Kann die Schule eine Reha verweigern

Tidalpowerplant

Beitrag von Tidalpowerplant » 24 Feb 2013, 15:56

Nein, das kann die Schule nicht verweigern, da es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die der Gesundheit dient. Wenn die Schule dies könnte, dann könnte das auch der Arbeitgeber.
Man braucht von daher nicht den Direktor /die Schulleitung fragen, sondern gibt eine Entschuldigung mit Kurgenehmigung ab. Das ist völlig ausreichend. (Bin Schulelternbeirat)

Asharia

RE:

Beitrag von Asharia » 24 Feb 2013, 19:17

Original geschrieben von Tidalpowerplant

Nein, das kann die Schule nicht verweigern, da es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die der Gesundheit dient. Wenn die Schule dies könnte, dann könnte das auch der Arbeitgeber.
Man braucht von daher nicht den Direktor /die Schulleitung fragen, sondern gibt eine Entschuldigung mit Kurgenehmigung ab. Das ist völlig ausreichend. (Bin Schulelternbeirat)
Genau das war auch die Aussage der Rektorin der GS, die meine Tochter besucht!
Hatte auch was von Anträgen gehört (Realschullehrerin, die ich kenne), die ich ausfüllen müsste. Aber dem ist wohl nicht so. Kann mich auch nicht erinnern, bei der letzten Kur so nen Antrag ausgefüllt zu haben - und da war meine Tochter in der 1. Klasse!
Also Kopf hoch und das Ganze nicht soo eng sehen!

LG Susanne

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immerdabei
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RE: Reha

Beitrag von immerdabei » 24 Feb 2013, 19:28

Original geschrieben von Servierflitzer


Hallo ,

ich schlage Dir vor eine Mutter-Kind Kur (§41) zu beantragen.

In einer Mutter-Kind Klinik ist das Kind bestens versorgt und in den
meisten Einrichtungen gibt es eine Kurschule.

Die Klassenlehrerin gibt das Lernziel mit Unterlagen mit und in der Klinik
steht ggf. der dortige Lehrer für Rückfragen zur Seite.

In reinen Reha-Kliniken (DRV) gibt es nur unzureichende Kinderbetreuung!!!

Gruss
Das ist Quatsch, wenn man eine Reha braucht, gerade nach ner OP, bringt eine Muki-Kur überhaupt gar nix ... *auserfahrungsprech* ...

Alles was über 3 Tage hinausgeht, muss von der Schulleitung bewilligt werden aber ich würde da auch denken, dass es keine Probleme gibt, wahrscheinlich wollte sich die Lehrerin nur wichtig tun. Das Kind wird ja auch in der Reha zur Schule müssen und kann den Stoff wenns nur 14 Tage sind sicher leicht aufholen ... allerdings würde ich in eine Reha nicht unbedingt das Kind mitnehmen, weil ich hätte mich z.B. nach meinem Reha-Programm nicht noch ums Kind kümmern können, das war echt anstrengend ...

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Ulnau71
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RE:

Beitrag von Ulnau71 » 24 Feb 2013, 19:58

Original geschrieben von Tidalpowerplant

Nein, das kann die Schule nicht verweigern, da es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die der Gesundheit dient. Wenn die Schule dies könnte, dann könnte das auch der Arbeitgeber.
Man braucht von daher nicht den Direktor /die Schulleitung fragen, sondern gibt eine Entschuldigung mit Kurgenehmigung ab. Das ist völlig ausreichend. (Bin Schulelternbeirat)
Genauso wurde es uns auch in der Kur von den Kurlehrern erklärt. Man braucht niemanden fragen oder irgendwas beantragen. Man gibt die Genehmigung ab und informiert die Schule, dass das Kind in diesem Zeitraum nicht anwesend sein wird. Weil es eine gesundheitliche Maßnahme ist, geht das nicht, das abgelehnt wird.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

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Hafimama
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RE:

Beitrag von Hafimama » 25 Feb 2013, 12:51

Original geschrieben von Tidalpowerplant
Nein, das kann die Schule nicht verweigern, da es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die der Gesundheit dient. Wenn die Schule dies könnte, dann könnte das auch der Arbeitgeber.
Man braucht von daher nicht den Direktor /die Schulleitung fragen, sondern gibt eine Entschuldigung mit Kurgenehmigung ab. Das ist völlig ausreichend. (Bin Schulelternbeirat)
Das stimmt so nicht.

Diese Frage gab es hier schon mal, ich hatte mich da durch die Paragraphen gewühlt...

Wenn es sich um eine Kur für ein behandlungsbedürftiges Kind handelt, hast du recht. Aber hier geht es um eine Reha für die Mutter, das Kind ist Begleitkind.
Die Schule kann nach geltendem Recht ablehnen, wenn schhulische Gründe dagegen sprechen.

Im alltäglichen Gebrauch ist das aber kaum üblich und gerade bei Grundschulkindern wird die Schulleitung (die bei längerer Beurlaubung immer zuständig ist) das nicht ablehnen.

Ablehnen können könnte sie schon, tun wird sie es aber wohl eher nicht.

Germanin

Beitrag von Germanin » 26 Feb 2013, 06:19

Also bei meiner ersten Kur , hat die Lehrerin auch die Nase gerümpft.....
Dann war ich beim Direktor und habe ihm den kurbescheid gezeigt und einen zettel für das Kultusministerium ausgefüllt. Erst hat dass auch gleich unterschrieben und die klassenlehrerin informiert.
Da konnte sie dann nichts mehr machen....
Ich denke wenn man den Bescheid vor zeigt sehen die ja, dass man nicht wegen einer urlaubsverlängerung sondern wegen einem wichtigen Grund sein Kind beurlauben lässt....

Gruß Germanin

Mathilde

Beitrag von Mathilde » 03 Mär 2013, 17:52

Hallo,

nach meiner Meinung und eines in letzter Woche geführten Telefonats wurde u.a. erwähnt, dass in derartigen Fällen für das Kind ein Urlaubsantrag in der Schule eingereicht werden muss.

Ich interpretiere daraus, dass die Schule zustimmen muss. Nätürlich wollen die das bestimmt nicht so gerne.

Freundl. Grüße
Mathilde

xulii
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Re: Kann die Schule eine Reha verweigern

Beitrag von xulii » 10 Feb 2025, 20:41


xulii
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Re: Kann die Schule eine Reha verweigern

Beitrag von xulii » 02 Apr 2025, 18:05

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