Reha genehmigt - Nun viele Fragen....
Reha genehmigt - Nun viele Fragen....
Hallo Ihr Lieben,
ich freue mich riesig, dass die Reha für unseren Sohn nun genehmigt wurde.
Doch es soll wahrscheinlich ganz schnell los gehen und nun bin ich ein wenig im Stress und brauche viele Infos um alles planmäßig geregelt zu bekommen....
- Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von seinem Glück....Hatte schon an anderen Stelle gefragt, ob es einen Gesetztestext gibt, der etwas über Lohnzahlung und Urlaub bei Begleitpersonen hergibt
- muss ich Urlaub für die Zeit nehmen, bin ja nicht ich betroffen und damit ist es wohl anders als bei einer Mutter-Kind-Kur.
- wenn es Lohnfortzahlung gibt, wer zahlt dann? wir haben über die Krankenkasse die Reha bekommen. Konnte nur viele Infos über die Rentenversicherung finden können aber nichts für Reha über die Krankenkasse.
- genehmigt ist die Reha für meinen Sohn und mich als Begleitperson. Ich würde jedoch meine Tochter (6 Jahre) gern als Begleitperson mitnehmen. Die Tk sagte, als ich die Formulare eingereicht habe, dass ich dies erst beantragen kann, wenn die Reha durch ist. Hat jemand Erfahrung damit? Wir würden schon in nicht mal 2 Wochen fahren......
- da meine Tochter schon in die Schule geht, würde ich sie nicht die komplette Zeit mitnehmen wollen. Geht das auch nur für 2 Wochen?
- Könnte ich mir die Begleitung auch theoretisch mit meinem Mann teilen?
- Bekommen wir die Fahrtkosten ersetzt?
- Ich würde gern die Koffer vorher aufgeben, dass muss ich dann vermutlich allein bezahlen, oder?
So weit erst einmal zu Auftakt. Ich glaube es kommen noch ganz viele Fragen.
Besten Dank monsul
ich freue mich riesig, dass die Reha für unseren Sohn nun genehmigt wurde.
Doch es soll wahrscheinlich ganz schnell los gehen und nun bin ich ein wenig im Stress und brauche viele Infos um alles planmäßig geregelt zu bekommen....
- Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von seinem Glück....Hatte schon an anderen Stelle gefragt, ob es einen Gesetztestext gibt, der etwas über Lohnzahlung und Urlaub bei Begleitpersonen hergibt
- muss ich Urlaub für die Zeit nehmen, bin ja nicht ich betroffen und damit ist es wohl anders als bei einer Mutter-Kind-Kur.
- wenn es Lohnfortzahlung gibt, wer zahlt dann? wir haben über die Krankenkasse die Reha bekommen. Konnte nur viele Infos über die Rentenversicherung finden können aber nichts für Reha über die Krankenkasse.
- genehmigt ist die Reha für meinen Sohn und mich als Begleitperson. Ich würde jedoch meine Tochter (6 Jahre) gern als Begleitperson mitnehmen. Die Tk sagte, als ich die Formulare eingereicht habe, dass ich dies erst beantragen kann, wenn die Reha durch ist. Hat jemand Erfahrung damit? Wir würden schon in nicht mal 2 Wochen fahren......
- da meine Tochter schon in die Schule geht, würde ich sie nicht die komplette Zeit mitnehmen wollen. Geht das auch nur für 2 Wochen?
- Könnte ich mir die Begleitung auch theoretisch mit meinem Mann teilen?
- Bekommen wir die Fahrtkosten ersetzt?
- Ich würde gern die Koffer vorher aufgeben, dass muss ich dann vermutlich allein bezahlen, oder?
So weit erst einmal zu Auftakt. Ich glaube es kommen noch ganz viele Fragen.
Besten Dank monsul
RE: Reha genehmigt - Nun viele Fragen....
Hallo,
ich antworte Dir in rot:
- muss ich Urlaub für die Zeit nehmen, bin ja nicht ich betroffen und damit ist es wohl anders als bei einer Mutter-Kind-Kur.
[red]Nein, es ist eigentlich genauso zu beantragen wie bei der MuKiKur als Sonderurlaub.[/red]
- wenn es Lohnfortzahlung gibt, wer zahlt dann? wir haben über die Krankenkasse die Reha bekommen. Konnte nur viele Infos über die Rentenversicherung finden können aber nichts für Reha über die Krankenkasse.
[red]Theoretisch ist es da genauso, eine Begleitperson bekommt das Gehalt weitergezahlt, aber genaueres kann Dir die Kasse sagen.[/red]
- genehmigt ist die Reha für meinen Sohn und mich als Begleitperson. Ich würde jedoch meine Tochter (6 Jahre) gern als Begleitperson mitnehmen. Die Tk sagte, als ich die Formulare eingereicht habe, dass ich dies erst beantragen kann, wenn die Reha durch ist. Hat jemand Erfahrung damit? Wir würden schon in nicht mal 2 Wochen fahren......
[red]Es gibt das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe, das besorgen, ausfüllen, dass das Kind mit in die Rehaeinrichtung soll und am besten faxen.[/red]
- da meine Tochter schon in die Schule geht, würde ich sie nicht die komplette Zeit mitnehmen wollen. Geht das auch nur für 2 Wochen?
[red]Auch das geht, denn die würden dadurch sparen.
[/red]
- Könnte ich mir die Begleitung auch theoretisch mit meinem Mann teilen?
[red]Das geht. In der Bewilligung steht meist nur Begleitperson und nicht wer das ist....aber ansonsten hilft Dir da auch die Klinik weiter.[/red]
- Bekommen wir die Fahrtkosten ersetzt?
[red]Benzinkosten max 130,- pro einfacher Strecke, Bahnkosten voll ohne Zuzahlung und auch der Koffertransport wird komplett übernommen.[/red]
- Ich würde gern die Koffer vorher aufgeben, dass muss ich dann vermutlich allein bezahlen, oder?
[red]s.oben.
[/red]
ich antworte Dir in rot:
- muss ich Urlaub für die Zeit nehmen, bin ja nicht ich betroffen und damit ist es wohl anders als bei einer Mutter-Kind-Kur.
[red]Nein, es ist eigentlich genauso zu beantragen wie bei der MuKiKur als Sonderurlaub.[/red]
- wenn es Lohnfortzahlung gibt, wer zahlt dann? wir haben über die Krankenkasse die Reha bekommen. Konnte nur viele Infos über die Rentenversicherung finden können aber nichts für Reha über die Krankenkasse.
[red]Theoretisch ist es da genauso, eine Begleitperson bekommt das Gehalt weitergezahlt, aber genaueres kann Dir die Kasse sagen.[/red]
- genehmigt ist die Reha für meinen Sohn und mich als Begleitperson. Ich würde jedoch meine Tochter (6 Jahre) gern als Begleitperson mitnehmen. Die Tk sagte, als ich die Formulare eingereicht habe, dass ich dies erst beantragen kann, wenn die Reha durch ist. Hat jemand Erfahrung damit? Wir würden schon in nicht mal 2 Wochen fahren......
[red]Es gibt das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe, das besorgen, ausfüllen, dass das Kind mit in die Rehaeinrichtung soll und am besten faxen.[/red]
- da meine Tochter schon in die Schule geht, würde ich sie nicht die komplette Zeit mitnehmen wollen. Geht das auch nur für 2 Wochen?
[red]Auch das geht, denn die würden dadurch sparen.

