In welchem Zeitraum muss Kur angetreten werden?

finmei

In welchem Zeitraum muss Kur angetreten werden?

Beitrag von finmei » 13 Okt 2009, 13:33

Hallo Zusammen,

letzten Freitag hab ich für meine Kinder und mich die Zusage für die Kur bekommen. Aber das war es auch schon an Infos.

Wie lang ist denn diese Zusage nun gültig? Hab schon öfters gelesen, dass es bestimmte Fristen gibt, aber davon stand in der Zusage auch nichts.

Grüße, Susann

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heidi15
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Beitrag von heidi15 » 13 Okt 2009, 13:35

na erstmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH :cheers: :cheers:

also üblich sind 6 Monate in manchen Fällen auch nur 4 Monate, aber wenn da so gar nix steht *komisch*

wo möchtest du denn hinfahren??


LG heidi :o
getrennt, 2 Kinder (2000 und 2005)

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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 13 Okt 2009, 13:39

Und wenn es gute wichtige Gründe gibt kann die Zusage auf formlosen Antrag auf bis zu 9 Monate verlängert werden..

finmei

Beitrag von finmei » 13 Okt 2009, 13:43

Ich möchte nach Grafenau fahren und hab dort auch schon für Februar 2010 reserviert.

Aber auch darauf (dass ich nach Grafenau will) ist die Beihilfe überhaupt nicht eingegangen. Ist schon komisch...

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 13 Okt 2009, 15:19

Ach - Du bist im ÖD und bekommst beihilfe ? Dann leider gilt eine Frist von 4 Monaten und alles was bisher geschrieben wurde ist null und nichtig da es für gesetzlich Versicherte gilt... Es gibt hier ein Forum direkt für Beihilfeberechtigte - Vielleicht schaust Du dort noch mal?

finmei

Beitrag von finmei » 13 Okt 2009, 19:37

...aber ich bin doch hier im Forum für Beihilfeberechtigte :verwirrt: ?!

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immerdabei
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RE:

Beitrag von immerdabei » 13 Okt 2009, 19:45

Original geschrieben von finmei

...aber ich bin doch hier im Forum für Beihilfeberechtigte :verwirrt: ?!
Das stimmt, hat Laetitia wahrscheinlich übersehen ... ;) - du bist voll und ganz richtig :D

Ingrid

Beitrag von Ingrid » 14 Okt 2009, 23:16

Ja, Du bist hier schon richtig. ;)

hm komisch.
Bei mir war die Bewilligung 6 Monate gültig und ich musste ein Haus angeben, in das ich wollte und speziell für dieses Haus habe ich dann auch die Genehmigung bekommen. Soweit ich weiss, ist auch der übliche Weg für Beihilfeberechtigte.
Bei welchem Versorgungsverband bist Du denn?

Ich würde dort noch mal nachhaken, wie lange die Bewilligung gilt und für welches Haus und mir das ggfs. auch noch mal schrifltich geben lassen.

finmei

Beitrag von finmei » 15 Okt 2009, 20:22

@ Ingrid,

was meinst du mit Versorgungsverband? Wenn du sowas wie Müttergenesungswerk usw. meinst, das hab ich nicht. Hab es selbst organisiert.

Ingrid

Beitrag von Ingrid » 15 Okt 2009, 21:44

nein, ich meinte von wo Du Deine Beihilfe bekommst?

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