bin verwirrt....

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
vater11

bin verwirrt....

Beitrag von vater11 » 17 Jun 2009, 12:05

komme eben vom Doc und wollte das Attest ausfüllen lassen. Hatte das von der Kurberatung und das von der Krankenkasse dabei. Dem Arzt war es ziemlich egal was er da ausfüllt, hat die Unterschriften und Stempel drauf.

Und hat angekreuzt "weil ambulate Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sind ..."
reicht das denn aus für ne Vater Kind Kur oder muss zusätzlich oder auch

"nach §24 SGB weil infolge Schwächung der Gesundheit eine Erkrankung einzutreten droht" angekreuzt werden.

Er sagte nämlich er kann diesen Vordruck 60 "Einleitung einer Leistung zur Reha..." nicht ausfüllen, weile er die Zulassung dafür nicht hat.

Ich habe jetzt einmal den Antrag von der Kurbereatung ausgefüllt und unterschrieben und einen Antrag der Krankenkasse. Was würdet Ihr mir raten zu tun?

merci ... .

2maedchenmami

Beitrag von 2maedchenmami » 17 Jun 2009, 12:54

Hallo, vater11,

den Vordruck 60 bekam ich von meiner KK gar nicht. Ich habe nur die "normalen" Antragsblätter für eine Mutter-Kind-Kur ausgefüllt. Dazu noch ein selbstverfaßtes Begleitschreiben, in welchem ich kurz auf die Gründe einging, warum ich eine Kur beantragte.

Nach knapp 2 Wochen kam dann die Kurbewilligung.

Wenn du ratlos bist, ruf doch am besten mal bei deiner Krankenkasse an und frage, was es mit diesem Vordruck 60 auf sich hat.

Wie wichtig das Ankreuzen hier
"nach §24 SGB weil infolge Schwächung der Gesundheit eine Erkrankung einzutreten droht"

ist, kann ich nicht sagen. Ich würde im Zweifelsfall auch hier einfach in einem eigenen Schreiben kurz erläutern, warum ich kurbedürftig bin.

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 17 Jun 2009, 13:52

Das, was du zu Vordruck 60 schreibst, klingt nach einer Reha über die Rentenversicherung und nicht einer Vater-Kind-Kur über die Krankenkasse, kann es sein, dass du diese Formulare hast? Schau doch einfach mal auf der Homepage des Müttergenesungswerks nach; dort kann man sich die Anträge herunterladen. Am besten du vergleichst die beiden Anträge mal. Unsere Fachfrau hier ist Laetitia, vielleicht hilft sie dir ja, wenn du mal lieb per IM anfragst? :o ;)

Ach ja, ich würde dir auf jeden Fall raten, noch selbst auf einem (oder zwei oder drei :-) ) Beiblättern eure Situation zu schildern und darzustellen, warum du eine Kur brauchst...
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sabinets
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Beitrag von sabinets » 17 Jun 2009, 13:57

Der Vordruck 60 ist für eine Reha und das willst du ja nicht beantragen. Insofern kannst du den schon mal weg legen. Wegen dem Rest würde ich auch mal kurz Laetitia anmailen. Denke aber, dass das angekreuzt sein müsste.
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

Chris
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Beitrag von Chris » 17 Jun 2009, 15:36

Aufgrund der seit 01.04.2004 eingeführten Rehabilitations-Richtlinien wird jetzt von einigen Krankenkassen den Patienten und Ärzten mitgeteilt, dass eine Mutter-Kind-Kur nur noch als Verordnung über Vordruck Muster 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten) erfolgen kann. Da die derzeitige Verfahrensweise noch nicht abschließend geklärt ist, sollte wie folgt verfahren werden: Handelt es sich um eine medizinische Rehabilitation von Müttern und Vätern nach § 41 SGB V, so ist die Verordnung im Rahmen der Rehabilitations-Richtlinien auszustellen. Dies ist dann der Fall, wenn eine manifeste Erkrankung, wie z. B. Asthma, psychiatrische Erkrankungen etc. der Mutter oder des Vaters, vorliegt. Handelt es sich um eine rein präventive Maßnahme, wie z. B. Erkältungsanfälligkeiten, Stresserscheinungen (Disstress-Kur) etc., so fallen diese unter den § 24 SGBV und sind weiterhin nach der alten Verfahrensweise verordnungsfähig. Hier befürwortet der Vertragsarzt formlos die Kur, der Patient geht zur Krankenkasse und die Krankenkasse entscheidet über die angestrebte Maßnahme. Die Entscheidung liegt also beim behandelnden Vertragsarzt, unter welchen Voraussetzungen zu verordnen ist.
Quelle: WWW

