Eine Mutter-Kind-kur ist nach den neuen Gesetzen vom 01.04.2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen KK! D.H sie duerfen es nicht ablehnen die Kosten dafuer zu uebernehmen wenn es medizinisch notwendig ist. Und ob es das ist , das beurteilt der MDK im Auftrag der KK... Mutter-kind- kuren gibt es als Vorsorge und als Rehakuren...
@ Babsi: ja der Zuschuss ist um die 15 Euro fuer ambulante Baederkur.-( Aber den gibts nur fuer die Kurende Person) - hatte ich ja geschrieben! Glaubst Du im Ernst damit kommst Du fuer Unterkunft und Verpflegung und die Kinderbetreuung hin???
Schau mal zur ambulanten Baederkur
hier oder google mal unter offene badekur...
Uebrigens : auch eine offene Badekur muss erst mal genehmigt werden durch die KK ! Du weist auch das da zusaetzlich zu den Kosten fuer Unterbringung und Verpflegung noch der Eigenanteil ( 10%) zu den Behandlungen zu zahlen ist und die gesamte Kurtaxe? Die KK zahlt somit nur ca. 90 % der Behandlungskosten plus den Zusschuss fuer Unterkunft ( 8 bis 15 Euro pro Tag) .
Dafuer darfst Du das dann aber auch alle drei Jahre machen

Wenn Du es Dir leisten kannst.... )x