Widerspruch-Vorlage II
Unser Widerspruch- Daumen drücken!!!
Mein Mann hat für mich einen Widerspruch für die Beihilfe verfasst. Meine kleine Tochter (4) wurde bewilligt und meine große Tochter (14) und ich wurden abgelehnt. Hier das Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe hiermit fristgerecht Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom .......2010 bezüglich der beantragten Mutter-Kind-Maßnahme, da diese Ablehnung bezüglich meiner Ehefrau nicht nachvollziehbar ist.
Ihre Ablehnung begründen Sie damit, dass „bei meiner Ehefrau ambulante Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“.
Die Ablehnung des Antrages mit der Begründung, dass „ambulante Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage. Dass ambulante vor stationären Maßnahmen in Anspruch genommen werden müssen, ist gemäß der Gesundheitsreform 2007 seit dem 01. April 2007 nicht mehr zutreffend. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme ganz klar und widerlegt ebenso Ihre Standardbegründung (siehe hierzu §§ 23, 24, 27 und 41 SGB V).
Weiterhin geben Sie an, „eine amtsärztliche Stellungnahme zu der Frage der Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung im Krankheitsfall meiner Ehefrau eingeholt“ zu haben.
Hierfür erhielt meine Frau einen Termin am .....bei Herrn Dr. ..... . Innerhalb eines 15 bis 20 Minuten dauernden Gesprächs sollte durch Herrn Dr. .... die Frage nach einem Aufenthalt in einer Kuranstalt geprüft werden.
Bei meiner Frau entstand hierbei der Eindruck, dass nicht anhand medizinischer Kriterien ihre Behandlungsnotwendigkeit beurteilt wurde, sondern lediglich nach Richtlinien einer Verordnung, da Herr Dr. .... während dieses Geprächs mehrfach den § 8 BVO erwähnte. Hier geht es aber nicht vorrangig um irgendwelche Kosten oder Paragraphen, sondern um das Wohl eines Menschen.
Weiterhin ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie Herr ......in der kurzen, ihm zur Verfügung stehenden Zeit die ihm vorgelegten Atteste derart außer Acht lassen konnte. Die Meinung angesehener Fachärzte scheint er nicht nur nicht ausreichend zu berücksichtigen, sondern auch deren Kompetenz in Frage stellen. Sowohl Herr Dr. ....., wie auch Herr ....... wie auch Frau Dr. ......, empfehlen Kurmaßnahmen für Mutter und Kind. Diese Ärzte betreuen meine Frau seit einem längeren Zeitraum und verfügen daher über fundiertere Erkenntnisse als die, die man innerhalb von 20 Minuten erhalten kann.
Auch stellt sich mir die Frage, wie sich Herr Dr. ...... in der kurzen Zeit ein allumfassendes Bild unserer familiären Situation machen konnte, die gerade ausschlaggebend für den aktuellen Zustand meiner Frau ist.
Für meine Frau gestaltet sich der Tagesablauf sowohl die Organisation des Familienalltags besonders stressig. Durch ihre eigene berufliche Tätigkeit, meine, die ganze Familie belastende Krankheit, die immer wieder kehrenden Krankenhausaufenthalte unserer jüngsten Tochter und der vorliegenden Pubertät unserer Ältesten ist der Alltag nicht nur schwer belastend, sondern auf Grund fehlender Betreuungspersonen schwer zu bewältigen und ohne Entspannungszeiten.
Dies führte bei meiner Frau zu Herzrasen, HWS-Beschwerden, Erschöpfungszustand, Migräneattacken, Stimmungsschwankungen, Gereiztheit, Unruhe, Verspannungen, zunehmender Kraftlosigkeit, innere Anspannung, Schlafstörungen und Ruhelosigkeit. Dieser Zustand führt zwangsläufig zu Spannungen innerhalb der Ehe und der Familie. Diese Spirale zu durchbrechen ist Ziel meiner Frau und mir.
In der gewünschten Mutter-Kind-Maßnahme möchte meine Frau mindestens eines unserer Kinder auch einmal eine andere Seite von ihr zeigen. Sie soll sie ganz unbeschwert und ohne Alltagsbelastung erleben können. Das kann sich nur positiv auf die Mutter-Kind-Beziehung auswirken! Außerdem ist es ihr sehr wichtig, dass sie ihre Kinder um sich hat. Unter anderem aus diesem Grunde erfolgte daher der Antrag auch für beide Kinder. Von dieser Notwendigkeit, auch unsere älteste Tochter in die Mutter-Kind-Kur einzubinden, wenn auch nur als Begleitperson, sind im Übrigen auch die oben genannten Ärzte überzeugt und haben dies in ihren Gutachten dokumentiert.
