BARMER GEK Frage

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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giuly
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BARMER GEK Frage

Beitrag von giuly » 11 Jan 2016, 10:54

Hallo Ihr Lieben,

ich hab für eine Freundin was gesucht, wollte ihr einen Link schicken und bin auf der BARMER-Homepage hierauf gestoßen:


"Was Sie noch über Mutter- oder Vater-Kind-Kuren wissen sollten:

Eine Wiederholung von Mutter- oder Vater-Kind- Kuren innerhalb von 4 Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen."


Eine MuKiKur ist sicherlich nicht dazu ausgelegt, dass man die immer wiederholt, aber der Satz lässt da wenig Spielraum für Ausnahmen, denn es werden keine genannt.....hat da aktuell jemand vorzeitig einen Antrag laufen und ist drauf gestoßen oder angesprochen worden?? Und meine Freundin hat einen Antrag vom MGW und die sagten ihr aber, dass die BARMER den nicht mehr akzeptiert???

MickeyMaus
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von MickeyMaus » 11 Jan 2016, 11:05

Ich bin bei der TK versichert und bei mir in der Ablehnung stand das auch so ähnlich drin. Das eben muki kuren nicht dazu da sind sie ständig zu wiederholen. Und dann stand da halt noch weiter das meine Diagnosen keine vorzeitigkeit zulassen. Blablabla, ich glaube aber auch ich hab die nur genehmigt bekommen weil ich die Kurberatung im Hintergrund hatte.

Aber die Kassen sparen ja alle überall ein deshalb denke ich das die überall gleich handeln vorallem bei stationären Aufenthalten
20.04.16 - 11.05.16 Kur in Rickenbach Hotzenplotz Klinik
Abbruch nach 10 Tagen

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giuly
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von giuly » 11 Jan 2016, 11:11

Ja aber dieser Satz ist neu auf der Homepage. Früher war das so, dass da die Kliniken standen. Das wurde ja eh geändert/abgespeckt. Als ich ihr den Link schicken wollte hab ich gedacht "Was ist das denn jetzt?"

goldi
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von goldi » 11 Jan 2016, 11:11

Ich bin auch bei der Barmer GEK versichert.
Hatte vor kurzem ein Beratungsgespräch mit den MGW.
Die Dame hat nichts gesagt, das die Barmer den Antrag vom MGW nicht mehr akzeptieren.
Ich habe die Anträge einfach gemischt.
Wie das mit dem vorzeitig beantragen ist, weiß ich leider nicht.
1.Muki-Kur: Juni 2011 Friesehörnklinik Horumersiel
2.Muki-Kur: August 2016 Rehaklinik Waldfrieden

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Hexchen
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von Hexchen » 11 Jan 2016, 11:35

evtl hat es etwas mit der Fusion zu tun??
Die Barmer GEK und die DBKK gehen ja zusammen und heissen dann nur noch Barmer.

Ich bin ja bei der DBKK und iuch muss sagen mir graust es da etwas vor
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giuly
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von giuly » 11 Jan 2016, 11:38

Oh die fusionieren weiter?? Das kann natürlich sein.
Aber gut, dann muss sie sich wegen dem MGW-Antrag keine Sorgen machen.
Ich hab schon vorzeitig bei denen beantragt, gut begründet klar, aber dieser Satz verunsichert uns jetzt total...

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Hexchen
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von Hexchen » 11 Jan 2016, 11:42

War so mein erster Gedanke das es damit zu tun hat.
Der zweite war dann, das der Satz evtl Menschen abschrecken soll. Die versuchen ja zu sparen woe sie können und es gibt genug Leute die das lesen und sagen..oh ok..warte ich halt
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giuly
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von giuly » 11 Jan 2016, 11:44

Ja so wirkt der Satz, aber leider kann man manchmal einfach wenig anderes machen....und der Arzt sagt das auch so. Na abwarten

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lunalina
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von lunalina » 11 Jan 2016, 12:38

Ich bin ja auch bei der barmer und ich meine der satz stand schon immer da...
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giuly
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Re: BARMER GEK Frage

Beitrag von giuly » 11 Jan 2016, 12:44

Echt? Oder erst mir nicht aufgefallen, weil da sonst die Kurkliniken zu finden waren.
Inzwischen habe ich aber auch eine Antwort auf meine E-Mail:

"Grundsätzlich können Mutter-Kind-Maßnahmen nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind.

Bei dringender medizinischer Notwendigkeit kann in Einzelfällen über den behandelnden Arzt ein vorzeitiger Antrag mit ausführlicher Begründung gestellt werden."

Im Endeffekt wie immer.

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