Meine Meinung über die Gefährlichkeit des Nichtimpfens(ich meine nicht die Grippeimpfung) tue ich dann woanders kund

LG
Anja
Solange es aber keine Impfpflicht gibt, dürften zumindest öffentliche Einrichtungen aber eigentlich keine Impfung verlangen. Meines Wissens gilt eine nicht gewünschte Impfung als Körperverletzung 8-|Original geschrieben von julia-katrin110405
Ich weis von Kindergärten,wenn die Kinder nicht geimpft sind, dürfen sie nicht in die Kindergärten.Warum soll es nicht auch in Kurhäusern so sein?Ich bin für eine gewisse Impfpflicht.Nicht Malaria,wenn ich nicht nach Afrika fliege,aber die gängigen Impfungen schon.Ich persönlich lasse meine Mädchen durchimpfen,den ein wenig Fieber oder rote Einstichstelle ist mir lieber als später ein behindertes Kind mit kurzer Lebenserwartung ,die ich wegen Impfmüdigkeit zu verantworten hätte