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von Laetitia » 29 Sep 2007, 13:23
Hallo!
Damit sind die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen bei GKV-Versicherten gemeint. Normalerweise 2 % des Jahreseinkommens bei chronisch Kranken 1 % des Einkommens.
Da ich gesetzlich versichert bin , weiss ich nicht, ob es diese Grenzen auch bei Beihilfeberechtigten gibt und wo sie dort liegen...
Irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen dass es diese Grenzen dort auch gibt.... Oder zahlst Du auch Praxisgebuehr und musstest einen Eigenanteil von 220 Euro zur Kur dazuzahlen???
Am Besten Du fragst bei Deiner Beihilfestelle nach...
LG Laetitia