ausländischer Arbeitgeber
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ausländischer Arbeitgeber
Hallo an Alle
ich plane eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Allerdings sind bei mir alle Bedingungen bezüglich Krankenkasse, Rentenversicherung usw etwas speziell. Ich lebe in Deutschland, arbeite allerdings in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber. Krankenversichert bin ich mit einem speziellen Versicherungsmodell gesetzlich in Deutschland und in der Schweiz. Rentenversichert bin ich in der Schweiz, allerdings habe ich früher in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Von dort werde ich später auch einen Anteil an Rente beziehen. Es ist also alles ein wenig kompliziert. Falls ich nun eine Mutter-Kind-Kur beantragen bzw auch bewilligt bekäme- weiß jemand zufällig, wer in diesem Falle den Lohnausfall bezahlen würde? Anscheinend kennt man in der Schweiz dieses Kur-Modell nicht....
vielleicht hat hier im Forum ja bereits jemand mit Erfahrung in dieser Hinsicht?
Viele Grüße vom schönen Bodensee,
marieluise
ich plane eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Allerdings sind bei mir alle Bedingungen bezüglich Krankenkasse, Rentenversicherung usw etwas speziell. Ich lebe in Deutschland, arbeite allerdings in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber. Krankenversichert bin ich mit einem speziellen Versicherungsmodell gesetzlich in Deutschland und in der Schweiz. Rentenversichert bin ich in der Schweiz, allerdings habe ich früher in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Von dort werde ich später auch einen Anteil an Rente beziehen. Es ist also alles ein wenig kompliziert. Falls ich nun eine Mutter-Kind-Kur beantragen bzw auch bewilligt bekäme- weiß jemand zufällig, wer in diesem Falle den Lohnausfall bezahlen würde? Anscheinend kennt man in der Schweiz dieses Kur-Modell nicht....
vielleicht hat hier im Forum ja bereits jemand mit Erfahrung in dieser Hinsicht?
Viele Grüße vom schönen Bodensee,
marieluise
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- Beiträge: 1607
- Registriert: 28 Jan 2008, 17:37
Re: ausländischer Arbeitgeber
Diese Kombi kenne ich zwar nicht, aber wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist, sollte eine MuKiKur meinem Gefühl nach möglich sein. Am Besten schriftlich bei der KK nachfragen, dann hast du es schwarz auf weiß.
Liebe Grüße
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Manu
2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)
Re: ausländischer Arbeitgeber
Ich würd einfach bei der Krankenkasse beantragen und dann siehst Du ja, was die sagen. Für die Dauer der Kur bist Du krank geschrieben, läuft also so, wie jede andere Krankschreibung auch.
Habt ihr in der Schweiz eine Entgeltfortzahlu g im Krankheitsfall? Das. Regelt ja in D, dass der AG maximal 6 Wochen bei Krankheit 100% des Gehalts weiter zahlt, danach gibts Krankengeld von der Krankenkasse ( nicht mehr 100% des Lohns, aber immerhin ein Teil).
Habt ihr in der Schweiz eine Entgeltfortzahlu g im Krankheitsfall? Das. Regelt ja in D, dass der AG maximal 6 Wochen bei Krankheit 100% des Gehalts weiter zahlt, danach gibts Krankengeld von der Krankenkasse ( nicht mehr 100% des Lohns, aber immerhin ein Teil).
Re: ausländischer Arbeitgeber
Während einer Kur ist man NICHT krank geschrieben!
Re: ausländischer Arbeitgeber
Ich hab eigentlich die Auskunft bekommen, dass die Kuranmeldung beim AG wie eine Krankschreibung gehandhabt wird. Ich muss keinen Urlaub nehmen und werde auch ganz normal bezahlt. Und ich dachte, dass ist überall in D so, das wollte ich eigentlich sagen. Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht. Sorry.
Schoko, wie meinst Du das mit der Aussage, dass man NICHT krank geschrieben ist?
Schoko, wie meinst Du das mit der Aussage, dass man NICHT krank geschrieben ist?
Re: ausländischer Arbeitgeber
die kur wird wie kkrank behandelt, also zumindest in der lohnfortzahlung, aber
krankgeschrieben wird man nicht, es ist eher wie eine bezahlte freistellung,
denn wenn du krank geschrieben bist, darf dich kein kurhaus aufnehmen.
zumindest ging mir das so, das ich bis den tag vor der kur krankgeschrieben
wurde und dann erst wieder danach
krankgeschrieben wird man nicht, es ist eher wie eine bezahlte freistellung,
denn wenn du krank geschrieben bist, darf dich kein kurhaus aufnehmen.
zumindest ging mir das so, das ich bis den tag vor der kur krankgeschrieben
wurde und dann erst wieder danach
Re: ausländischer Arbeitgeber
Aha, wieder was gelernt 

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- Beiträge: 6
- Registriert: 11 Jun 2015, 12:30
Re: ausländischer Arbeitgeber
Vielen Dank für die Antworten
Ich glaube da werde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen - dort kennt man sich mit dem Modell "Grenzgänger " ja aus. Mein Arbeitgeber ist wohl nicht der richtige Ansprechpartner - es handelt sich um einen kleinen Betrieb und ich bin mit Sicherheit die Erste, die mit dieser Frage kommt.
Auch in der Schweiz gibt es eine Lohnfortzahlung - diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszughörigkeit- vor allem in den ersten Jahren ist dieser Zeitraum sehr knapp bemessen und die Tage werden über das Betriebszugehörigkeitsjahr addiert- im ersten Jahr sind es je nach Tabelle nur 2 Wochen...sprich: zweimal Grippe und es gibt kein Geld mehr. Da kann sich glücklich schätzen wer erstens lange im Betrieb ist und zweitens eine private oder betriebliche Lohnfortzahlungsversicherung hat. (Das ist beides bei mir der Fall). Nun aber Schluß mit dem kleinen Exkurs in die Besonderheiten des schweizer Arbeitslebens.
Allen einen schönen Tag,
marieluise
Ich glaube da werde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen - dort kennt man sich mit dem Modell "Grenzgänger " ja aus. Mein Arbeitgeber ist wohl nicht der richtige Ansprechpartner - es handelt sich um einen kleinen Betrieb und ich bin mit Sicherheit die Erste, die mit dieser Frage kommt.
Auch in der Schweiz gibt es eine Lohnfortzahlung - diese richtet sich nach der Dauer der Betriebszughörigkeit- vor allem in den ersten Jahren ist dieser Zeitraum sehr knapp bemessen und die Tage werden über das Betriebszugehörigkeitsjahr addiert- im ersten Jahr sind es je nach Tabelle nur 2 Wochen...sprich: zweimal Grippe und es gibt kein Geld mehr. Da kann sich glücklich schätzen wer erstens lange im Betrieb ist und zweitens eine private oder betriebliche Lohnfortzahlungsversicherung hat. (Das ist beides bei mir der Fall). Nun aber Schluß mit dem kleinen Exkurs in die Besonderheiten des schweizer Arbeitslebens.
Allen einen schönen Tag,
marieluise
Re: ausländischer Arbeitgeber
schreib dann mal was rausgekommen ist,
würde mich auch mal interessieren
würde mich auch mal interessieren
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- Beiträge: 6
- Registriert: 11 Jun 2015, 12:30
Re: ausländischer Arbeitgeber
Mach ich auf alle Fälle- wollte heute schon anrufen aber keiner drangegangen bei der Krankenkasse 