- Könnte ich mir die Begleitung auch theoretisch mit meinem Mann teilen?
[red]Das geht. In der Bewilligung steht meist nur Begleitperson und nicht wer das ist....aber ansonsten hilft Dir da auch die Klinik weiter.[/red]
- Bekommen wir die Fahrtkosten ersetzt?
[red]Benzinkosten max 130,- pro einfacher Strecke, Bahnkosten voll ohne Zuzahlung und auch der Koffertransport wird komplett übernommen.[/red]
- Ich würde gern die Koffer vorher aufgeben, dass muss ich dann vermutlich allein bezahlen, oder?
[red]s.oben.

Und hier kommen nun die nächsten Fragen 
- heute kam nun auch die schriftliche Bestätigung, dass die Reha genehmigt ist. Allerdings steht da keine Zeitangabe, wie lange wir fahren werden. Los geht es voraussichtlich schon am 19. März - schwitz.....
Es steht nur folgender Satz:
....die Dauer der Reha richtet sich nach dem medizinisch notwendigen individuellen Behandlungverlauf.
Ist dies das übliche Prozedere? Und man kann automatisch erst einmal von 4 Wochen ausgehen?
- Ich habe mit meiner Personalstelle telefoniert und soll nun einen Brief schreiben, dass ich meinen Sohn zur Reha begleiten muss. Muss ich hierin um Freistellung bitten und wenn ja, auf welchen § im Gesetztestext könnte ich mich hier beziehen?
Besten Dank!!! Ohne die Unterstützung hier, wäre alles so viel mühseliger.....

