Wenn man den Antrag so stellt, dass man, wenn man denn in Kur fährt, die Wartezeit von vier Jahren erfüllt hat, ist das dann trotzdem ein vorzeitiger Antrag und geht als solcher auf jeden Fall zum MD?
Konkret: Ich war im Herbst 2006 in Kur und würde gerne im Herbst 2010, also nach vier Jahren, wieder fahren. Wenn ich diesen Antrag dann im Frühjahr 2010 stelle, gilt er dann als vorzeitig?
Wenn Du schon im Antrag angibst , daß Du erst nach Ablauf der Wartefrist fahren willst, ist der nicht vorzeitig....
Denn die Frist gilt vom Beginn der letzten kur bis zum Anfang der neuen. Hast Du also am 20.07.2006 deine letzte Kur angetreten dann hast Du ab 20.07.2010 wieder einen Anspruch eine zu beantragen..