
Liebe Grüße

Ich hatte für das Kind ebenfalls ein Attest von der Kinderärztin mitgegeben, darauf waren einige Diagnosen erwähnt, die eine Kurbedürftigkeit meines Kindes begründen.
Ich gehe allerdings jetzt in den Widerspruch zu meinem Verfahren, denn mir bringt zwar auch eine Auszeit in der Kur schon was, wenn meine Tochter therapiert würde, jedoch hätte ich weiter das Problem, dass ich zu Hause die Therapien nicht umsetzen kann, weil die Zeit/Betreuung fehlt.
Fazit, wenn ich quasi jetzt frech "wäre", könnte ich wohl für das Kind nochmal beantragen. Aber das ist ja blöd. Ich erhoffe mir, dass sie meine Kur im Widerspruchsverfahren genehmigen, und ggf. meine Tochter gleich mit. Aufgrund Ihres Alters ist sie aber ohnehin dabei.
Liebe Grüße