Wenn sie sie nicht um sich hat und sich stetig berechtigte Sorgen um sie machen muss, könnte sie sich ihren Angaben nach nicht vollkommen auf die Kurmaßnahmen konzentrieren. Zu Hause wäre eine Betreuung ohne fremde Hilfe nicht möglich, da ich selbst voll berufstätig bin.
Meine Frau verspricht sich durch den Abstand zum belastenden Alltag, durch entsprechende Therapie sowie medizinischer und psychologischer Betreuung für sie und mindestens eines unserer Kinder, durch das Erlernen von Selbsttherapiemaßnahmen u. Entspannungstechniken einen anhaltenden Kurerfolg für sich und unsere Familie, die durch meine Krankheit und der daraus resultierenden Erschöpfung meiner Frau davon betroffen ist.
Eine Kur würde Ihrer Stelle und der Krankenkasse nicht nur viel Geld für mögliche Folgeerkrankungen ersparen, sondern vor allem meiner Frau helfen, wieder zu sich selbst zu finden, Kraft zu schöpfen und ihre Leiden auszukurieren. Sie würde sie zudem von ihren derzeitigen Alltagspflichten entlasten und ihr und zumindest einem unserer Kinder vor allem ein kompaktes Behandlungsprogramm mit indikationsgerechter Therapie bieten.
Des Weiteren erhielt meine Ehefrau am heutigen Tage zusätzlich die Diagnose durch Herrn Dr. ....... Facharzt für Chirurgie, dass sie an einer Arthrose im ISG (Ileo-Sakral-Gelenk) erkrankt ist. Diesen Befund lege ich diesem Schreiben in Kopie bei.
Aus den oben genannten Gründen ist Ihre Ablehnung weder stichhaltig noch akzeptabel. Mein Antrag bleibt daher im vollen Umfang bestehen.
In der Hoffnung auf einen baldigen positiven Bescheid verbleibe ich.
Wie findet Ihr das??
GLG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe hiermit fristgerecht Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom .......2010 bezüglich der beantragten Mutter-Kind-Maßnahme, da diese Ablehnung bezüglich meiner Ehefrau nicht nachvollziehbar ist.
Ihre Ablehnung begründen Sie damit, dass „bei meiner Ehefrau ambulante Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“.
Die Ablehnung des Antrages mit der Begründung, dass „ambulante Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage. Dass ambulante vor stationären Maßnahmen in Anspruch genommen werden müssen, ist gemäß der Gesundheitsreform 2007 seit dem 01. April 2007 nicht mehr zutreffend. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme ganz klar und widerlegt ebenso Ihre Standardbegründung (siehe hierzu §§ 23, 24, 27 und 41 SGB V).
Weiterhin geben Sie an, „eine amtsärztliche Stellungnahme zu der Frage der Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung im Krankheitsfall meiner Ehefrau eingeholt“ zu haben.
Hierfür erhielt meine Frau einen Termin am .....bei Herrn Dr. ..... . Innerhalb eines 15 bis 20 Minuten dauernden Gesprächs sollte durch Herrn Dr. .... die Frage nach einem Aufenthalt in einer Kuranstalt geprüft werden.
Bei meiner Frau entstand hierbei der Eindruck, dass nicht anhand medizinischer Kriterien ihre Behandlungsnotwendigkeit beurteilt wurde, sondern lediglich nach Richtlinien einer Verordnung, da Herr Dr. .... während dieses Geprächs mehrfach den § 8 BVO erwähnte. Hier geht es aber nicht vorrangig um irgendwelche Kosten oder Paragraphen, sondern um das Wohl eines Menschen.
Weiterhin ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie Herr ......in der kurzen, ihm zur Verfügung stehenden Zeit die ihm vorgelegten Atteste derart außer Acht lassen konnte. Die Meinung angesehener Fachärzte scheint er nicht nur nicht ausreichend zu berücksichtigen, sondern auch deren Kompetenz in Frage stellen. Sowohl Herr Dr. ....., wie auch Herr ....... wie auch Frau Dr. ......, empfehlen Kurmaßnahmen für Mutter und Kind. Diese Ärzte betreuen meine Frau seit einem längeren Zeitraum und verfügen daher über fundiertere Erkenntnisse als die, die man innerhalb von 20 Minuten erhalten kann.
