Vater-Kind-Kur Antrag ist raus ;-)
Hey
Nein der Widerspruch ist noch nicht geschrieben..schwebt nur in meinem Kopf...
Es geht hier aber, so denk ich jetzt mal nicht darum das ich ein Mann bin..
Davon abgesehen bin ich auch alleinerziehend, u da ist also keine Mutter die jetzt mal eben mit dne Kids auf Kur gehen kann als ausgleich, das wird wohl nicht das Argument gewesen sein..
Aber ich sehe, ich denk die Gruende fuer die Ablehnung sind hier wichtig..drum, werd ich sie mal einstellen, aber dafuer muss ichetwas ruhe haben um auch die Gegenargumente zu nennen..
U ich glaub dann wird es klar das die Ablehnung eine kleine Frechheit ist..
Gruss
Jens
Nein der Widerspruch ist noch nicht geschrieben..schwebt nur in meinem Kopf...
Es geht hier aber, so denk ich jetzt mal nicht darum das ich ein Mann bin..
Davon abgesehen bin ich auch alleinerziehend, u da ist also keine Mutter die jetzt mal eben mit dne Kids auf Kur gehen kann als ausgleich, das wird wohl nicht das Argument gewesen sein..
Aber ich sehe, ich denk die Gruende fuer die Ablehnung sind hier wichtig..drum, werd ich sie mal einstellen, aber dafuer muss ichetwas ruhe haben um auch die Gegenargumente zu nennen..
U ich glaub dann wird es klar das die Ablehnung eine kleine Frechheit ist..
Gruss
Jens
Eventuell darfst Du nach einem Widerspruch auch persoenlich zum MDK - so wie ich naechste Woche! Ich bin schon gespannt darauf... und ueberzeugt , dass das ein zeitschindemanoever meiner KK ist , die ( leider) weiss dass ich nur zu einem ganz best. termin kann.... Und da ist ja jetzt schon alles voll - GSD : fuer die KK
Aber ich bin ja hartnaeckig... ;D

Hey
Der "Kranke" bin diesmal mehr ich sogar..
im letzten Jahr Bandscheibenvorfall, mit Feststellung weiterer bestehender Probleme der HWS die weiterhin Schmerzen u fortschrietende Probleme in Zukunft verursachen werden.
Dann nach langer suche, u leben mit entsprechenden Nebenwirkungen, Feststellung eines Schlaf Apnoe Syndroms...
Welches therapiert wird, aber dennoch noch weiterhin Nebenwirkungen bestehen, die sich extrem auf die Lebensqualitaet niederschlagen..
U der hauptsaechliche Ablehnunggrund ist, das ich nicht meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen waere u daher die Therapie der SAS nicht begonnen worden konnte..
Nur woraus das abgeleitet wird ist mir schleierhaft..
Besonders weil, es diagnostiziert wurde, das KH im Bericht geschrieben hat, das die Therapie eingeleitet wurde u das Therapiegeraet mitgegeben wurde..weiterhin hat grade die KK die Kosten fuer das Therapiegeraet von 1780 € uebernommen..
Wo jetzt da die KK ein nicht Mitwirkungspflicht sieht, draus ableitet ist mir voellig unklar..u wohl auch nicht nachvollziehbar..
Aber ist besser ich stell mal den Bescheid ein, ist eh recht kurz ausgefallen..
U ich sehe es so wie @leuchtturm66 ... ein Bescheid ist ergangen, nachtraeglich Gruende nachschieben ist da nicht mehr...
U der Antrag betrifft alle, Vater wie Kinder..es ist EIN Antrag...
Fuer den jetzt ein Bescheid ergangen ist..
Gruss
Jens
Der "Kranke" bin diesmal mehr ich sogar..
im letzten Jahr Bandscheibenvorfall, mit Feststellung weiterer bestehender Probleme der HWS die weiterhin Schmerzen u fortschrietende Probleme in Zukunft verursachen werden.
Dann nach langer suche, u leben mit entsprechenden Nebenwirkungen, Feststellung eines Schlaf Apnoe Syndroms...
Welches therapiert wird, aber dennoch noch weiterhin Nebenwirkungen bestehen, die sich extrem auf die Lebensqualitaet niederschlagen..
