Vater-Kind-Kur Antrag ist raus ;-)

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 17 Mär 2008, 16:01

Wo wir gerade bei den rechtlichen Dingen sind: Du musst natuerlich ueberhaupt keine weiteren Atteste einreichen, obwohl es in fast allen anderen Faellen Sinn macht. Wenn es bei dir darum geht, dass der Sachbearbeiter etwas uebersehen oder falsch verstanden hat, dann reicht auch der Widerspruch ohne weitere Atteste.
Ganz offensichtlich ist da doch irgendwas bei der Bearbeitung der Kurunterlagen durcheinander geraten. Deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass es sich jetzt so regeln laesst, wozu sollte die Kasse erst schlafende Hunde wecken??
Drueck dir die Daumen, Jens, dass sich die Sache "auf dem kleinen Dienstweg" beheben laesst.
Liebe Gruesse
Heike
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 17 Mär 2008, 16:33

@ Jens was besser fuer den "kunden " ist fragt sich noch... Meine KK hat keine Rechtsmittelbelehrung in der Ablehnung mit erwaehnt - trotzdem kann ich welche einlegen! Das ist gesetzlich so geregelt siehe hier
Also ist doch wohl auch ein Bescheid ohne diese Belehrung rechtsmittelfaehig, nicht wahr? Und auch ein "nicht formgerechter Bescheid" ist erstmal gueltig - naemlich bis ihm widersprochen wird...Halte ich uebrigens auch fuer ziemliche Haarspalterei ... aber egal..

Und: ich weiss warum ich auf solche Fristen hinweise! Manche KK ist superschnell im bearbeiten und hat schon mal Unterlagen weitergegegen zur Beurteilung ohne irgendwelche Atteste zu haben - das begruendet aber auch einen rechtlich einwandfreien gueltigen Bescheid - in dem Fall eben eine Ablehnung.... Und die kann dazu fuehren, dass man eben nicht noch mal Widerspruch einlegen kann bzw. eben vor den Ausschuss muss und der tagt alle drei Monate..oder eben vors Sozialgericht....Und wenn man einen Bummelarzt hat, der wie mein Kinderarzt 6 Wochen braucht und nur unter massivem Druck bereit ist das Attest endlich zu schreiben., dann hat man echt schlechte karten...

Und genau das meinte ich die gesamte Zeit : der "beratende Arzt" ( vom MDK) hat eben anscheinend nicht gewusst, dass die Therapie eingeleitet wurde. Sowas kann man als neues Attest nachreichen. ..Und begruendet einen Widerspruch.

Sicher, versuche den kleinen Dienstweg - will ich Dir auch nicht ausreden! Ist ja auch immer das was ich versuchen wuerde...Troztdem solltest Du parallel den Bericht des "beratenden Arztes" anfordern z.b.

Ich hatte auch was davon gelesen, dass Du " noch ein paar Tage Zeit hast bis Juni" - war ev. etwas missverstaendlich fuer mich....

Ich will Dir doch nichts Boeses - oder erscheint Dir das so.... Du scheinst irgendwie genervt zu reagieren auf meine Postings, daher werde ich mich jetzt einfach zurueckhalten..

LG und Dir viel Erfolg

Laetitia

JensB_2001

Beitrag von JensB_2001 » 17 Mär 2008, 17:46

Hey

@Laetitia
Ich will Dir doch nichts Boeses - oder erscheint Dir das so.... Du scheinst irgendwie genervt zu reagieren auf meine Postings, daher werde ich mich jetzt einfach zurueckhalten..
Nein nein, das scheint mir nicht so u ich bin auch nicht genervt ;)
Allerdings ueberliesst du manchmal ein wenig glaub ich ;)

Ich sprach z.B. davon das ein rechtsmittelfaehiger Bescheid ergangen ist, u damit naja ist eigentlich gemeint das auch er eine Rechtsmittelbelehrung enthaelt, u dann gilt die normale gesetzliche Frist..von eben 4 Wochen..

Alles andere waere kein formgerechter rechtsmittelfaehiger Bescheid..
U dennoch wuerde es da ebenfalls eine Widerspruchsfrist geben, die eben gesetzlich laenger ist...da hast du recht!
@ Jens was besser fuer den "kunden " ist fragt sich noch... Meine Krankenkasse hat keine Rechtsmittelbelehrung in der Ablehnung mit erwaehnt - trotzdem kann ich welche einlegen! Das ist gesetzlich so geregelt siehe hier
Jepp ist es! Gesetzlich so geregelt! Normale Widerspruchsfrist ist fast ueberall 4 Wochen..fehlt aber die Widerspruchsbelehrung z.B. ist diese laenger..das stimmt..
Ein Bescheid ohne diese Rechtsmittelbelehrung ist insofern kein rechtsmittelfaehiger Bescheid, er ist letztendlich ein nicht formgerechter Bescheid..genau genommen waere er kein richtig rechtswirksamer Verwaltungsakt.

