Bitte helfen! Ist super dringend.......

MeMaMoMi

Bitte helfen! Ist super dringend.......

Beitrag von MeMaMoMi » 24 Apr 2009, 11:53

Hallo ihr Lieben, ich hoffe, ihr könnt helfen.

Mein Antrag für die Mutter-Kind-Kur ist ja schon bewilligt worden. Ich fahre mit 4 Kindern am 06. Mai nach Bad-Dürrheim.

Für meinen Mann wollen wir jetzt eine offene Badekur beantragen. Machen wir erst jetzt weil die SB von der KK das so gesagt hat. (Vorher wäre beim med. Dienst eine Urlaubsvertretung, die auf jeden Fall Nein zur Badekur sagen würde.)

Jedenfalls haben wir es so geplant gehabt, dass mein Mann zwei Wochen mitkommt. Für mehr reicht sein Jahresurlaub nicht.

Gestern war mein Mann beim Hausarzt. Der meinte nun, dass mein Mann so viele Krankheiten hätte, dass er drei Wochen gehen soll. Mein Mann sagte dann, dass er aber nur noch zwei Wochen Urlaub hat. Da meinte der Arzt dann, dass er ihn krank schreibt.

Geht das? Also KANN der Arzt ihn wirklich krank schreiben? EIgentlich müsste der Arzt das ja wissen, was er darf und kann...... aber warum sagt dann das Kurhaus, dass mein Mann Urlaub nehmen muß? Die müssten das ja auch wissen, oder?

Generell wären wir ja wirklich bereit den Jahresurlaub zu opfern, aber es wäre uns andersrum natürlich lieber. Vor allem weil es jetzt so aussieht, dass mein Mann ab Juni eine neue Arbeitsstelle anfängt. Wenn das mit der neuen Arbeitsstelle tatsächlich klappt, dann hätte nämlich mein Mann nur noch zwei Urlaubstage. Er könnte uns dann gar nicht begleiten und das wäre echt total doof.

Danke schon mal für eure Hilfe!

chinchilla_
Beiträge: 452
Registriert: 04 Jan 2009, 11:20

Beitrag von chinchilla_ » 24 Apr 2009, 13:26

Hallöchen,

ich hab mal gegooglet und folgendes herausbekommen...


Frage: Muss ich für die Kur eigentlich Urlaub nehmen?
Antwort: Dem Gesetz nach sind ambulante Badekur und Sanatoriumskur seit Juli 2001 gleichgestellt. Ist der Kurteilnehmer von seinem Haus- oder Facharzt vor Kurbeginn bereits (kurfähig!) krankgeschrieben, so kann die Arbeitsunfähigkeit bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeitsgründe über die Kur hinweg fortgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen bleibt der Kurgast also im Krankenstand.

Steht so unter



http://www.migraenekur.de/Hauefige_Frag ... aub_nehmen


Sollte er nicht vorher krank geschrieben werden muß er wohl den Jahresurlaub opfern. Ich denke das solltet ihr mit dem Doc besprechen. Achja, weiß der Arbeitgeber denn schon von dem Vorhaben der Badekur? Nicht das dein Mann mit ihm Ärger bekommt.

Ich hoffe es hilft dir und deinem Mann weiter, viel Erfolg

Gruß Chin

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 24 Apr 2009, 13:30

Soweit ich weiß muss nach den bestimmungen der Krankenkassen eine offene Badekur mindestens 21 Tage dauern...

Nur zwei Wochen wird also sowieso nicht gehen.... Da gibt die KK dann nämlich gar keinen Zuschuß!

MeMaMoMi

RE:

Beitrag von MeMaMoMi » 24 Apr 2009, 13:57

Original geschrieben von Laetitia

Soweit ich weiß muss nach den bestimmungen der Krankenkassen eine offene Badekur mindestens 21 Tage dauern...

Nur zwei Wochen wird also sowieso nicht gehen.... Da gibt die KK dann nämlich gar keinen Zuschuß!
Ich habe gerade irgendwo gelesen, dass das nicht mehr stimmt mit den drei Wochen........... habe jetzt aber den Link nicht parat...... sorry

Das Kurhaus hat auch gesagt, dass zwei WOchen gehen, aber drei logisch besser wären. So ähnlich hat die SB von der KK auch was gesagt.

Ich versuche die KK schon zu erreichen, aber die haben jetzt wohl schon Wochenende.

Wg. dem vorher krankschreiben........ würde es denn ausreichen, wenn der Arzt meinen Mann schon ab dem 04.05 oder so krank schreibt???