U der hauptsaechliche Ablehnunggrund ist, das ich nicht meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen waere u daher die Therapie der SAS nicht begonnen worden konnte..
Nur woraus das abgeleitet wird ist mir schleierhaft..
Besonders weil, es diagnostiziert wurde, das KH im Bericht geschrieben hat, das die Therapie eingeleitet wurde u das Therapiegeraet mitgegeben wurde..weiterhin hat grade die KK die Kosten fuer das Therapiegeraet von 1780 € uebernommen..
Wo jetzt da die KK ein nicht Mitwirkungspflicht sieht, draus ableitet ist mir voellig unklar..u wohl auch nicht nachvollziehbar..
Aber ist besser ich stell mal den Bescheid ein, ist eh recht kurz ausgefallen..
U ich sehe es so wie @leuchtturm66 ... ein Bescheid ist ergangen, nachtraeglich Gruende nachschieben ist da nicht mehr...
U der Antrag betrifft alle, Vater wie Kinder..es ist EIN Antrag...
Fuer den jetzt ein Bescheid ergangen ist..
Gruss
Jens
Warum ist "Gruende " nachschieben nicht mehr?? Verstehe ich nicht. Sicher, man hat auch schon im Antrag alle Gruende erlaeutert - trotzdem wird da oft nicht so ganz klar. warum und wie die Erkrankungen das Leben belasten bzw. die bezeihung zu Kinder etc. ...
Und gerade in Deinem Fall, wuerde ich nachhaken und erklaeren , dass Du ja ohne das Geraet einfach noch gar keine Therapie machen konntest.... Wenn Du das im Widersprcuh ausfuehrlich erklaerst, warum sollte es dann nicht klappen???
Ich habe auch noch ein zusaetzliches Attest nachgeschoben ,das meine Beschwerden fachaertzlich untermauert - was ist daran falsch???
Genau desahlb gibt es den Weg des widerspruchs, da solche sachen klarer werden und Missverstaendnisse aus dem Weg geraeumt werden koennen....
Und gerade in Deinem Fall, wuerde ich nachhaken und erklaeren , dass Du ja ohne das Geraet einfach noch gar keine Therapie machen konntest.... Wenn Du das im Widersprcuh ausfuehrlich erklaerst, warum sollte es dann nicht klappen???
Ich habe auch noch ein zusaetzliches Attest nachgeschoben ,das meine Beschwerden fachaertzlich untermauert - was ist daran falsch???
Genau desahlb gibt es den Weg des widerspruchs, da solche sachen klarer werden und Missverstaendnisse aus dem Weg geraeumt werden koennen....
Hey @Laetitia
Hm..meinte mit Gruende nachscheiben, das wenn ein Bescheid ergeht auf diesen ein Widerspruchberfolgte u dem Widerspruch Abhilfe geschaffen wurde, nicht ploetzlich es neue Gruende geben kann die Kur dann abzulehen..
Denn dafuer war der Bescheid ja der KK da..die Gruende der Ablehnung zu nennen..auf die dann notfalls Widerspruch erhoben werden kann..
So sieht es das Verwaltungsrecht vor..
Antrag > Bescheid > Widerspruch > Widerspruchsbescheid .. u da kann nicht die vormalige bescheidende Stelle mitmal neue Gruende nachschieben..
Also, das Krankehaus, hat in seinem Bericht geschrieben, das die Therapie EINGELEITET wurde!!
Das das Therapiegeraet MITGEGEBEN wurde.
Und selbst die KK hat die Kosten grad fuer das besagte Geraet UeBERNOMMEN ..
Das heisst doch das die Therapie wohl laeuft..die KK lehnt die Kur aber ab, weil angeblich die Therapie aufgrund meiner fehlenden Mitwirkung nicht eingeleitet werden konnte.
Naja..
Das wohl der Hauptgrund, aber nicht alles..
Natuerlich gibt es deshalb den Weg des Widerspruches..aber das doch sehr offensichtlich nur ein vorgeschobener Grund um etwas abzulehnen..denn mit richtigem lesen duerfte das auch der KK auffallen..u man kann sich Wege, Muehen u Kosten sparen..
Aber ich stell mal grad den Text ein...
