In welchem Zeitraum muss Kur angetreten werden?
In welchem Zeitraum muss Kur angetreten werden?
Hallo Zusammen,
letzten Freitag hab ich für meine Kinder und mich die Zusage für die Kur bekommen. Aber das war es auch schon an Infos.
Wie lang ist denn diese Zusage nun gültig? Hab schon öfters gelesen, dass es bestimmte Fristen gibt, aber davon stand in der Zusage auch nichts.
Grüße, Susann
letzten Freitag hab ich für meine Kinder und mich die Zusage für die Kur bekommen. Aber das war es auch schon an Infos.
Wie lang ist denn diese Zusage nun gültig? Hab schon öfters gelesen, dass es bestimmte Fristen gibt, aber davon stand in der Zusage auch nichts.
Grüße, Susann
na erstmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH :cheers: :cheers:
also üblich sind 6 Monate in manchen Fällen auch nur 4 Monate, aber wenn da so gar nix steht *komisch*
wo möchtest du denn hinfahren??
LG heidi
also üblich sind 6 Monate in manchen Fällen auch nur 4 Monate, aber wenn da so gar nix steht *komisch*
wo möchtest du denn hinfahren??
LG heidi

getrennt, 2 Kinder (2000 und 2005)
MuKiKu 2006 Lindenhof
MuKiKu 2008 Miramar
MuKiKu 2010 Miramar
MukiKu 2012 Miramar
MukiKu 2016 Miramar
Kopf hoch - sieht einfach besser aus!
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- immerdabei
- Beiträge: 5895
- Registriert: 12 Dez 2007, 08:32
RE:
Das stimmt, hat Laetitia wahrscheinlich übersehen ...Original geschrieben von finmei
...aber ich bin doch hier im Forum für Beihilfeberechtigte :verwirrt: ?!


Ja, Du bist hier schon richtig. 
hm komisch.
Bei mir war die Bewilligung 6 Monate gültig und ich musste ein Haus angeben, in das ich wollte und speziell für dieses Haus habe ich dann auch die Genehmigung bekommen. Soweit ich weiss, ist auch der übliche Weg für Beihilfeberechtigte.
Bei welchem Versorgungsverband bist Du denn?
Ich würde dort noch mal nachhaken, wie lange die Bewilligung gilt und für welches Haus und mir das ggfs. auch noch mal schrifltich geben lassen.

hm komisch.
Bei mir war die Bewilligung 6 Monate gültig und ich musste ein Haus angeben, in das ich wollte und speziell für dieses Haus habe ich dann auch die Genehmigung bekommen. Soweit ich weiss, ist auch der übliche Weg für Beihilfeberechtigte.
Bei welchem Versorgungsverband bist Du denn?
Ich würde dort noch mal nachhaken, wie lange die Bewilligung gilt und für welches Haus und mir das ggfs. auch noch mal schrifltich geben lassen.