Wie komme ich in meine Wunschklinik??

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Karma

Beitrag von Karma » 11 Jul 2009, 14:28

Ein bisschen freundlicher und ohne tausend ???? wäre super ;)

Fakt ist, dass die KK nicht sagen darf "dann müssen sie eben mehr zuzahlen und den Differenzbetrag zahlen". Denn lt. Gesetz ist die Begrenzung bei 10 Euro am Tag. Und Kinder unter 18 müssen so oder so nichts zahlen. Wenn die KK also anfängt, von wegen "mehr Zuzahlung", kann man sich darauf berufen. (Es steht übrigens auch im Gesetz, dass die KK nur dann die Differenz an den Versicherungsnehmer abwälzen darf, wenn das Kurheim keinen Versorgungsvertrag lt. §111 hat....)

Aber natürlich darf es die XY Klinik nicht sein, wenn das Vertragshaus der KK genau das gleiche anbietet. Das macht keine KK, eben wegen der Wirtschaftlichkeit. Wenn man aber deutlich macht, wieso gerade die Klinik XY zu 100% geeignet ist und dass es die Kombination aus Behandlungen und Unterbringen/Kinderbetreuung NUR da gewährleistet ist, dann kann man es schaffen.

Natürlich geht es nicht darum, die KK oder die Beitragszahler "auszunehmen". Wenn man ein toles Alternativ-Kurhaus angeboten bekommt, kann man da doch hinfahren. Nur wenn man eben sicher ist, dass das Haus NICHT für einen geeignet ist, dann kann und muss man das der KK darlegen. Und dann kann man Erfolg haben. (So wie ich eben).

ich wollte damit nur sagen, dass man ein Wunsch- und Wahlrecht hat und natürlich die KK erstmal versucht, dich möglichst billig unterzurbingen. Und dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, sondern es sich durchaus lohnt, da nett und höflich, aber bestimmt hinterher zu sein.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 12 Jul 2009, 07:46

Leider hast Du Unrecht ! Denn die KK drüfen gar keine Kurheim belegen die keine Versorgungsverträge nach § 111 haben! Und das sthet sogar im Gesetz: das ist zwingend ein Versorgungsvertrag vorgeschrieben.

Es steht überigens nicht alles in gesetzen sondern es gibt zu jedem gesetz Ausfrührungsbestimmungen ! Die werden zb vom den Spitzenverbädnen der KK festegelegt ( im Auftrag des gesetzgebers - genauso wie es zb bei den festlegungen der Stichprobenprüfung der Kurantraäge durch den MDK geschehen ist) Die haben dann auch quasi Gesetzeskraft.

und nach der Einfürhung der Erleichterung für Mutter-Kirn-Kuren ab dem 01.01.07 ( Gesundheitsreform ) hat sogar das Müttergenesungswerk diese Neuregelung und faktische Einschränkung des Wunsch-und-wahrlrechts kritiesiert in Pressemitteilungen. Die werden schon wissen was sie da krietiesieren , meine ich!

Es ist Fakt , daß im Gesetz das primat der Wirtschaftlichkeit bei allen Massnahmen betont wird, Dh die kk darf nur die Maßnahme bezahlen die ein wirtschfltliche und ausreichende Therapie gewährleistet . Und da die meisten Kurhäuser eigene , deutlich wirtschafltlichere Kurhöäuser haben und bei Mutter-Kind-Kuren eh ide Erholung im Vordergrund steht und nicht die Therapie von Körperlicher Erkrankungen ist es eben doch korrekt wenn ein Versicherter auf einem Kurhaus besteht eine Differenz von ihm zu einem genauso geeingneten aber günsitgeren zu verlangen.

das nämlich besagt das Wirtschafltichkeitsgebot.

