erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
bahini73
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Beitrag von bahini73 » 16 Jan 2014, 19:28

Ich würde es versuchen und wünsche dir viel Glück dabei!
Bei mir hat es nach 3 Jahren geklappt. Habe einen sehr ausführlichen Bericht verfasst - darin waren auch ein paar neue Sachen aufgeführt. Nach ca. 2 Wochen kam die Bewilligung- telefonisch! 2 Wochen später war ich in der Kurklinik :-)

Viel Erfolg!!!!

Yogolino
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Beitrag von Yogolino » 16 Jan 2014, 19:36

Drücke dir auch ganz fest die Daumen. Bei mir hat es auf Anhieb nach 2 1/2 Jahren geklappt. Habe aber auch sehr viel in den Antrag geschrieben über Maßnahmen, die ich ambulant bereits durchgeführt habe.

Der Arzt hat mir dann nochmal ausdrücklich die Notwendigkeit aus meinem Umfeld rauszukommen bestätigt.

Liebe Grüße Alex

jpebles

RE: RE: RE: RE: erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Beitrag von jpebles » 16 Jan 2014, 20:17

Original geschrieben von Eowyn
Da muss ich Dir leider widersprechen, das stimmt nicht. Auch für eine vorzeitige Beantragung einer MuKi Kur ist der §24 SGB V ausschlaggebend.
Die Regelung Ambulant vor Stationär greift im Falle einer MuKi Kur gar nicht, auch nicht bei einer vorzeitigen Beantragung.
Lediglich die medizinische Notwendigkeit ist hierfür entscheidend, sonst nichts!
Dennoch wird immer abgefragt, ob man denn vor Ort auch genug macht. Insofern gibt es vielleicht einfach einen Unterschied zwischem der rechtlichen Lage und der üblichen Genehmigungsstrategie der Krankenkassen.

Ich habe meinen Antrag heute fertig gemacht, mein Mann gibt ihn morgen bei der Krankenkasse ab. Letztes mal hatte ich nach einer Woche die Zusage in der Hand. Ich wage nicht wirklich zu hoffen, dass es dieses mal auch so problemlos läuft.
Hallo!

Nein, es gibt keinen Unterschied, denn die KK kann ja nur nach Gesetzeslage entscheiden. Die Fragen bezüglich ambulant bereits durchgeführter Maßnahmen hat keinerlei Bedeutung. Auf dem Antragsbogen (und allen anderen Fragebögen) meiner KK tauchen solche Fragen erst gar nicht auf. Vermutlich benutzen die KK`s solche Fragen zwecks Verunsicherung des Kunden... :o Und auch die "Genehmigungsstrategie" der KK ist gesetzlich geregelt, hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lungen.pdf
Einzig über die medizinische Notwendigkeit beim vorzeitigen Antrag und deren Auslegung durch den MDK könnte man sich evtl. streiten, jedoch muss sich der MDK auch hier bei der Beurteilung an Richtlinien halten. Wobei ich persönlich sagen muss, dass die medizinische Notwendigkeit schlecht anhand von Schriftstücken durch den MDK beurteilt werden kann, denn ausschließlich der behandelnde (ggf. langjährige) Arzt ist dazu tatsächlich in der Lage. Nur er kennt den Patienten und seine persönliche Situation, Lebensumstände usw...

Gruss!

Jo

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Solissa22
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Beitrag von Solissa22 » 16 Jan 2014, 21:49

Hallo, ich werde auch jetzt nach zwei Jahren einen vorzeitigen Antrag stellen. Wenn es uns Müttern nicht gut geht geht es auch unseren Kindern nicht gut und das ist nicht Sinn des ganzen. Deswegen denke ich probieren muss sein mehr als eine Ablehnung kann nicht passieren. Ich wünsche allen viel Glück
LG Sonja ;-

1.Mukikur:11/12.2007,Klinik Alpenhof Chieming;aufregend, schön und neu
2.Mukikur:4/5.2012,Klinik Strandpark Kühlungsborn ;einfach schön :-)
3.Mukikur:8/9.2014 Klinik Strandpark Kühlungsborn ;traumhaft schön :-D

Eowyn

RE: RE: RE: RE: RE: erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Beitrag von Eowyn » 16 Jan 2014, 22:34