Auch stellt sich mir die Frage, wie sich Herr Dr. ...... in der kurzen Zeit ein allumfassendes Bild unserer familiären Situation machen konnte, die gerade ausschlaggebend für den aktuellen Zustand meiner Frau ist.
Für meine Frau gestaltet sich der Tagesablauf sowohl die Organisation des Familienalltags besonders stressig. Durch ihre eigene berufliche Tätigkeit, meine, die ganze Familie belastende Krankheit, die immer wieder kehrenden Krankenhausaufenthalte unserer jüngsten Tochter und der vorliegenden Pubertät unserer Ältesten ist der Alltag nicht nur schwer belastend, sondern auf Grund fehlender Betreuungspersonen schwer zu bewältigen und ohne Entspannungszeiten.
Dies führte bei meiner Frau zu Herzrasen, HWS-Beschwerden, Erschöpfungszustand, Migräneattacken, Stimmungsschwankungen, Gereiztheit, Unruhe, Verspannungen, zunehmender Kraftlosigkeit, innere Anspannung, Schlafstörungen und Ruhelosigkeit. Dieser Zustand führt zwangsläufig zu Spannungen innerhalb der Ehe und der Familie. Diese Spirale zu durchbrechen ist Ziel meiner Frau und mir.
In der gewünschten Mutter-Kind-Maßnahme möchte meine Frau mindestens eines unserer Kinder auch einmal eine andere Seite von ihr zeigen. Sie soll sie ganz unbeschwert und ohne Alltagsbelastung erleben können. Das kann sich nur positiv auf die Mutter-Kind-Beziehung auswirken! Außerdem ist es ihr sehr wichtig, dass sie ihre Kinder um sich hat. Unter anderem aus diesem Grunde erfolgte daher der Antrag auch für beide Kinder. Von dieser Notwendigkeit, auch unsere älteste Tochter in die Mutter-Kind-Kur einzubinden, wenn auch nur als Begleitperson, sind im Übrigen auch die oben genannten Ärzte überzeugt und haben dies in ihren Gutachten dokumentiert.
Wenn sie sie nicht um sich hat und sich stetig berechtigte Sorgen um sie machen muss, könnte sie sich ihren Angaben nach nicht vollkommen auf die Kurmaßnahmen konzentrieren. Zu Hause wäre eine Betreuung ohne fremde Hilfe nicht möglich, da ich selbst voll berufstätig bin.
Meine Frau verspricht sich durch den Abstand zum belastenden Alltag, durch entsprechende Therapie sowie medizinischer und psychologischer Betreuung für sie und mindestens eines unserer Kinder, durch das Erlernen von Selbsttherapiemaßnahmen u. Entspannungstechniken einen anhaltenden Kurerfolg für sich und unsere Familie, die durch meine Krankheit und der daraus resultierenden Erschöpfung meiner Frau davon betroffen ist.
Eine Kur würde Ihrer Stelle und der Krankenkasse nicht nur viel Geld für mögliche Folgeerkrankungen ersparen, sondern vor allem meiner Frau helfen, wieder zu sich selbst zu finden, Kraft zu schöpfen und ihre Leiden auszukurieren. Sie würde sie zudem von ihren derzeitigen Alltagspflichten entlasten und ihr und zumindest einem unserer Kinder vor allem ein kompaktes Behandlungsprogramm mit indikationsgerechter Therapie bieten.
Des Weiteren erhielt meine Ehefrau am heutigen Tage zusätzlich die Diagnose durch Herrn Dr. ....... Facharzt für Chirurgie, dass sie an einer Arthrose im ISG (Ileo-Sakral-Gelenk) erkrankt ist. Diesen Befund lege ich diesem Schreiben in Kopie bei.
Aus den oben genannten Gründen ist Ihre Ablehnung weder stichhaltig noch akzeptabel. Mein Antrag bleibt daher im vollen Umfang bestehen.
In der Hoffnung auf einen baldigen positiven Bescheid verbleibe ich.
Wie findet Ihr das??
GLG
Vielen Dank
Vielen Dank fuer die Vorlage,
Ich habe einiges davon genommen und heute haben wir Kur genehmigt gekriegt.
Ich habe einiges davon genommen und heute haben wir Kur genehmigt gekriegt.