Unter www.Krankenkassen.de:
A.: zu Mutter-Kind Kuren:
Ein kleiner ausschnitt:
Kuren fuer Muetter und Mutter-Kind, sind keine Freiwilligkeitsleistung, sondern eine Pflichtleistung der Krankenkassen:
In der oeffentlichen und medialen Debatte um neue politische Gesundheitskonzepte wurden die Muetter- und Mutter-Kind-Kuren faelschlicher Weise mehrfach als freiwillige Leistung der Krankenkassen betitelt. Wichtig fuer Muetter ist: Sie sind fester Bestandteil der Pflichtleistungen im SGB V und stellen somit die Grundlage zur Sicherung dieses einzigartigen Gesundheitsangebotes fuer Muetter und Vaeter dar.
Seit 1989 sind diese Massnahmen im SGB V als Pflichtleistungen verankert und muessen seit 2002 von den Krankenkassen voll finanziert werden. Alle Muetter und Vaeter, mit attestierten gesundheitlichen Problemen, koennen eine solche Kurmassnahme beantragen.
B.: Gesundheitsreform 2007:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche ... 12532ee71e und dann Gesundheitsreform 2007
Unter diesem link steht unter anderen folgendes.:
Mutter-Vater-Kind-Kuren
Mutter-Vater-Kind-Kuren werden in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ueberfuehrt.
C.: Zuzahlungen von Medikamenten.: steht auch unter Gesundheitsreform 2007
ich fand das mal ganz interessant
