400 Euro Job & Kur

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
2kidsmama

400 Euro Job & Kur

Beitrag von 2kidsmama » 26 Feb 2012, 19:18

wird das Geld weiter bezahlt oder ist man wärend der KurZeit "ohne" Lohn?

Benutzeravatar
Misaya
Beiträge: 4456
Registriert: 14 Mär 2010, 14:15

Beitrag von Misaya » 26 Feb 2012, 19:20

Das kommt auf den Arbeitgeber an.

Ich arbeite beim Bäcker auf 400 Euro und bekam KEIN Geld.
Bei uns ist das so und wir nehmen das hin, bitte jetzt keine
Diskussion anfangen ;) , ich weiß, das es nicht rechtlich ist ...

Wir bekommen nur Geld, wenn wir arbeiten.
Krank, Urlaub oder Kur leider nicht.
Bild

Bild

Bild Borussia Mönchengladbach

* Das Beste an mir, sind Wir.*
* Hoffnung ist das was bleibt, wenn alles andere wertlos erscheint.*

Benutzeravatar
cuddle
Beiträge: 3764
Registriert: 20 Apr 2008, 10:32

Beitrag von cuddle » 26 Feb 2012, 19:24

Wenn du auf Basis eines Minijobs arbeitest, kann dein Arbeitgeber deinen Lohn wâhrend deiner Kur zum größten Teil von der Knappschaft wieder bekommen.
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

ELCHfuzzi

Beitrag von ELCHfuzzi » 26 Feb 2012, 19:34

Ich hab nix bekommen :(

Am besten im Personalbüro / Personalabteilung nachfragen ;)

Benutzeravatar
Misaya
Beiträge: 4456
Registriert: 14 Mär 2010, 14:15

RE:

Beitrag von Misaya » 26 Feb 2012, 19:36

Original geschrieben von ELCHfuzzi

Ich hab nix bekommen :(


*malvirtuelldiehandreiche* :keks:
Bild

Bild

Bild Borussia Mönchengladbach

* Das Beste an mir, sind Wir.*
* Hoffnung ist das was bleibt, wenn alles andere wertlos erscheint.*

LelaNoel

Beitrag von LelaNoel » 26 Feb 2012, 21:06

Hat man nicht 6 Wochen Lohnfortzahlung?

benita

Beitrag von benita » 26 Feb 2012, 21:12

Hallo, #D
ich habe bei Kurantritt auch einen Minijob gehabt und trotzdem mein Geld weiterbekommen. Von der Krankenkasse hatte ich eine Kurbescheinigung für meinen Arbeitgeber.

Benutzeravatar
cuddle
Beiträge: 3764
Registriert: 20 Apr 2008, 10:32

Beitrag von cuddle » 26 Feb 2012, 21:17

Genau. Und diese Kurbesvheinigung kann der Arbeitgeber bei der Knappschaft ( Mini-Job-zentrale) einreichen und bekommt einen Teil des Lohnes ( ich glaube 80%) erstattet. Genau wie bei Krankheit.
Natürlich nur, wenn der Minijob auch angemeldet ist :o
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

benita

RE:

Beitrag von benita » 26 Feb 2012, 21:24

Original geschrieben von cuddle

Genau. Und diese Kurbesvheinigung kann der Arbeitgeber bei der Knappschaft ( Mini-Job-zentrale) einreichen und bekommt einen Teil des Lohnes ( ich glaube 80%) erstattet. Genau wie bei Krankheit.
Natürlich nur, wenn der Minijob auch angemeldet ist :o
So habe ich es auch in Erinnerung. ;)

2kidsmama

Beitrag von 2kidsmama » 26 Feb 2012, 22:13

Danke für Eure Antworten..

klar ist der Job angemeldet.. ich werd mich dann morgen mal mit meinen Chef unterhalten..

Danke übrings für den Hinweis das er sich das Geld erstatten lassen kann das dürfte vielleicht weiter helfen :o

Antworten