In einem anderen Forum wurde mir gerade gesagt, dass es vom Gesetzgeber her nicht zumutbar ist, dass man seinen kompletten Urlaub für eine Kur verwendet. Habt ihr das irgendwo auch schon gehört / gelesen.

Wg. dem Arbeitsgeber: wie gesagt, wir haben sehr gute Chancen, dass mein Mann ab Juni eine neue Arbeitsstelle hat. Aber na ja, es sind ja nur Chancen........ sind also nicht drauf scharf, dass Michael die Arbeit verliert, wolles es nicht "raus kitzeln".

Anderseits, ist das so ein unmöglicher Arbeitgeber! (Leiharbeitsfirma, sagt wahrscheinlich schon alles.......) Kürzt einfach den Stundenlohn, zahlt einen Teil gar nicht............ behandelt mein Mann wie den letzten Dreck. :-| Will damit sagen, dass WIR bestimmt nicht (mehr!!!, haben ja schon einiges geschluckt!) Rücksicht auf diesen AG nehmen. Und wenn der nun wg. der Kur Eínnahmebußen hat, dann ist uns dann herzlich egal. Hätte er meinen Mann nicht so schlecht behandelt, hätte er vielleicht gar keine Kur nötig.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 24 Apr 2009, 14:12

Soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit kürzerer ambulanter Vorsorgeleistungen ( so heißt das heute) nur in Form der sog. Kompaktkuren. Und da ist man eben nicht ganz frei in der Wahl des Kurortes und der Unterkunft . Die werden nämlich nur für best. Kurorte in best. Patientengruppen genehmigt....

Erkundige Dich dazu noch mal bei Deiner Kk.,,.

Ganz frei in der Wahl von Unterkunft und Kurort ist man nur bei der 21 Tägigen varianted er Ambulanten Vorsorgeleistung... ( sprich der Offenen Badekur - die eben immer mindestens 21 Tage dauern muss)

Krankschreibung während einer Kur ??? Ob das so einfach geht weiß ich nicht. Wenn man krank ist ist man normalerweise eben nicht kurfähig. ich habe so etwas jedenfalls noch nie gehört...

ich habe übrigens desöfteren den Eindruck daß viele Ärtze zu best. Dingen nicht auf die richtigen rechtlich einwandfreien Infos haben..... ( Z.b zum Unterschied von Reha und Mutter-Kind.Kuren etc)

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immerdabei
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Beitrag von immerdabei » 24 Apr 2009, 14:13

Krankenkasse & Kur
Wann wird eine Kur von der deutschen Krankenkasse bezuschusst ?Der grundsätzliche Ablauf eines Kurantrages:

Ambulante Vorsorge – früher „Die offene Badekur“
heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3
„Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“

Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.

Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.

Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.

Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.

Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!

Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Anrtrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.

Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
Quelle: www. kurreisen.de

MeMaMoMi

RE:

Beitrag von MeMaMoMi » 24 Apr 2009, 14:45

Original geschrieben von Laetitia



ich habe übrigens desöfteren den Eindruck daß viele Ärtze zu best. Dingen nicht auf die richtigen rechtlich einwandfreien Infos haben..... ( Z.b zum Unterschied von Reha und Mutter-Kind.Kuren etc)
Den Verdacht habe ich auch.........

immeralleine: Danke! Ich glaube, das ist die Seite wo ich das auch gelesen habe.

MeMaMoMi

Beitrag von MeMaMoMi » 24 Apr 2009, 15:08

ALso ich habe gerade mit der KK telefoniert. Allerdings nicht mit "unserer" SB sondern mit dem Azubi? Weiß es nicht so genau. Hatte jedenfalls nicht den Eindruck, dass er schon alt bzw. älter ist und DEN Durchblick hat.

Na ja, habe trotdem mal gefragt. Er sagt, dass wenn der Arzt denkt, dass mein Mann so krank ist, dass er dafür krank geschrieben werden muß, dann darf der Arzt das auch!

Scheint wohl im Ermessen des jeweiligen Arztes zu liegen. Na ja, wenn das stimmt, dann wäre das natürlich klasse! Aber ich freue mich mal jetzt nur zur Hälfte. ;-) Sicher ist sicher.

Drückt mir mal die Daumen, dass wenn es wirklich "nur" der Azubi war, ein Azubi mit Ahnung war. #D


xulii
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Re: Bitte helfen! Ist super dringend.......

Beitrag von xulii » 02 Apr 2025, 06:36

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