Karma

Beitrag von Karma » 12 Jul 2009, 13:18

Naja, da kann man sich jetzt lange drüber streiten. Hab ich ehrlich gesagt keine Lust zu, ich freu mich lieber auf meine Kur :o Fakt ist, bei mir HAT es geklappt, obwohl das Haus KEINE Vertragsklinik ist.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 12 Jul 2009, 13:33

Nöö - darüber daß man nicht in Kliniken kann , die keine Versorgungsverträge mit den KK nach § 111 haben kann man eben nicht streiten, denn das steht im gesetz..

ich glaube Du verechselst Versorgugnsverträge nach § 111 mit den Verträgen die die einzelnen KK mit best. ( immer nach § 111 für alle gesetzlichen KK Zugelassenen ) Häusern haben! Diese Einzelverträge nämlich sorgen dafür daß die KK in den von Ihnen vorangig belegten Häusern meist sogar Pauschalpreise bekommen, die deutlich unter den Tagessätzen , die von nicht Vertragsparntern gezahlt werden müssen oder halt von Provatpatienten, liegen.

ich suche noch mal die Stelle im gesetz raus in der steht, daß die Kliniken generell einen Versorgungsvertrag nach § 111 haben müssen...

So : hier kannst Du den gesetezestext einfach mal nachlesen: Klick


Und diese Versorgunsverträge sind was anderes als die Verträge die die KK mit den einzelnen Kurhäsuern haben. das ist eine Art generelle Zulassung für eine best. Art der Kur ( vorsorge , Reha etc.)

Meine erste , sehr schöne Kur hat zb in einem Haus stattgefunden, daß kein Vertragshaus der Kk war , aber 2006 noch einen generellen Versorgunsvertrag hatte. Heute hat es keinen Versorgungsvertrag mit den KK mehr und kann daher nur noch als Sanatorium und gleichartige Einrichtung von Privatversichertn belegt werden, aber nicht mehr von KK- patienten. Das wiederum habe ich aus dem Kurhaus selber mitgeteilt bekommen...

Karma

Beitrag von Karma » 12 Jul 2009, 15:58

Ich weiß durchaus, was Vertragshäuser sind und was ein Kurhaus lt. §111 ist bzw. was der unterschied ist. ;)

Hier
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/40.html

steht z.b.
erbringt die Krankenkasse stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 20 Abs. 2a des Neunten Buches zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht. Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
So und genau das lässt sich auch auf die Mutter-Kind-Kur übertragen.

d.h. krankenkassen dürfen natürlich den mehrbetrag fordern, wenn es eine einrichtung ist, die keinen vertrag nach §111 hat, aber NICHT, weil es kein Vertragshaus ist.

THEORETHISCH. Praktisch ist das natürlich noch was anderes.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 12 Jul 2009, 17:44

§ 40 gilt nur und ausschließlich für Rehabilitaiton - nicht für Vorsorge, die eine Mutter-Kind-Kur in der Regel ist.

Da gilt § 23 SGB und § 24 SGB V - und dort steht geschrieben , daß diese Leistungen nur in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 zu erbirngen sind.

Die Mehrzahlung eines Hauses bei gleicher Abdeckung der Indikationen ergibt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

Natürlich hat man immer die Möglichkeit die Kk zu überzeugen wenn es best. Indikationen oder behandlungen in dem Wunschhaus gibt, die es im Vertragshaus nicht gibt. Oder aber wenn das Wunschhaus kaum über dem Vertragshaus im Preis liegt.... Gibts ja durchaus auch.

Bei völlig gleicher Abdeckung der Indiaktion und deutlichen preisunterschieden sieht das anders aus. das wird sich jede KK stur stellen und Erstattungge der Differezn fordern. Und da die Differenz eben ncith nur zum Tagessatz besteht, sondern meist zum Sonderpreis der KK und auch für Begleitkinder , kann sich das läppern...

xulii
Beiträge: 124461
Registriert: 09 Feb 2025, 08:52

Re: Wie komme ich in meine Wunschklinik??

Beitrag von xulii » 26 Feb 2025, 01:04


xulii
Beiträge: 124461
Registriert: 09 Feb 2025, 08:52

Re: Wie komme ich in meine Wunschklinik??

Beitrag von xulii » 18 Apr 2025, 02:08

инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинйоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоtuchkasинфоинфо

Antworten