Gruss
Jens
Hm..meinte mit Gruende nachscheiben, das wenn ein Bescheid ergeht auf diesen ein Widerspruchberfolgte u dem Widerspruch Abhilfe geschaffen wurde, nicht ploetzlich es neue Gruende geben kann die Kur dann abzulehen..
Denn dafuer war der Bescheid ja der KK da..die Gruende der Ablehnung zu nennen..auf die dann notfalls Widerspruch erhoben werden kann..
So sieht es das Verwaltungsrecht vor..
Antrag > Bescheid > Widerspruch > Widerspruchsbescheid .. u da kann nicht die vormalige bescheidende Stelle mitmal neue Gruende nachschieben..
U darueber muss ich jetzt ein wenig schmunzeln...einfach weil du scheinbar nicht siehst was ich geschrieben hab, oder liegt es an mir??Und gerade in Deinem Fall, wuerde ich nachhaken und erklaeren , dass Du ja ohne das Geraet einfach noch gar keine Therapie machen konntest....

Also, das Krankehaus, hat in seinem Bericht geschrieben, das die Therapie EINGELEITET wurde!!
Das das Therapiegeraet MITGEGEBEN wurde.
Und selbst die KK hat die Kosten grad fuer das besagte Geraet UeBERNOMMEN ..
Das heisst doch das die Therapie wohl laeuft..die KK lehnt die Kur aber ab, weil angeblich die Therapie aufgrund meiner fehlenden Mitwirkung nicht eingeleitet werden konnte.
Naja..
Das wohl der Hauptgrund, aber nicht alles..
Natuerlich gibt es deshalb den Weg des Widerspruches..aber das doch sehr offensichtlich nur ein vorgeschobener Grund um etwas abzulehnen..denn mit richtigem lesen duerfte das auch der KK auffallen..u man kann sich Wege, Muehen u Kosten sparen..
Aber ich stell mal grad den Text ein...
Gruss
Jens
Hey
So hier mal die Begruendung der Ablehnung..
Und wie ihr das seht...
Besonders zu den ambulanten Behandlungsmoeglichkeiten..als auch zu der hier zitierten 3 Jahresfrist..
Am Rande nochmal erwaehnt, im letzten Jahr, Bandscheibenvorfall mit diagnose weitere regenerativer Veraendrungen derHWS und Feststellung einer chronischen Erkrankung (Schlaf Apnoe Syndrom)
Gruss
Jens
So hier mal die Begruendung der Ablehnung..
Und jetzt wuerde mich eure Meinungen dazu interessieren..Sicherlich fragen Sie nach den Gruenden unserer Entscheidung. Diese erlaeutern wir Ihnen gerne.
Eine stationaere Vater-Kind-Kur kann nur dann in Betracht kommen, wenn das Behandlungsziel der Kur mit ambulanten Behandlungsmoeglichkeiten nicht erreicht werden kann, seit der letzten Massnahme mindestens drei Jahre vergangen sind und die Kur mit einem realistischen Behandlungsziel verbunden ist. Zuletzt haben Sie in der Zeit vom Juli 06 bis August 06 an einer Vater-Kind-Kur teilgenommen. Aufgrund der vorliegenden aerztlichen Unterlagen kommt unser beratender Arzt zu dem Ergebnis, dass aufgrund Ihrer fehlenden Mitwirkung eine Therapie durch das Krankenhaus ***** in ****** nicht eingeleitet werden konnte und ein realistisches Behandlungsziel nicht erkennbar ist.
Bitte sprechen sie mit ihrem Arzt darueber
Und wie ihr das seht...
Besonders zu den ambulanten Behandlungsmoeglichkeiten..als auch zu der hier zitierten 3 Jahresfrist..
Am Rande nochmal erwaehnt, im letzten Jahr, Bandscheibenvorfall mit diagnose weitere regenerativer Veraendrungen derHWS und Feststellung einer chronischen Erkrankung (Schlaf Apnoe Syndrom)
Gruss
Jens
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
Also das Gruende-Nachschieben hat sich bei mir auf die Krankenkasse bezogen. Die hat in ihrer Ablehnung ja angegeben, dass der Antrag "unter anderem" aus folgenden Gruenden ... abgelehnt wird.
