Rose8011 hat geschrieben:Häng mich da grad auch mal noch dran:
Bin KK zuzahlungsbefreit (Ich überweis das immer zum Jahresanfang, meinen Betrag, und bekomm dann die Befreiungskarte der KK)
Das zählt aber ja für die RV nicht, schreiben sie ja.
Jetzt steht da was dabei, man könne bei der RV sich von den 10 € täglich befreien lassen, und das wird nach der Reha geprüft?
Das würde aber ja heißen, ich muss das erst mal vorschießen? Stimmt das?
Oder kann man sich schon vor Anreise befreien lassen?
Bei der RV braucht man nur die SElbstbeteiligung bezahlen, wenn du im MOnat bis zu 1050 Euro?? verdienst.
Da ist ein Zettel beim Antrag. Den muss man ausfüllen, vom Arbeitgeber unterschreiben lassen und zur RV schicken. Ich musste bei der RV-Reha nichts dazu bezahlen.