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von waldfee » 01 Mai 2006, 18:06
ma ein wenig beim AA neugierigerweise nachgelesen da steht folgendes:
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II koennen rentenrechtlich als Anrechnungszeiten beruecksichtigt und an Ihren Rentenversicherungstraeger gemeldet werden. Dies ist jedoch nur moeglich, wenn vorher der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wegen Einkommen oder Vermoegen abgelehnt wurde. Trifft dies auf Sie zu, muessen Sie sich bei der fuer Sie zustaendigen Agentur fuer Arbeit arbeitslos melden, die Meldung alle drei Monate erneuern und aktiv alle Bemuehungen zu Ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstuetzen.
Auch in dieser Zeit koennen Sie die Eingliederungsleistungen der Agentur fuer Arbeit wie Beratung, Vermittlung und Foerderung in Anspruch nehmen.
d.h. wohl erst alg - alg2 beantragen, und wenn das abgelehnt worden ist dann kann man sich arbeitslos ohne arbeitssuchend melden.. zumindest verstehe ich das so daraus..
ich hab mich damals bei der rentenkasse erkundigt u die meinten das halt so zu mir das ma die erz -zeiten anrechnen lassen kann (siehe oben)
lg waldfee