Klar Haarspalterrei, Erbsenzaehlerei ..schon klar...
Will damit auch nur sagen das mir das klar ist, da dieses Thema ansich ein erlerntes u abgeprueftes Thema ist bei mir.. ;)

U von daher sind mir die Ablaeufe eines solchen Widerspruchsverfahrens klar..u auch die Zeiten/Fristen hierfuer .. auf fuer die Bearbeitung des Widerspruches..u wenn man dann hier Haarspalterei betreibt, kann so eine beantragte Kurmassnahme schnell nach hinten ruecken u dann sind z.B. die Sommerferien abgelaufen...wenn denn die Bearbeitung lange dauert oder gar herausgezoegert wird..
Wenn sich da doch schon vorher auf dem vereinfachten Weg das mit wenig aufwand klaeren lassen kann, sollte man das nutzen (u es spart gar allen noch Kosten, auch der KK) .. u wie gesagt da ist dieser Weg wenn er funktioniert recht schnell u einfach..
Manche Krankenkasse ist superschnell im bearbeiten und hat schon mal Unterlagen weitergegegen zur Beurteilung ohne irgendwelche Atteste zu haben - das begruendet aber auch einen rechtlich einwandfreien gueltigen Bescheid - in dem Fall eben eine Ablehnung.... Und die kann dazu fuehren, dass man eben nicht noch mal Widerspruch einlegen kann
Muss jetzt gestehen, das hab ich ueberhaupt nicht verstanden was du damit meinst!?
Wenn ein Bescheid ergangen ist, kann darauf Widerspruch eingelegt werden..u dem wird dann entweder abgeholfen oder nicht, wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, heisst das, das der Bescheid so bleibt wie ausgesprochen..dann waere die Klage vor einem Sozialgericht der naechste Schritt..usw. ..

Drum sagte ich ja auch in einigen Antworten vorher, das der jetzige Bescheid, der Bescheid ist gegen den Widerspruch erhoben werden kann, u das es eher merkwuerdig ist wenn man dort Gruende mit "unter anderem" anfuehrt, denn wenn muessten alle Gruende die zur Ablehung fuehren dort genannt werden u nicht die KK kann dann eben spaeter einen weiteren Grund nachschieben.. (der SB mit dem ich heute telefoniert hab, fand diese Formulierung schon von sich aus auch etwas sehr merkwuerdig)
Und genau das meinte ich die gesamte Zeit : der "beratende Arzt" ( vom MDK) hat eben anscheinend nicht gewusst, dass die Therapie eingeleitet wurde. Sowas kann man als neues Attest nachreichen. ..Und begruendet einen Widerspruch.
Das ist klar..wobei es dennoch ja doppelt waere, weil ich hab ja extra alle Berichte besorgt u eingereicht..u aus denen geht ja hervor, das die Therapie eingeleitet wurde..natuerlich kann man nochmal ein Attest fertigen lassen aus dem hervorgeht das man seither u weiterhin therapiert wird..aber letztendlich bringt es doch nicht wirklich mehr Licht in die Sache als schon da ist..
Troztdem solltest Du parallel den Bericht des "beratenden Arztes" anfordern z.b.
Hast du recht, muss aber eingestehen bei dem Telefonat u wie man mir dort begegnete u das genauso komisch fand hab ich daran das einzufordern gar nicht mehr gedacht..
Vielleicht aber ja auch eh unnoetig..auch weil letztendlich der Bescheid den Grund ja beinhaltet warum abgelehnt wird u der ist eigentlich letztendlich ueberhaupt nicht nachvollziehbar..

Drum will ich jetzt die ein, zwei Tage noch abwarten..vielleicht hat es sich damit dann ja schon geklaert (wenn ich auch ehrlich gesagt daran pers. noch nicht wirklich glaube)

Muss aber eingestehen das ich diese Moeglichkeit nicht schlecht finde, dort u das wohl ueberregional, Ansprechpartner zu erreichen, die dort vermitteln, auch wenn es ansich eh die KK ist..aber mal sehen..

Also bin dir da wegen nichts boese oder genervt !!!! Absolut nicht!

Gruss
Jens

chrissykoeln1

Beitrag von chrissykoeln1 » 17 Mär 2008, 17:52

@Jens:...ich glaube Laetitia meinte einfach, dass Du vorsichtshalber "zweigleisig" fahren solltest...

Kann es sein, dass Ihr zwei gerne in Eurem "Fachchinesisch" aneinander vorbei redet ;)

Viele Gruesse
Chrissy

Blanka2002
Beiträge: 1607
Registriert: 28 Jan 2008, 17:37

Jetzt muss ich einfach auch mal...