Jetzt hat sie ueber den Antrag entschieden und kann sich nicht noch andere Gruende fuer die Ablehnung ausdenken. So meintest du das auch, oder Jens?
Ob die Kinder kurbeduerftig sind, ist noch nicht entschieden worden, weil die Frage sich ja noch gar nicht gestellt hat. Da der Antrag auf Jens lautete, wird ueber die Kinder erst dann entschieden, wenn er seinen Antrag genehmigt bekommt. So meintest du das, oder Laetitia? Ich sehe das auch so und halte das auch fuer richtig.
Was jetzt fuer Jens noch offen ist, ist die Frage, wie seine Krankheit und seine "Mitwirkungspflicht" zu beurteilen sind. Und da hat Jens eine andere Meinung als die Krankenkasse, also legt er Widerspruch ein. Dass er seine Mitwirkungspflicht erfuellt hat, kann er ja mit dem Kauf des Geraets nachweisen - vielleicht war der SB nur noch nicht ganz wach und hat das mit dem Geraet nicht gesehen??
Ausserdem stellt sich fuer mich noch die Frage, ob der Bandscheibenvorfall nicht alleine als Indikation fuer die Kur reicht: Wie soll jemand, der alleinerziehend ist, noch die Zeit finden, regelmaessig Krankengymnastik, Schwimmen, Massagen usw. zu machen. Alles das kann man ganz intensiv in einer Kur machen und dabei auch noch neue Kraefte fuer den Alltag sammeln. Und ein weiteres Attest wie bei Laetitia halte ich fuer sehr hilfreich.
Also: Ran an den Widerspruch!
Liebe Gruesse
Heike
Jetzt hat sie ueber den Antrag entschieden und kann sich nicht noch andere Gruende fuer die Ablehnung ausdenken. So meintest du das auch, oder Jens?
Ob die Kinder kurbeduerftig sind, ist noch nicht entschieden worden, weil die Frage sich ja noch gar nicht gestellt hat. Da der Antrag auf Jens lautete, wird ueber die Kinder erst dann entschieden, wenn er seinen Antrag genehmigt bekommt. So meintest du das, oder Laetitia? Ich sehe das auch so und halte das auch fuer richtig.
Was jetzt fuer Jens noch offen ist, ist die Frage, wie seine Krankheit und seine "Mitwirkungspflicht" zu beurteilen sind. Und da hat Jens eine andere Meinung als die Krankenkasse, also legt er Widerspruch ein. Dass er seine Mitwirkungspflicht erfuellt hat, kann er ja mit dem Kauf des Geraets nachweisen - vielleicht war der SB nur noch nicht ganz wach und hat das mit dem Geraet nicht gesehen??
Ausserdem stellt sich fuer mich noch die Frage, ob der Bandscheibenvorfall nicht alleine als Indikation fuer die Kur reicht: Wie soll jemand, der alleinerziehend ist, noch die Zeit finden, regelmaessig Krankengymnastik, Schwimmen, Massagen usw. zu machen. Alles das kann man ganz intensiv in einer Kur machen und dabei auch noch neue Kraefte fuer den Alltag sammeln. Und ein weiteres Attest wie bei Laetitia halte ich fuer sehr hilfreich.
Also: Ran an den Widerspruch!
Liebe Gruesse
Heike
Hach, ich hatte verstanden , dass Du das Geraet erst spaeter bekommen hast!
Wenn ich das so lese, dann geht es ja auch um eine vorzeitige Kur - genau wie bei mir! das es da immer schwieriger ist und deutliche medinzinische Verschlechterungen vorliegen muessen bzw. neue Erkrankungen hinzugekommen sein muessen ist Dir aber schon klar???
Und sie heben deutlich auch auf die realistischen Behandlungsziele ab...
Es gibt Begutachtungsrichtlinien des MDK - vielleicht solltest Du die mal herunterladen.....Um eine vorzeitige Kur zu bekommen muessen zwingend auch errreichbare Kurziele formuliert werden , die realistisch sind...Ueberleg Dir noch mal was Du mit der Kur erreichen willst.... Die probelme mit der Wirbelsaeule wirst Du bei einer Vater-Kind-Kur nicht therapiert bekommen....Die Apnoe auch nicht - aber was ist mit den Folgen fuer Dich und deine Kinder, deinen Beruf, etc. etc. ...