vater11

Beitrag von vater11 » 17 Jun 2009, 19:28

ok, ich glaube ich verstehe.. ich habe jetzt einfach beides angekreuzt und packe ein Begleitschreiben bei, wo ich meine Kurbedürftigkeit und meine bereits erfolgten Maßnahmen erläutere.. Ausserdem erläutere ich warum ich die ambulanten Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft habe.

Soll ich schreiben dass ich gleichzeitig mit meiner Frau in Kur möchte? Sie soll zur geichen Zeit in ne Rheumaklinik...

Chris
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Beitrag von Chris » 17 Jun 2009, 19:32

Die Maßnahme deiner Frau ist aber eine Reha über die RV, oder??
Wenn ihr den Termin schon habt, dann würde ich es erwähnen, damit es auch abgestimmt werden kann. Ist denn zu dem Datum in der Wunschklinik noch was frei?
Drück dir die Daumen, dass es was wird mit dem Antrag und auch zu dem gewünschten Datum in der gewünschten Klinik.

vater11

Beitrag von vater11 » 17 Jun 2009, 19:37

nee. leider ist das ziemlich kompliziert.. versuche erstmal bei meiner Kur durchzusteiegn..
meine frau ist Privat versichert und bekommt Beihilfe...

hmm ich glaube ich mach mal nen neuen Thread auf.. guter Hinweiss 8-|

Schokohexe

Beitrag von Schokohexe » 18 Jun 2009, 23:55

...Hallo und "Danke" für diesen Thread.Ich glaub nämlich langsam,daß mich meine KKH veräppeln will. :( Statt Antrag auf MuKi Kur haben sie mir Reha-Antrag geschickt,also nochmals da angerufen und mitgeteilt,daß ich keine Reha brauche sondern einfach nur eine MUKI Kur.Der SB teilte mir dann mit daß mein Hausarzt das Formular 60 ausfüllen muß.Also doch Reha?? Gruß Schoko

vater11

Beitrag von vater11 » 19 Jun 2009, 08:09

also das scheint ziemlich kompliziert. Trotz Erklärung hab ich das nicht so ganz kapiert. Bei mir scheint das jetzt nicht nötig zu sein da ich nach ³§24 beantrage. Nur wenn man ne Reha ( kann auch ne MUKI Kur sein ) beantragt nach § 41 ist das Formular 60 nötig und ein entsprechend geschulter Arzt.

Ich mache das ja jetzt über ne Kurberatung, da man mit denen zumindest offen reden kann, da die ja auc ein Interesse daran haben mich durchzubekommen.

Ich kann Dir nur den Rat geben, wenn Du schon ne Klinik im Auge hast, zu schauen wer der Träger ist und dann mit ner entsprechenden Kurberatung zu sprechen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kurberatungen Belegplätze haben, die man wenn man das selbst macht, nicht bekommt. Ich hatte mich schon gewundert, da ne Bekannte einen Platz zu einem Wunschtermin reserviert hatte und es bei mir bei telefonsicher Nachfrage nicht ging. Jetzt über die Kurberatung konnte ich die Klinik unverbindlich reservieren.

Ich schicke jetzt beide Anträge los, den von der Krankenkasse und den von der Kurberatung. Zusätzlich 1,5 DIN A 4 Seiten Erklärung.

Aber obs reicht und richtig ist ,kann ich erst sagen wenn ich feedback von der Krankenkasse habe.

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