Sorry, aber da muss ich dir leider widersprechen: Für den Antrag der RV, den umfangreicheren, erhält der Arzt 25,20 von der Rentenversicherung, für den einfacheren Kurantrag über die GKV nach EBM-Ziffer 01622 8,24. Nur wenn er kein vereinbartes Formular benutzt, also praktisch frei formuliert, erhält er die 1,50 pro Seite. Wenn man bedenkt, dass der Arzt für 30,00 Euro - auch das ist kein einheitlicher Betrag, sondern wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wie ein Aushang bei meinem Arzt die Patienten aufgeklärt hat - den Patienten ein ganzes Quartal durchschleust, dann hat er damit schon fast einen Monatsgehalt für den geringen Schreibaufwand des "kleinen" Kurantrags bekommen, für den RV fast ein ganzes Quartalsgehalt. Das müsste sich aus ärztlicher Seite also auf jeden Fall lohnen.Original geschrieben von Mariana_
Nochmal : jeder Artz bekommt 30 Euor pro Quartal für einen Patienten. Gewisse Zusatzleistungen können zusätzlich abgerechnet werden - höchsten bis 16,50 pro Quartal.
Wie bitte solte ein Artz da auf 25 Euor für nen Kurantrag kommen ???
Laut KV ( Kassenärtliche Vereinigung ) bekommt der Arzt wenn er nicht vereinbarte Formulare für nen Kurantrag ausfüllen muss genau : 1,50 Euor.... Bei vereinbarten gar nix - das ist im Budget enthalten.......
Wenn also ein nicht vereinbartes Formular auszufüllen ist für ne Kur bekommt der Artz dafür 1,50 für ne Seite ..! Ganz ehrlich: dafür würde ich nicht 20 min arbeiten.....
Nachlesen kann man das in der BMÄ/ E. Go
ich zitiere da mal die massgebliche passage:
"40.5 Kostenpauschalen für Krankheitsbericht, Kurplan, Fotokopien,
Testbriefchen, Bezug von Harnstoff oder Mifepriston,
Einmalsklerosierungsnadeln, für Besuche durch Mitarbeiter
40142 Kostenpauschale für Leistungen entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 01620, 01621 oder 01622, bei
Abfassung in freier Form, wenn vereinbarte Vordrucke nicht
verwendet werden können,
je Seite 1,50 €
"
jetzt hätte ich zu gern gewußt wie manche hier auf die Nummer mit den 25 Euro kommen ??? meiner Rechnung nach müsste ein Artz dazu - na immerhin fast 16 Seiten ausfüllen müssen -- und das auf einem nicht vereinbarten Formular...
Also meine Kuranträge hatten immer nur eine Seite für den Arzt.
Formulare der RV sind einheitlich und vereinbart - dafür gibts nix für den Artz.... Obwohl das die deutlich aufwendigern Formulare sind...
Wenn ein Artz sich von den patienten Privat was zahlen lässt für das Ausfüllen von Kuranträgen ist das nicht rechtens - maarnixe.....
Anders ist es bei freien Atteste... aber die kann er auch anders abrechnen. da gehts nämlich nach der GoÄ - es gbit da keine pauschalen..
Unsere KInderärztin hat sich den Antrag übrigens immer kopiert, ein paar Stichworte reingeschrieben, die dann ihre Arzthelferin sauer ausgefüllt hat. Noch mehr Geld verdient!

@seline-darleen: Wenn es dir um eine Eingangsbestätigung geht, dann müsstest du Einschreiben/Rückschein wählen, das Einschreiben bestätigt nur die Einlieferung des Briefs, theoretisch könnte er also verlorengegangen sein. Den Rückschein bekommst du zurück und hast damit die Bestätigung, dass und an welchem Tag der Antrag eingegangen ist. Viel Glück für deinen Antrag!! x)