Beitrag von Blanka2002 » 17 Mär 2008, 18:15

@Laetita u. Jens
Ich verfolge eure Beitraege schon einige Zeit und bin immer am schmunzeln. :-)
Ich glaub da haben sich zwei gesucht und gefunden ! )::
Liebe Grüße
Manu

2003 MuKiKur Friesenhörnklinik Horumersiel
2008 MuKiKur Baabe/Rügen
2012 MuKiKur Caritasklinik Langeoog (Flinthörnhaus)
2017 Mütterkur Maria am Meer Norderney (Start 22.02.17)

Laetitia

RE:

Beitrag von Laetitia » 17 Mär 2008, 18:24

Ich editiere mal, da das doch zu eindeutig ist...sonst weiss meine Kk gleich wer ich bin :D

Du hast IM

JensB_2001

Beitrag von JensB_2001 » 19 Mär 2008, 12:41

Hey

Vorhin kam dann der Anruf der KK ...

Muss jetzt weg u bin eh gefrustet drum berichte ich dann spaeter ausfuehrlicher..

Aber kurz:
Bleibt wie es ist..keine Genehmigung.
Soll ambulante Massnahmen nutzen u alles doch gar nicht so schlimm, nicht schlimm genug das es zu einer Gewaehrung einer Vater Kind Kur reichen sollte..

so nach dem Motto was nutzt eine Kur in der man 3 Wochen entspannt u dann wieder in den alten Tagesablauf rein kommt..
Naja..es wurde etwas gestockt nachdem ich mitteilte das der wohl so oder so seit letztem Jahr bei mir nicht mehr normal ist, schon aufgrund der Schlaf Apnoe..

Aber wie gesagt ich berichte ausfuehrlicher..u muss das jetzt erstmal sacken lassen...

Naechstes Jahr oder eben nach Ablauf von 4 Jahren sieht das dann schon anders aus mit einer Vater Kind Kur ..

Ich konnte einiges zwar nachvollziehen einiges aber absolut nicht..u der wirkliche Grund ist mir nicht wirklich ersichtlich warum eigentlich abgelehnt wird...
Ausser das man am liebsten wenn eben gerne viele Gruende aus der Richtung "psycho vegetaitive" hoeren wuerde..aber der Doc vom MDK sich das nicht denken kann, das diese Problematik diese mitsich fuehrt..(weshalb sich wohl noch ein Widerspruch auch lohnen wuerde)

Ich kann noch weitere Schritte begehen, was ich wohl auch tun werde, aber wie gesagt, mit einer Kur fuer die Sommerferien rechne ich nicht mehr..was dann ansich heisst es wird dieses Jahr keine geben..egal wie man ansich zusteht..

Wie gesagt ich berichte spaeter dann noch ..

gefrustete Gruesse
Jens

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Mär 2008, 14:19

Ach Jens, tut mir leid fuer Dich!

Also heisst es jetzt einen Widerspruch schreiben und auf die psychosozialen Gruende eingehen und eben das Gutachten des MDK anfordern....

War ja heute beim MDK.... War gar nicht schlimm und ich habe das Gefuehl zumindest der Bericht der ( sehr netten) Aertzin wird fuer mich doch eher positiv ausgehen... Was die KK dann machen wird steht ja noch auf einem anderen Blatt..... Denn die hat die letzte Entscheidung... Und dann wie gesagt, bin ich gespannt was die mir dann an Kliniken anzubieten haben... ist ja eben nichts mehr frei zu den zeiten wo ich koennte...

abc-mutter

Beitrag von abc-mutter » 19 Mär 2008, 14:46

Jens, bleib dran.... bei mir hat es auch lange gedauert - aber ich hab die Genehmigung fuer die (vorzeitige) Kur auch bekommen
[denk]Jetzt brauch ich nur noch die richtige Kurklinik, aber daran arbeite ich noch[/denk]

chrissykoeln1

Beitrag von chrissykoeln1 » 19 Mär 2008, 18:23

@Jens: Ja, wie das geht mit dem Widerspruch weisst Du ja.... ;)
Aber ich wuerde mir diese Gruende, welche aus der Schlafapnoe hervor kommen einfach noch mal auf einem ZUSATZATTEST MIT DRINGLICHKEIT von Deiner Aerztin/Arzt ausstellen lassen. Diese DRINGLICHKEIT ist sehr wichtig, wie ich Dir schon geschrieben habe.
<------------hier jemand aus Erfahrung spricht der auch innerhalbt der 4-Jahres-Frist trotzdem bewilligt bekommen hat, und zwar aufgrund DIESER ATTESTE!!!
Viel Glueck!
Chrissy

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