"Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Ich habs trotzdem mal so weggeschickt. Hat mich abends 1,5 Std. gekostet, aber nur so konnte ich meine Situation treffend erklären!
Hoffe sie genehmigen mir die MKK.
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- when nothing goes right... go left -
29.04.-20.05.15 - Königshörn Glowe *freu*
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Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
EmiMama hat geschrieben:Ich habs trotzdem mal so weggeschickt. Hat mich abends 1,5 Std. gekostet, aber nur so konnte ich meine Situation treffend erklären!
Hoffe sie genehmigen mir die MKK.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass die Kur schell genehmigt wird!!!
Viele Grüsse!
Jo
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Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Ich habe bei meinem Kurantrag auch so viele Seiten mit dem Computer geschrieben... in einer angenehmen Größe und ich behaupte, dass die KK das sehr wohl gelesen hat... wie sonst, soll man denn sonst seine Situation so erklären, dass man die MuKiKu genehmigt bekommt?
Vorallem bei einem Antrag auf eine neue Kur macht es doch Sinn sich komplett zu offenbaren... ansonsten kann die KK doch gar nicht erkennen warum man wieder in eine Kur möchte...
Vorallem bei einem Antrag auf eine neue Kur macht es doch Sinn sich komplett zu offenbaren... ansonsten kann die KK doch gar nicht erkennen warum man wieder in eine Kur möchte...
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
meiners001 hat geschrieben:Ich habe bei meinem Kurantrag auch so viele Seiten mit dem Computer geschrieben... in einer angenehmen Größe und ich behaupte, dass die KK das sehr wohl gelesen hat... wie sonst, soll man denn sonst seine Situation so erklären, dass man die MuKiKu genehmigt bekommt?
Vorallem bei einem Antrag auf eine neue Kur macht es doch Sinn sich komplett zu offenbaren... ansonsten kann die KK doch gar nicht erkennen warum man wieder in eine Kur möchte...
Hallo!
Man kann es so und so sehen. Leider kenne ich die andere Seite zu gut und weiss aus eigener Erfahrung, dass solche "Offenbarungen" sehr gern dazu genutzt werden die Kur erst rech nicht vorzeitig zu bewilligen. Du darfst nicht vergessen, dass die KK nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot handeln muss und das bedeutet: SPAREN!!! Der sog. Selbstauskunftsbogen ist eigentluch nur fpr den MDK vorgesehen, nur weiss es leider niemand. Steht jedoch eindeutig im Gesetz drin!!! Woraus man sogliech resultieren kann, dass deiser von den kK Mitarbeitern nicht gewertet wird und werden darf (soll, muss oder was weiss ich). Für die KK ist einzig und allein die ärztliche Notwendigkeit ausschlaggebend und sonst nichts. Ob ich dazu einen Roman verfasse oder gar keine Stellungnahme abgebe ist der Kasse wurscht... Trotzdem "wertet" man solche Bögen zu gern, um eine Absage zu erteilen.
Auch ich habe auch einen solchen Selbstauskunftsbogen ausgefüllt, diesen jedoch in einem eigens dafür vorgesehenen und vorher geordertem Breifumschlag versendet. Auf dem Breifumschlag steht: Nur vom MDK zu öffnen.
Das alles kannst Du auch in schriftlicher Form nachlesen in den Begutachtungsrichtlinien des GKV Spitzenverbandes. Danach müssen sich alle Kassen richten, da gibt es keine Ausnahmen.
Wenn man als Versicherter einen solchen selbstauskunftsbogen nebst zusätzlicher Stellungnahme der Kasse zum Antrag legt, dann geschieht das im guten Glauben das Versicherten und seiner Unkenntnis der Rechtslage. Darauf spekuliert man bei der KK selbstverständlich, denn es verbietet Dir ja niemand "blank zu ziehen" vor der KK. Das einzige was beim vorzeitigen Antrag relevant ist, ist was der Arzt geschrieben hat! Wenn hier alles hieb und stichfest ist, so gibt es für die KK so gut wie keinen Grundnd zur Vorlage beim MDK und/ oder zur Ablehnung des Antrages. Nur bei berechtigten Zweifeln an der ärztlich attestierten Notwendigkeit wird alles an den MDK weiter geleitet, hier erst kommt der Selbstauskunftsbogen zum Tragen.
Viele Grüsse!
Jo
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
P.S.
Sorry wg. Buchstabensalat, ich hoffe Ihr könnt es trotzdem lesen.
