Sonderurlaub als Begleitperson

Antworten
Silence

Sonderurlaub als Begleitperson

Beitrag von Silence » 04 Mai 2010, 15:03

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Beamtin und meine Zwillinge gesetzlich versichert. Wir haben eine 4wöchige Kur genehmigt bekommen in der ich als Begleitperson mitgehen möchte. Bekomme ich hier Sonderurlaub? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Rückmeldungen

Benutzeravatar
cuddle
Beiträge: 3764
Registriert: 20 Apr 2008, 10:32

Beitrag von cuddle » 04 Mai 2010, 18:09

Sorry, das weiß ich leider nicht.

Vielleicht jmd. anderes hier ????

Ansonsten wirst du wohl in deiner Personalstelle nachfragen müssen.

Ich grübel gerade darüber nach, wie das denn bei anderen Arbeitnehmern gehandhabt wird, wenn kleine Kinder in Kur fahren und die Mutter Begleitperson ist ???
Weiß es aber leider auch nicht... denn dann wäre es bei dir vermutlich ähnlich.


Gib mal Bescheid, wenn du was rausgefunden hast.
LG
Heike
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

Silence

Beitrag von Silence » 06 Mai 2010, 19:13

Wenn ich den Sonderurlaub nicht bekomme werde ich mich mit meinem Mann abwechseln. Ich kann einfach keine 4 Wochen weg bleiben.
Ich hoffe das wird so akzeptiert das wir in der Hälfte der Zeit wechseln.
Zudem hat unser Kindergarten auch noch 6 Wochen Ferien bis Ende des Jahres...
Würde gerne wissen wer soviel Urlaub zur Verfügung hat.

mutti2305

Beitrag von mutti2305 » 23 Jun 2010, 12:27

Hallöle, mein Mann ist auch Beamter (polizei)! und dort weis ich gibt es Sonderurlaub zur Betreuung der Kinder! Frag doch einfach mal beim Personalrat nach!!

inesk

Beitrag von inesk » 25 Jun 2010, 19:49

Hallo!

Ich weiß es nicht 100% aber wenn man mal logisch an die Sache ran geht ist es doch so das man wenn man als Mutter fährt keinen Urlaub nehmen muss da man ja als Krank gilt und der Aufenthalt kein Urlaub sondern eine klinik ist, also müsste es doch bei den Kindern genau so sein, denn wenn dein Kind jetzt hier ins Krankenhaus kommt hast du doch auch Anrecht auf Sonderurlaub! Frag mal bei deinem Kinderarzt nach. Also ich denke das es so was geben muss ich google mal schnell füge dir mal 2 Sachen ein vielleicht helfen die ja

Liebe Grüße Ines

Meine Kinder dürfen jetzt nach Neuharlingersiel. Ich darf als Begleitperson mit. Wir alle sind beihilfeberechtigt und privatversichert.

Meine Kosten sind zu 70 % gesichert, durch die Beihilfe. Der Rest bleibt mir.
Die Kosten meiner Kinder sind ab der 5. Woche nur noch zu 80 % gesichert.
Der Rest bleibt mir.

Und jetzt kommt der Hammer:

Damit ich überhaupt mitfahren könnte, müsste ich Erholungsurlaub nehmen ( langt grad noch für zwei Wochen) oder Überstunden abfeiern ( bin schon seit Jahren im Minus) oder unbezahlten Sonderurlaub nehmen ( dabei fällt ab der vierten Woche noch dazu mein Krankenversicherungsschutz weg).
Oder Arbeitszeit reduzieren und die Zeit nach dr Reha wieder einarbeiten ( habe schon reduziert, soweit ich es mir leisten kann).

Wäre der Kostenträger die Rentenversicherung, würden die meinen Verdienstausfall weitgehend übernehmen.

Das wars dann für eine bayerische Beamtin!!!
Ich bin stinksauer!!!


Fragen Sie Ihren Arbeitgeber: Ist im Tarifvertrag geregelt, dass Sie dafür Sonderurlaub nehmen müssen, dann müssen Sie Sonderurlaub für die Dauer des Kinder-HV nehmen. ggf. auch unbezahlten Urlaub.
Es handelt sich hierbei um eine Frage, die allein aus dem für Ihren Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag beantwortet wird. Ein Verweigungsrecht des Arbeitgebers besteht wahrscheinlich nicht, unbezahlter Urlaub müssten Sie hierfür auf jeden Fall beanspruchen können, wenn nicht tarifvertraglich sogar Günstigeres (Sonder-Urlaub mit Entgelt oder Jahresurlaub mit Entgelt) geregelt ist. Auf jeden Fall ist das eine tarifvertragliche Sache, für die Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen müssen.

Legende


xulii
Beiträge: 67630
Registriert: 09 Feb 2025, 08:52

Re: Sonderurlaub als Begleitperson

Beitrag von xulii » 01 Apr 2025, 13:14

инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинйоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоtuchkasинфоинфо

Antworten