Wie hoch stehen die Chancen?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Motte

Wie hoch stehen die Chancen?

Beitrag von Motte » 02 Feb 2010, 16:25

Hallo,

was meint ihr wie hoch die Chancen stehen bereits nach 3 Jahren eine Kur bewilligt zu bekommen?
Wir waren bereits in 2003 und 2007 zur Kur und haben jetzt wieder eine beantragt, da es mir gesundheitlich einfach nicht gut geht.
Ich habe 3 stressige Kinder und unser Mitllerer is behindert, der Kleinste hat jetzt ein Asthma entwickelt.
In der letzten Klinik wurde mir gesagt das ich in unserem Fall sogar nach 2 Jahren wieder beantragen könnte, stimmt das?

Was hab ihr so für Erfahrungen gemacht?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Feb 2010, 16:58

Naja - die Kliniken sind mit solchen Empfehlungen ziemlich schnell bei der hand... Schließlich haben die ein Interesse daran ihre Häuser voll zu bekommen.. ;)

Für eine Kur vor Ablauf der Wartezeit von 4 Jahren müssen laut gesetz einige Dinge Zwingend vorhanden sein: neue Erkrankungen , oder eine wesentliche Verschlimmerung der vorhandenen - immer bei der Mutter wohlgemerkt.. ( die sog reinen Mütterspezifischen Belastungen reichen hier eben meist nicht) , denn die steht im Zentrum einer solchen Kur... Nicht die Kinder. Es muss auch ein sog Dringlichkeitsattest vorliegen in dem ausführlich begründet wird welche neuen Diagnosen vorliegen und warum es unbedingt eine Stationäre Massnahme sein muss....

Motte

Beitrag von Motte » 02 Feb 2010, 17:06

Na da bin ich echt mal gespannt
Also es hieß eben, das es für Familien mit einem behindertem Kind Sonderreglungen gibt.
Neue Krakheiten sind auch dazu gekommen und mein Arzt und auch der Kinderarzt hat es im Antrag begründet, das es eben vor Ablauf der 4 Jahre wieder nötig ist.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Feb 2010, 17:13

Ja für behinderte Kinder gibt es eine Sonderregelung: Dei das bei begleitkindern die Altersbeschränkung auf 12 Jahre nicht gilt.

Ansonsten gibts keine--- Erschreckend wie wenig informiert Mitarbeiter von Kliniken anscheinend sind..

seeroeschen7
Beiträge: 973
Registriert: 01 Dez 2008, 18:07

Beitrag von seeroeschen7 » 02 Feb 2010, 18:00

Heißt das die Behinderten Kinder können auch 15 sein und man kann noch Mutterkind Kur beantragen?
Und nicht alle Drei Jahre ??

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 02 Feb 2010, 18:04

Ja - das heißt es.... Für behinderte Kinder ( Mind. 50% ) entfällt die Altersgrenze für Begleitkinder...... Ansonsten kann man genauso wie alle anderen auch alle 4 Jahre beantragen.....

seeroeschen7
Beiträge: 973
Registriert: 01 Dez 2008, 18:07

Beitrag von seeroeschen7 » 03 Feb 2010, 06:49

Und da gibt es keine Sonderregelung ???
Ich frage deshalb weil bei Rehakids oft geschrieben wird das man nach 3 Jahren wieder zur Kur kann , wenn man ein Schwerbehindertes Kind hat.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 03 Feb 2010, 16:16

Kann sein das das für ne Reha fürs Kind gilt.... Für ne Mutter-Kind- kur gilt es definitiv nicht. kann jeder im Gesetz nachlesen..

Kann mir aber nicht vorstellen das es da Sonderregelungen gibt...Kommt vielleicht noch aus alten Tagen..... Früher konnte man tatsächlich nach 3 jahren... werde mich aber noch mal schlau machen...

was man auf jeden fall machen kann: Nach 3 Jahren hat jeder einen Anspruch auf ne offene Badekur,,,,,

Froy

Beitrag von Froy » 03 Feb 2010, 16:44

Hallo!

Ich kenne viele Mütter mit beh. Kinder, die alle 2 oder 3 Jahre in MKK (oder sogar Familienkur) fahren. Wobei die Behinderung des Kindes dann schon mehr sein muß, als eine leichte Spastik, eine Lernbehinderung o.ä..

Die KK wissen schon, wie belastend die Pflege von behinderten Kindern ist. Und für die Pflegekasse ist es deutlich günstiger alle paar Jahre eine Kur zu zahlen, damit die Mutter das Kind weiter pflegen kann als, daß die Mutter dann irgendwann mit der Pflege überfordert ist und man einen Pflegedienst kommen lassen muß. Der Pflegedienst kostet die Kasse ja mehr als das Doppelte von dem was die Mutter für die Pflege bekommt.

Gruß, Froy

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 03 Feb 2010, 16:50

Natürlich gibt es das ! Aber : das ist dann eben jedesmal eine Beantragung vor Ablauf der Wartefrist mit den dann üblichen Regularien.

Eine Sonderregelung bzgl der Wartefristen für Mütter von behinderten Kindern gibt es nicht...

Auch für sie gilt das was im Gesetz steht: in der regel beträgt die Wartefrist 4 jahre... Einen Anspruch per se nach 3 Jahren hat man nicht... Hat man ja auch nicht wenn man selber behindert ist,,,,, Auch da gelten die Fristen ansonsten muss man außergewöhnliche neue Belastungen haben..

Antworten