Gehalt bei Kinderreha ?

Biggibo
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Beitrag von Biggibo » 11 Apr 2014, 22:13

Ich höre das mit dem Geld erhalten immer nur bei der RV, aber bei der KK gibt es wohl keine einheitliche Regelung.
Das macht mich völlig nervös übers WE diese Ungewissheit. :-|
Morgen muss ich erst mal meiner Chefin noch von der Reha erzählen.
Mir ist jetzt schon schlecht, sber da muss ic.h durch

Apfelbluete

Beitrag von Apfelbluete » 07 Mai 2014, 08:10

Also ich habe auch eine Kinderreha der über die Krankenkasse läuft. Meine SB hat mir gesagt daß die KK wohl den Nettolohn bezahlt. Man muß also keinen Urlaub nehmen, man ist wohl in der Zeit freigestellt und bekommt das Geld nicht vom Arbeitgeber sondern von der Krankenkasse.

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giuly
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Beitrag von giuly » 07 Mai 2014, 08:23

Ja über die Krankenkasse ist das anders. Die RV hat es inzwischen geändert und macht es erst hinterher....d.h. ich bekomme theoretisch kein Geld und dann erst wenn ich es beantrage. Theoretisch deshalb,weil der AG überlegt es so zu machen, dass sie zahlen und sich das erst wiederholen wenn die RV erstattet.

anneisa
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Beitrag von anneisa » 09 Mai 2014, 14:18

So, ich hab jetzt auch endlich Bescheid. Ich bekomme nach der Reha wenn ich brav das dafür zuständige Formular ausgefüllt habe (bzw. einen Teil muss mein Arbeitgeber ausfüllen), meinen Nettolohn der mir entgangen ist, ausgezahlt.

Ich haben denen genau gesagt das ich einen 400-€-Job habe, trotzdem heißt es "Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Begleiteltern" . Und nu? Jetzt kann ich wieder übers WE warten bis ich wieder jemanden erreiche!
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71silke
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Beitrag von 71silke » 27 Jul 2014, 07:58

Mein Sohn 8 Jahre war im Januar/Februar 2014 für 6 Wochen zu Kinderreha mit mir als Begleitperson.
Genehmigt wurde die Reha von der RV.
Meine Arbeitgeber haben nach der erfolgten Reha ein Formular ausgefüllt mit dem Betrag des Nettolohnes. Einen Teil musste ich noch ausfüllen und dann habe ich die Formulare an die RV geschickt. Ca. 2 Wochen später hatte ich dann das Geld auf meinem Konto.
(Ich habe eine Teilzeitjob und einen 400 € Job.)

Ich war froh das ich mit vorher einen Puffer auf meinem Konto geschaffen hatte ...
2007 Mutter-Kind Kur in Zingst
2009 Mutter-Kind Kur in Niendorf (Maria Meeresstern)
2011 Mutter-Kind Kur in Grömitz
2014 Kinder-Reha in Wangen
02.03.-30.03.2016 Kinderreha im Tannenhof Graal-Müritz

emilyschmidt06
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RE: Gehalt bei Kinderreha ?

Beitrag von emilyschmidt06 » 28 Jul 2014, 08:15

ich dachte das wird automatisch gemacht? also das ich weiter mein lohn bekomme und der chef holt sich das von der rentenversicherung wieder? ist dem nich so?
April 2010 Haus am Deich Norddeich
Juni 2013 Mutter Kind Rerik
Februar/März 2015Sprachheilreha Eubios Thalheim
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EngelchenLena
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Beitrag von EngelchenLena » 28 Jul 2014, 10:17

Nicht alle Chefs machen das (sollte man aber unbedingt den Chef drum bitten)...

Wenn die Chefs das nicht machen und keine Lohnfortzahlung erfolgt, dann muss man aber in der Zeit auch vollständig komplett die Sozialversicherungsbeiträge leisten - andernfalls übernimmt der Chef ja da seinen Teil. Man hat halt dann nicht nur die Warterei auf seine Lohnersatzleistung sondern auch noch Mehrausgaben wg. der Soz.vers.

Wenn man das den Chefs richtig erklärt, dann lassen die sich meistens auf ne Lohnfortzahlung ein und holen sich selbst das Geld von der RV hinterher wieder...
Viele Grüße, Lena
_________________________
2009 MuKiKur Sellin
2011 Maximilian Scheidegg
2013 Kinderr. Tannenhof Graal-M.
2013 Reha Dr. Becker Klinik Norddeich
2015 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
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2018 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch

anneisa
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Beitrag von anneisa » 29 Jul 2014, 16:11

Das geht bei der RV nicht mehr anders, leider!
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EngelchenLena
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RE:

Beitrag von EngelchenLena » 29 Jul 2014, 19:47

Original geschrieben von anneisa

Das geht bei der RV nicht mehr anders, leider!
Hm, wäre mir wirklich neu - steht auch auf der Seite der RV anders.

Sofern kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht, wird bei einer Begleitperson der Verdienstausfall in Höhe des Nettoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erstattet. Auch für diesen Zeitraum notwendige freiwillige Beiträge zur sozialen Absicherung können erstattet werden. Zusätzlich können die Reisekosten für die An- und Abreise der Begleitperson übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit der Begleitperson dargelegt wird. Entsprechendes gilt bei der Rehabilitation von Kindern, sofern diese von einer erwachsenen Person begleitet werden müssen.
Viele Grüße, Lena
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Biggibo
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Beitrag von Biggibo » 29 Jul 2014, 20:33

So ,habe unsere Kinderreha ja nun beendet. :heul:

Ich habe den Verdienstausfall von meiner KK erstattet bekommen.
Hat nach der Reha noch etwa 2 Wochen gedauert.
Die Reisekosten muss ich wieder extra beantragen und das dauert immer noch. :kopfanwand:

Bei den Begleitmamas überdie RV läuft es mit dem Verdienstausfall genauso.
Nur die Fahrkosten kann man sich direkt in der Reha erstatten lassen und die Klinik rechnet das mit der RV ab.

Falls es jemanden interessiert
Die Begleitperson knn während der Reha auch wechseln.
Wusste ich vorher auch nicht und bei längerer Dauer ist so was vielleicht günstig

Liebe Grüße Birgit

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