- heute kam nun auch die schriftliche Bestätigung, dass die Reha genehmigt ist. Allerdings steht da keine Zeitangabe, wie lange wir fahren werden. Los geht es voraussichtlich schon am 19. März - schwitz.....
Es steht nur folgender Satz:
....die Dauer der Reha richtet sich nach dem medizinisch notwendigen individuellen Behandlungverlauf.
Ist dies das übliche Prozedere? Und man kann automatisch erst einmal von 4 Wochen ausgehen?
- Ich habe mit meiner Personalstelle telefoniert und soll nun einen Brief schreiben, dass ich meinen Sohn zur Reha begleiten muss. Muss ich hierin um Freistellung bitten und wenn ja, auf welchen § im Gesetztestext könnte ich mich hier beziehen?
Besten Dank!!! Ohne die Unterstützung hier, wäre alles so viel mühseliger.....
RE:
[Ich versuche nochmal Dir zu helfen. 
Es steht nur folgender Satz:
....die Dauer der Reha richtet sich nach dem medizinisch notwendigen individuellen Behandlungverlauf.
[red]Eine Reha dauert mindestens 3 Wochen neuerdings, d.h. es kann auch nach 3 Wochen zu Ende gehen. Normalerweise wird das bei der Eingangsuntersuchung geklärt. Wir hatten feste 4 Wochen da stehen. In der ersten Kinderreha (Tochter) wurden wir direkt auf eine Verlängerung auf 6 Wochen angesprochen. Ging bei uns aber nicht. Bei der zweiten (Sohn) waren die 4 Wochen fest.[/red]
Ist dies das übliche Prozedere? Und man kann automatisch erst einmal von 4 Wochen ausgehen?
[red]s.o. An Deiner Stelle würde ich die Klinik anrufen und fragen auf wieviel Wochen die eine Kinderreha normalerweise ansetzen wegen Deinem Arbeitgeber.[/red]
- Ich habe mit meiner Personalstelle telefoniert und soll nun einen Brief schreiben, dass ich meinen Sohn zur Reha begleiten muss. Muss ich hierin um Freistellung bitten und wenn ja, auf welchen § im Gesetztestext könnte ich mich hier beziehen?
[red]Normalerweise reicht hierbei das Bewilligungsschreiben als Beleg. Und wenn Du zurück bist, die Bescheinigung, dass Du von dann bis dann da warst.[/red]
Besten Dank!!! Ohne die Unterstützung hier, wäre alles so viel mühseliger..... [/quote]
Bis zu den nächsten Fragen 

Es steht nur folgender Satz:
....die Dauer der Reha richtet sich nach dem medizinisch notwendigen individuellen Behandlungverlauf.
[red]Eine Reha dauert mindestens 3 Wochen neuerdings, d.h. es kann auch nach 3 Wochen zu Ende gehen. Normalerweise wird das bei der Eingangsuntersuchung geklärt. Wir hatten feste 4 Wochen da stehen. In der ersten Kinderreha (Tochter) wurden wir direkt auf eine Verlängerung auf 6 Wochen angesprochen. Ging bei uns aber nicht. Bei der zweiten (Sohn) waren die 4 Wochen fest.[/red]
Ist dies das übliche Prozedere? Und man kann automatisch erst einmal von 4 Wochen ausgehen?
[red]s.o. An Deiner Stelle würde ich die Klinik anrufen und fragen auf wieviel Wochen die eine Kinderreha normalerweise ansetzen wegen Deinem Arbeitgeber.[/red]
- Ich habe mit meiner Personalstelle telefoniert und soll nun einen Brief schreiben, dass ich meinen Sohn zur Reha begleiten muss. Muss ich hierin um Freistellung bitten und wenn ja, auf welchen § im Gesetztestext könnte ich mich hier beziehen?
[red]Normalerweise reicht hierbei das Bewilligungsschreiben als Beleg. Und wenn Du zurück bist, die Bescheinigung, dass Du von dann bis dann da warst.[/red]
Besten Dank!!! Ohne die Unterstützung hier, wäre alles so viel mühseliger..... [/quote]


RE:
In den Kinderrehas gab es Mütter, die nur auf 400 Euro-Basis gearbeitet haben und auch die haben das Geld bekommen. Dem Arbeitgeber kostet es nix, da der sich alles von der RV/Krankenkasse wiederholt.Original geschrieben von Jellie
Mein,Arbeitgeber,von,meinem,Teilzeitjob,Bezahlt,weder,Urlaubsgeld,
noch,kann,ich,erwarten,das,etwas,bei,einer,Kur,bezahlt,wird.
Genau, bis zu den nächsten Fragen
......
Besten Dank für die Antworten. Das es auch nur 3 Wochen sein können, wusste ich nicht. Habe im Sozialgesetzbuch 4-6 Wochen gelesen, doch vielleicht war das nicht mehr aktuell.
Dann schreibe ich jetzt einen kurzen Brief mit der Bitte um Freistellung ohne irgendwelche §... und lege die Bewilligung bei.
Auf bald, hi, hi

Besten Dank für die Antworten. Das es auch nur 3 Wochen sein können, wusste ich nicht. Habe im Sozialgesetzbuch 4-6 Wochen gelesen, doch vielleicht war das nicht mehr aktuell.
Dann schreibe ich jetzt einen kurzen Brief mit der Bitte um Freistellung ohne irgendwelche §... und lege die Bewilligung bei.
Auf bald, hi, hi