Ist aehnlich wie bei mir...
Uebringens: ambulant vor stationaer gilt bei Mutter/Vater-Kind_Kuren nicht mehr!
Wenn ich das so lese, dann geht es ja auch um eine vorzeitige Kur - genau wie bei mir! das es da immer schwieriger ist und deutliche medinzinische Verschlechterungen vorliegen muessen bzw. neue Erkrankungen hinzugekommen sein muessen ist Dir aber schon klar???
Und sie heben deutlich auch auf die realistischen Behandlungsziele ab...
Es gibt Begutachtungsrichtlinien des MDK - vielleicht solltest Du die mal herunterladen.....Um eine vorzeitige Kur zu bekommen muessen zwingend auch errreichbare Kurziele formuliert werden , die realistisch sind...Ueberleg Dir noch mal was Du mit der Kur erreichen willst.... Die probelme mit der Wirbelsaeule wirst Du bei einer Vater-Kind-Kur nicht therapiert bekommen....Die Apnoe auch nicht - aber was ist mit den Folgen fuer Dich und deine Kinder, deinen Beruf, etc. etc. ...
Ist aehnlich wie bei mir...
Uebringens: ambulant vor stationaer gilt bei Mutter/Vater-Kind_Kuren nicht mehr!
Uebringens: hast Du im Antrag mitgeteilt, dass die Therapei der Apnoe eingeleitet ist?? Der MDK und der SB kann das u-U- nicht einfach so wissen - es gibt Datenschutz!
Und mit den Gruenden nachschieben ist es so: eigentlich braucht die KK keine Gruende. Sie kann einfach sagen , der MDK sieht keine medizinischen Notwendigkeit...
@Jens: hast Du schon das Gutachten des MDK von Deiner KK angefordert? Das wuerde ich zuerst machen, da muessen auch alle Unterlagen verzeichnet sein ,die der MDK vorliegen hatte, und die damit Grundlage seiner Empfehlung an die KK sind...
Und mit den Gruenden nachschieben ist es so: eigentlich braucht die KK keine Gruende. Sie kann einfach sagen , der MDK sieht keine medizinischen Notwendigkeit...
@Jens: hast Du schon das Gutachten des MDK von Deiner KK angefordert? Das wuerde ich zuerst machen, da muessen auch alle Unterlagen verzeichnet sein ,die der MDK vorliegen hatte, und die damit Grundlage seiner Empfehlung an die KK sind...
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
Mist, jetzt haben sich unsere Beitraege wieder ueberschnitten, aber ich werde hier leider heute ziemlich auf Trab gehalten und muss deswegen immer wieder unterbrechen.
Aber das zu dem Bandscheibenvorfall passt ja immer noch einigermassen zu deinem Beitrag, Jens. Das Schlaf Apnoe Syndrom ist doch das Syndrom mit den Atemaussetzern, oder? Ich denke auch, dass du das in der Kur nicht behandeln kannst. Gibt es ueberhaupt andere Behandlungsmethoden als dieses Atemgeraet? Vielleicht koenntest du noch argumentieren, dass Entspannung hierfuer gut waere??
Bei Problemen mit der Wirbelsaeule ist es grundsaetzlich gut, die Rueckenmuskulatur zu staerken - gilt das auch bei Bandscheibenvorfaellen? Dann koenntest du doch mit Anwendungen wie Krankengymnastik usw. etwas gegen deine Beschwerden unternehmen.
Heike

Aber das zu dem Bandscheibenvorfall passt ja immer noch einigermassen zu deinem Beitrag, Jens. Das Schlaf Apnoe Syndrom ist doch das Syndrom mit den Atemaussetzern, oder? Ich denke auch, dass du das in der Kur nicht behandeln kannst. Gibt es ueberhaupt andere Behandlungsmethoden als dieses Atemgeraet? Vielleicht koenntest du noch argumentieren, dass Entspannung hierfuer gut waere??
Bei Problemen mit der Wirbelsaeule ist es grundsaetzlich gut, die Rueckenmuskulatur zu staerken - gilt das auch bei Bandscheibenvorfaellen? Dann koenntest du doch mit Anwendungen wie Krankengymnastik usw. etwas gegen deine Beschwerden unternehmen.
Heike