ausländischer Arbeitgeber

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
marieluise
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ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von marieluise » 13 Jun 2015, 09:54

Hallo an Alle
ich plane eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Allerdings sind bei mir alle Bedingungen bezüglich Krankenkasse, Rentenversicherung usw etwas speziell. Ich lebe in Deutschland, arbeite allerdings in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber. Krankenversichert bin ich mit einem speziellen Versicherungsmodell gesetzlich in Deutschland und in der Schweiz. Rentenversichert bin ich in der Schweiz, allerdings habe ich früher in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Von dort werde ich später auch einen Anteil an Rente beziehen. Es ist also alles ein wenig kompliziert. Falls ich nun eine Mutter-Kind-Kur beantragen bzw auch bewilligt bekäme- weiß jemand zufällig, wer in diesem Falle den Lohnausfall bezahlen würde? Anscheinend kennt man in der Schweiz dieses Kur-Modell nicht....
vielleicht hat hier im Forum ja bereits jemand mit Erfahrung in dieser Hinsicht?
Viele Grüße vom schönen Bodensee,
marieluise

Blanka2002
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von Blanka2002 » 13 Jun 2015, 19:23

Diese Kombi kenne ich zwar nicht, aber wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist, sollte eine MuKiKur meinem Gefühl nach möglich sein. Am Besten schriftlich bei der KK nachfragen, dann hast du es schwarz auf weiß.
Liebe Grüße
Manu

2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)

An77
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von An77 » 13 Jun 2015, 20:41

Ich würd einfach bei der Krankenkasse beantragen und dann siehst Du ja, was die sagen. Für die Dauer der Kur bist Du krank geschrieben, läuft also so, wie jede andere Krankschreibung auch.

Habt ihr in der Schweiz eine Entgeltfortzahlu g im Krankheitsfall? Das. Regelt ja in D, dass der AG maximal 6 Wochen bei Krankheit 100% des Gehalts weiter zahlt, danach gibts Krankengeld von der Krankenkasse ( nicht mehr 100% des Lohns, aber immerhin ein Teil).

Schoko
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von Schoko » 13 Jun 2015, 20:54

Während einer Kur ist man NICHT krank geschrieben!
Tschüß großer Bruder, ich werde dich vermissen, hdl * 22.05.2015

Pass mir da oben gut auf Mutti auf * 31.12.2016

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An77
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von An77 » 14 Jun 2015, 05:52

Ich hab eigentlich die Auskunft bekommen, dass die Kuranmeldung beim AG wie eine Krankschreibung gehandhabt wird. Ich muss keinen Urlaub nehmen und werde auch ganz normal bezahlt. Und ich dachte, dass ist überall in D so, das wollte ich eigentlich sagen. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht. Sorry.

Schoko, wie meinst Du das mit der Aussage, dass man NICHT krank geschrieben ist?

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hasi1969
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von hasi1969 » 14 Jun 2015, 07:06

die kur wird wie kkrank behandelt, also zumindest in der lohnfortzahlung, aber
krankgeschrieben wird man nicht, es ist eher wie eine bezahlte freistellung,
denn wenn du krank geschrieben bist, darf dich kein kurhaus aufnehmen.
zumindest ging mir das so, das ich bis den tag vor der kur krankgeschrieben
wurde und dann erst wieder danach
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Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
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An77
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von An77 » 14 Jun 2015, 11:59

Aha, wieder was gelernt :)

marieluise
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von marieluise » 15 Jun 2015, 13:04

Vielen Dank für die Antworten
Ich glaube da werde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen - dort kennt man sich mit dem Modell "Grenzgänger " ja aus. Mein Arbeitgeber ist wohl nicht der richtige Ansprechpartner - es handelt sich um einen kleinen Betrieb und ich bin mit Sicherheit die Erste, die mit dieser Frage kommt.
Auch in der Schweiz gibt es eine Lohnfortzahlung - diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszughörigkeit- vor allem in den ersten Jahren ist dieser Zeitraum sehr knapp bemessen und die Tage werden über das Betriebszugehörigkeitsjahr addiert- im ersten Jahr sind es je nach Tabelle nur 2 Wochen...sprich: zweimal Grippe und es gibt kein Geld mehr. Da kann sich glücklich schätzen wer erstens lange im Betrieb ist und zweitens eine private oder betriebliche Lohnfortzahlungsversicherung hat. (Das ist beides bei mir der Fall). Nun aber Schluß mit dem kleinen Exkurs in die Besonderheiten des schweizer Arbeitslebens.
Allen einen schönen Tag,
marieluise

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hasi1969
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von hasi1969 » 15 Jun 2015, 16:55

schreib dann mal was rausgekommen ist,
würde mich auch mal interessieren
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marieluise
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Re: ausländischer Arbeitgeber

Beitrag von marieluise » 15 Jun 2015, 21:08

Mach ich auf alle Fälle- wollte heute schon anrufen aber keiner drangegangen bei der Krankenkasse :cry:

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