Wiederspruch Begleitkind ?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Antworten
grisu626

Wiederspruch Begleitkind ?

Beitrag von grisu626 » 17 Jun 2009, 18:06

Hallo,

Kur ist genehmigt, sogar ins Wunschhaus ABER beide Kinder sind nur Begleitkinder, kann man dagegen Einspruch erheben?

Mein 2,5 jähriger Sohn hat obstruktive Bronchitis, ein übererregbares Bronchialsystem und ist extrem Infektanfällig seit 1,5 Jahren.
Ihm wird die Seeluft wohl am meisten helfen, damit könnte ich leben.

Meine 9 jährige Tochter hat eine Teilleistungsschwäche Legasthenie und massive Schulängste. Sie ist psychisch sehr angeschlagen und resultierend daraus ein "hübsches Frustspeckpolster" angefuttert, Adipositasschulung dringend angeraten.
Für sie wäre die Schulung und Bewegungstherapie wirklich wichtig.

Können wir an Mutter - Kind - Interaktionsangeboten teilnehmen oder müssen die Kids dafür Kurkinder sein, die wären für uns nämlich "oberwichtig"?

Kann man da Einspruch erheben und wie gehe ich vor?
Muß ich der gesamte Kur wiedersprechen oder kann ich nur einen Teil wiederspruch machen?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Grisu

P.S. Ich freue mich aber trotzdem wie Bolle!!!!

Benutzeravatar
sternschnuppe5
Beiträge: 1315
Registriert: 08 Jan 2009, 21:24

Beitrag von sternschnuppe5 » 17 Jun 2009, 20:44

Hallo,

ich hatte nach der Genehmigung mit meiner SB telefoniert, und habe nun alle 3 Kids als Kurkinder. Eigentlich wollte ich für 2 nur Begleitung, aber die sollten ganz zu Hause bleiben laut MDK.
Aber die SB hat sich mit ihrem Chef unterhalten und konnte meine Situation klarstellen.
Ruf doch mal bei deiner KK an, oder besser noch, geh vorbei und red erst mal mit deinem SB. Manchmal kann man da einiges bewirken.
Ich denke auch, so wie du deine Situation beschreibst, daß deine Große von Therapien nur profitieren könnte.

Ich hatte allerdings auch mit einigen Kliniken wegen freier Plätze telefoniert, in einigen Kliniken werden keine Unterschiede zwischen Begleitkind und Therapiekind gemacht. Wo fährst du hin?

BineLev

Beitrag von BineLev » 17 Jun 2009, 21:14

Ich hätte besser auch Widerspruch vor der Kur eingelegt. Hatte auch mit der SB von der Krankenkasse gesprochen, und die sagte mir, der Kurarzt könnte das vor Ort bei der Krankenkasse beantragen und dann wäre mein Sohn kein Begleitkind mehr, sondern bekäme seine Therapieen auf Grund seiner starken Neurodermitis.

So, nun bin ich zur Kur und nix ist. Die Kurärztin sagte mir ich hätte Widerspruch einlegen müssen, hier könnten sie nun nichts mehr tun. Folglich hat mein Sohn auch keine Anwendungen.

Also besser vorher mit der SB reden und wenn die das nicht ändern, Widerspruch einlegen. Hätte ich besser auch mal getan, denn man kann leider nicht davon ausgehen, das es in jeder Klinik nachträglich durch den Kurarzt beantragt wird.

LG Bine

grisu626

Beitrag von grisu626 » 17 Jun 2009, 21:37

Danke schonmal!

Wir fahren nach Kellenhusen an der Ostsee, Wunschklinik wurde genehmigt, sollte ich eine Superdupertraumklinik zum Wunschtermin finden, könnte ich das noch ändern, der SB sagte Alle Kliniken die §24 zertifiziert sind und im Bundesland liegen (Fahrtkosten) sei O.K.
Aber ich hatte mir das Haus ja ausgesucht und mich über die Zusage gefreut....

Zum Begleitkindthema meinter der SB nur, das sei nicht zu diskutieren, das hätte der MD so entschieden.

Ich warte auf einen Rückruf von der Awo Beraterin wegen eines Wiederspruchs.
Wenn ihr noch Tipps habt her damit!

Grisu

wir5

Beitrag von wir5 » 18 Jun 2009, 14:43

bei uns wurde die kur genehmigt,aber nur die große als therapiekind eingestuft. die mittelere nur als begleitkind. hab mit dem Kinderarzt rücksprache gehalten,der dann ein attest ausgestellt hat,aus dem hervor geht,wie die sache mit ihr aussieht. das haben die dann der TK gefaxt und 2 tage später hatte ich das ok für sie als therapiekind.

als begleitkind wird sie in einem vollen kurhaus keine anwendungen bekommen. kann das kurhaus denn die indikationen deiner tochter behandeln??? ich würde ein attest faxen und schriftlich darlegen,warum sie als therapiekind davon profitieren würde.

Viel erfolg!!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Jun 2009, 16:40

Du kannst natürlich Einspruch erheben gegen dieEinstufung Deines Kindes. Aber ganz erhlich: erwarte nicth zu viel von den Interaktionsangeboten. Das sind in der Regel 2 oder im Höchstfall drei Veranstaltungen bei denen Müter und Kinder gemeinsame Bwegungsspiele machen... Mütter gegen Kinder... Kinder und Mütter gegen andere Kinder und Mütter.... Das verdient den Namen echt nicht... Und bringt gar nichts wenn echte Probleme bestehen .....

xulii
Beiträge: 67630
Registriert: 09 Feb 2025, 08:52

Re: Wiederspruch Begleitkind ?

Beitrag von xulii » 26 Feb 2025, 00:50


xulii
Beiträge: 67630
Registriert: 09 Feb 2025, 08:52

Re: Wiederspruch Begleitkind ?

Beitrag von xulii » 18 Apr 2025, 01:54

сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайт
сайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтсайтtuchkasсайтсайт

Antworten