LG
Jo
Sorry wg. Buchstabensalat, ich hoffe Ihr könnt es trotzdem lesen.
LG
Jo
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Nunja, die vorzeitig beantragten Kuren landen ja eh meistens beim MDK. Meine Kasse macht da kaum eine Ausnahme. Sogar die normal beantragten Kuren in der 4-Jahres-Frist gingen bei mir immer zum MDK...
- Majacealjaco
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Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Ich hab meinen (vorzeitigen) Antrag grad fertig hier liegen. Soll meine Selbstauskunft nun in den Umschlag oder nicht? Gehen vorzeitige Anträge nicht immer über den MDK?
Ich hätte es jetzt so mitgeschickt....steht ja nix anderes drin, als der Arzt auch sagt....nur eben detaillierter erläutert, warum wieso usw.
LG


LG
2013 Mu-Ki-Kur Südstrandklinik Fehmarn
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz
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- Bella.M.M.G.
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Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
AOK Plus schickt auch alle Anträge zur MDK: egal ob vorzeitig oder nach Ablauf der Frist.Ulnau71 hat geschrieben:Nunja, die vorzeitig beantragten Kuren landen ja eh meistens beim MDK. Meine Kasse macht da kaum eine Ausnahme. Sogar die normal beantragten Kuren in der 4-Jahres-Frist gingen bei mir immer zum MDK...
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
Hallo!Majacealjaco hat geschrieben:Ich hab meinen (vorzeitigen) Antrag grad fertig hier liegen. Soll meine Selbstauskunft nun in den Umschlag oder nicht? Gehen vorzeitige Anträge nicht immer über den MDK?Ich hätte es jetzt so mitgeschickt....steht ja nix anderes drin, als der Arzt auch sagt....nur eben detaillierter erläutert, warum wieso usw.
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LG
Nein, vorzeitige Anträge gehen nicht immer zum MDK, sondern nur wenn Zweifel an der ärztlichen Notwendigkeit bestehen. Zwar handhaben es viele KK so und schicken die vorzeitigen Anträge grundsätzluch zim MDK, dies entspricht jedoch nicht den Richtlininen ders GKV Spitzenverbandes. Wenn man sich hier als Versichertwr auf die Hinterbeine stellt und die Begründund für die Zweifel an der ärztlichen Notwendikeit von der KK in schriftlucher Form anfordert, hat man häufig darauf bereits die Bewilligung im Briefkasten. Nur in den meisten Fällen fragt kein Versicherter bei der Kasse nach... Wann ein solcher Antrag zur Vorlage neim MDK kommt hat das deutsche Gesez eindeutig festgelegt, nämlich dann wennn BEGRÜNDETE Zweifel bestehen. Hat irgendjemand hier von seiner Kasse in schriftlicher Form bekommen, warum die Kasse den Antrag nun zur Prüfung dem MDK vorlegt?
Ob Du die Unterlagen der Kasse überlässt, oder nicht ist deine freie Entscheidung. Bei mir hat jedenfalls niemand nach dem Selbstauskunftsbogen "gekräht", denn ich er ist ja (zur Not) im entsprechend dafür vorgesehenem Umschlag dabei gewesen.
Und trotz aller Fachkenntnis meinerseits hat die KK es auch heute bei mir versucht mir den Antrag "madig" zu machen und mich einzuschüchtern. Hat leider nicht geklappt... Ich hatte aber auch berits erwähnt, dass ich die Begründung haben möchte, falls es zum MDK gehen sollte... Der Verweis auf die RV zog bei mir ganz und gar nicht... Ich bin da ein etwas härterer Brocken für die KK, das hat man (n) heute dort offensichtluch gemerkt, denn zu fast jeder (flaschen) Aussage des Mannes von der KK hatte ich eine Antwort nebst Geaetzesgrundlage parat... Er hat mich dann auchbirgendwann gfragt, woher ich das alles weiss, meine Antwort: "Schauen sie doch mal nach, welchen Beruf ich bisher ausgeübt habe."
Vermutlich wird man es mir hier entweder jetzt ganz schwierig machen, oder ich bekomme meine Bewilligung im Nu. Beides ist möglich.
Gruss!
Jo
Re: "Fangfrage" im Selbstauskunftsbogen...
jpebles hat geschrieben:Er hat mich dann auchbirgendwann gfragt, woher ich das alles weiss, meine Antwort: "Schauen sie doch mal nach, welchen Beruf ich bisher ausgeübt habe."




