Ich war im April bei den Amtsärzten (Sohn und ich), dort bekamen wir auch die Genehmigung zur Sanatoriumsbehandlung!
Die Beihilfestelle schickte uns eine Genehmigung zur Mutter-Kind-Kur, ich rief dort an, dass ich doch eine Sanatoriumsbehandlung beantragt habe.
Dann kam die Genehmigung für mich, aber mein Sohn hätte nur als Begleitkind mitgekonnt, da vom Kinder-Amtsarzt ein Kreuz versehentlich nicht gemacht wurde.
Also rief ich wieder in der Beihilfestelle an. Dort wurde mir gesagt ich soll mich mit dem Amtsarzt in Verbindung setzen. Das machte ich auch und er sagte mir, er würde das abändern und an die Beihilfestelle schicken.
So weit so gut. Ich bekam nun Post von der Beihilfe. Mein Sohn bekommt die Sanatoriumsbehandlung und ich kann als Begleitperson mit!
Ich wieder die Beihilfestelle angerufen und mit dem netten Herrn geredet, er sagte es gilt immer das letzte Attest und das sei nur für meinen Sohn. Ich ihm gesagt, dass er doch die Änderung wollte. Er hat mich eine Stunde später angerufen und gesagt, dass das alles in Ordnung sei. Aber ich soll ihn mal die ganzen Bescheide zuschicken, damit er meine Akte berichtigen kann, denn die wäre inzwischen ganz dick!

Ich habe mir vorsichtshalber alles kopiert und die Originale zur Beihilfe geschickt. Das war vor ca. 1-2 Monaten. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass die Atteste nur für ein halbes Jahr gültig sind!
Kann ich jetzt keine Kur machen nur weil der Bearbeiter bei der Beihilfestelle unfähig ist?
Oder muß ich jetzt die ganze Amtsarztprozedur wiederholen?
Oh, etwas lang geworden!