Kind als Begleitung mit
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Kind als Begleitung mit
Muss dann der Kinderarzt auch einen Antrag ausfüllen oder reicht es wenn man auf dem Antrag der Mutter vermerkt das das Kind als Begleitung mit soll?
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das war leider nichts
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Re: Kind als Begleitung mit
Kinderarzt hat bisher immer was ausgefüllt.
Kind muss mit z.B. weil
- Trennung von der Mutter nicht zumutbar
- keine Betreuung und andere Betreuung mit Trennung nicht zumutbar
o.ä.
das hat bisher immer gut geklappt.
Kind muss mit z.B. weil
- Trennung von der Mutter nicht zumutbar
- keine Betreuung und andere Betreuung mit Trennung nicht zumutbar
o.ä.
das hat bisher immer gut geklappt.
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und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient
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Re: Kind als Begleitung mit
auch für ein begleitkind muß vom Kinderarzt oder Hausarzt ein Attest ausgefüllt werden.
meist ist auf dem antrag fürs Kind ein satz wiee,... eine Trennung des kindes von der
mutter während der kur ist nicht anzuraten. so oderso ähnlich
meist ist auf dem antrag fürs Kind ein satz wiee,... eine Trennung des kindes von der
mutter während der kur ist nicht anzuraten. so oderso ähnlich
Re: Kind als Begleitung mit
Ich verstehe nur Deine Frage nicht richtig? Du bist dich schon gerade in Kur oder nicht?
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Re: Kind als Begleitung mit
giuly hat geschrieben:Ich verstehe nur Deine Frage nicht richtig? Du bist dich schon gerade in Kur oder nicht?
Ja aber eine Freundin von mir hat mich gefragt da sie auch eine Kur beantragen möchte aber ihr Kind soll Begleitung sein da ihre Tochter nichts hat
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Re: Kind als Begleitung mit
Ah okay. Das erzählt da jeder anders....ich kenn das bei Begleitkinder trotzdem mit Attest des KA.
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Re: Kind als Begleitung mit
giuly hat geschrieben:Ah okay. Das erzählt da jeder anders....ich kenn das bei Begleitkinder trotzdem mit Attest des KA.
Kommt vielleicht auch drauf an über wen man beantragt? Evtl. Kann ja auch der Hausarzt das Kreuz machen das es als begleitkind mit muss?
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Re: Kind als Begleitung mit
Wenn der Hausarzt gleichzeitig der Arzt des Kindes ist, schon.NuernbergerMum123 hat geschrieben:giuly hat geschrieben:Ah okay. Das erzählt da jeder anders....ich kenn das bei Begleitkinder trotzdem mit Attest des KA.
Kommt vielleicht auch drauf an über wen man beantragt? Evtl. Kann ja auch der Hausarzt das Kreuz machen das es als begleitkind mit muss?
Wenn das Kind sonst beim Kinderarzt ist, der Hausarzt aber nur der Arzt der Mutter ist, dann (oft) nicht.
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Re: Kind als Begleitung mit
So wurde es bei mir auch gehandhabt!aufdemWeg hat geschrieben:Kinderarzt hat bisher immer was ausgefüllt.
Kind muss mit z.B. weil
- Trennung von der Mutter nicht zumutbar
- keine Betreuung und andere Betreuung mit Trennung nicht zumutbar
o.ä.
das hat bisher immer gut geklappt.
Allen ist das Denken erlaubt! - Vielen bleibt es erspart.
Re: Kind als Begleitung mit
Der Kinderarzt füllt das aus.