
Fakt ist, dass die KK nicht sagen darf "dann müssen sie eben mehr zuzahlen und den Differenzbetrag zahlen". Denn lt. Gesetz ist die Begrenzung bei 10 Euro am Tag. Und Kinder unter 18 müssen so oder so nichts zahlen. Wenn die KK also anfängt, von wegen "mehr Zuzahlung", kann man sich darauf berufen. (Es steht übrigens auch im Gesetz, dass die KK nur dann die Differenz an den Versicherungsnehmer abwälzen darf, wenn das Kurheim keinen Versorgungsvertrag lt. §111 hat....)
Aber natürlich darf es die XY Klinik nicht sein, wenn das Vertragshaus der KK genau das gleiche anbietet. Das macht keine KK, eben wegen der Wirtschaftlichkeit. Wenn man aber deutlich macht, wieso gerade die Klinik XY zu 100% geeignet ist und dass es die Kombination aus Behandlungen und Unterbringen/Kinderbetreuung NUR da gewährleistet ist, dann kann man es schaffen.
Natürlich geht es nicht darum, die KK oder die Beitragszahler "auszunehmen". Wenn man ein toles Alternativ-Kurhaus angeboten bekommt, kann man da doch hinfahren. Nur wenn man eben sicher ist, dass das Haus NICHT für einen geeignet ist, dann kann und muss man das der KK darlegen. Und dann kann man Erfolg haben. (So wie ich eben).
ich wollte damit nur sagen, dass man ein Wunsch- und Wahlrecht hat und natürlich die KK erstmal versucht, dich möglichst billig unterzurbingen. Und dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, sondern es sich durchaus lohnt, da nett und höflich, aber bestimmt hinterher zu sein.