Nein, es gibt keinen Unterschied, denn die KK kann ja nur nach Gesetzeslage entscheiden. Die Fragen bezüglich ambulant bereits durchgeführter Maßnahmen hat keinerlei Bedeutung.
Dann lies dir mal hier im Forum die Ablehungsbegründungen durch. Da schlackert man teilweise mit den Ohren. Da kann die Gesetzteslage noch so klar sein, die Realität der Genehmigungen sieht leider zum Teil ganz anders aus.

jpebles

RE: RE: RE: RE: RE: RE: erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Beitrag von jpebles » 17 Jan 2014, 20:13

Original geschrieben von Eowyn
Nein, es gibt keinen Unterschied, denn die KK kann ja nur nach Gesetzeslage entscheiden. Die Fragen bezüglich ambulant bereits durchgeführter Maßnahmen hat keinerlei Bedeutung.
Dann lies dir mal hier im Forum die Ablehungsbegründungen durch. Da schlackert man teilweise mit den Ohren. Da kann die Gesetzteslage noch so klar sein, die Realität der Genehmigungen sieht leider zum Teil ganz anders aus.
Den Richtlinien, die ich oben als Link eingefügt habe, kannst Du Details zum Genehmigungsverfahren und der Zulässigkeit, oder eben Unzulässigkeit diverser Vorgehensweisen der Krankenkassen, entnehmen. :)

jpebles

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Beitrag von jpebles » 17 Jan 2014, 20:21

Original geschrieben von jpebles
Original geschrieben von Eowyn
Nein, es gibt keinen Unterschied, denn die KK kann ja nur nach Gesetzeslage entscheiden. Die Fragen bezüglich ambulant bereits durchgeführter Maßnahmen hat keinerlei Bedeutung.
Dann lies dir mal hier im Forum die Ablehungsbegründungen durch. Da schlackert man teilweise mit den Ohren. Da kann die Gesetzteslage noch so klar sein, die Realität der Genehmigungen sieht leider zum Teil ganz anders aus.
Den Richtlinien, die ich oben als Link eingefügt habe, kannst Du Details zum Genehmigungsverfahren und der Zulässigkeit, oder eben Unzulässigkeit diverser Vorgehensweisen der Krankenkassen, entnehmen. :)
Sorry, wollte noch weiter schreiben, habe mich "verklickt"...
Also: Ja, die Kassen lassen sich leider viele "Begründungen" für eine Ablehnung einfallen und rechnen natürlich damit, dass viele der Versicherten so durch diese Einschüchterung nicht ins Widerspruchsverfahren gehen. Die dadurch entstandene Kostenersparnis der Krankenkassen ist enorm hoch.
Und wer den Widerspruch "wagt", der bekommt dann grundsätzlich eine Bewilligung.

Gruss!

Jo

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Ulnau71
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RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: erneute Kur nach 3 Jahren - Chancen?

Beitrag von Ulnau71 » 28 Jan 2014, 11:55

Original geschrieben von jpebles
Und wer den Widerspruch "wagt", der bekommt dann grundsätzlich eine Bewilligung.

Gruss!

Jo
FALSCH!!

Hier gibt es ganz viele Fälle die weder nach dem Widerspruch, noch nach dem Widerspruchsausschuss geschweige denn nach dem Sozialgericht eine Kur bekommen haben.

Nur weil du solche Fälle nicht kennst, sollte man nicht schreiben, dass man grundsätzlich nach jedem Widerspruch eine Kur bekommt ;)
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

melody77
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Beitrag von melody77 » 28 Jan 2014, 12:23

Wenn Du es nicht wagst, wirst Du es nie erfahren.

Lass Dich nicht von den Zweifeln unterkriegen, versuch es einfach.

Du weißt, wie Du Dich fühlst, Du warst schon zur Kur, Du weißt was Dich erwartet, Du weißt auch ob Du von den letzten Kuren profitieren konntest.
Wenn ja, dann ran an den Antrag.
2008 MuKiKur Mittelberg-Oy
2011 MuKiKur Univita Gut Holmecke
2014 MuKiKur Friesenhörn Horumersiel
2016 MuKiKur Glowe Königshörn

Eowyn

Beitrag von Eowyn » 28 Jan 2014, 12:33

Antrag ist schon gestellt ;) Ich war gerade am Briefkasten, aber noch ist keine Antwort da.

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