Du hast dann Wahlfreiheit zwischen den Häusern, mit denen die Beratungsstelle zusammenarbeitet. Denn von der Vermittlung in Ihre Häuser lebt die Beratungsstelle....Original geschrieben von schroeder
vielen dank für eure antworten, habe inzwischen mit einer dame vom müttergenesungswerk telefoniert, die sagte wenn der antrag über eine beratungsstelle gestellt wird habe ich auf jeden fall wahlfreiheit--kann das jemand bestätigen?
LG
Mareike