Ärztliche Betreuung von Begleitkindern
Ärztliche Betreuung von Begleitkindern
Hallo,
ich habe die Bewilligung für eine Mutter-Kind-Kur bekommen. Mein Kleiner (2Jahre) fährt als Begleitkind mit. Nun ist meine Angst, dass wenn er krank wird, der Arzt der Kurklinik eine Behandlung verweigert. Ist die Angst berechtigt?
Lg
ich habe die Bewilligung für eine Mutter-Kind-Kur bekommen. Mein Kleiner (2Jahre) fährt als Begleitkind mit. Nun ist meine Angst, dass wenn er krank wird, der Arzt der Kurklinik eine Behandlung verweigert. Ist die Angst berechtigt?
Lg
ich kann Dich beruhigen, wenn es nichts spezielles ist, sondern vielleicht MD oder Grippe, leichte Verletzungen , dann wird auch Dein Kind behandelt.
ich war auch in Wustrow.Meine Tochter war erst auch Begleitkind. Sie hatte sich aber 2 Tage vor Kurantritt den großen Zeh unter der Tür eingeklemt.
Der hatte sich dann entzündet. Sie konnte überhaupt nicht mehr laufen.
Und Sie wurde trotzdem sehr gut dort behandelt. Dabei hat der Arzt auch festgestellt das sie ND hat und sie war dann kein Begleitkind mehr sondern Patient. Und bekam Anwendungen.
ich war auch in Wustrow.Meine Tochter war erst auch Begleitkind. Sie hatte sich aber 2 Tage vor Kurantritt den großen Zeh unter der Tür eingeklemt.
Der hatte sich dann entzündet. Sie konnte überhaupt nicht mehr laufen.
Und Sie wurde trotzdem sehr gut dort behandelt. Dabei hat der Arzt auch festgestellt das sie ND hat und sie war dann kein Begleitkind mehr sondern Patient. Und bekam Anwendungen.
Also ich weiß nicht... Ich war im Jahr 2008 in Fischland und da wurde schon vorher in den Klinikinfos darauf hingewiesen, daß Begleitkindern nicht ovm Klinikarzt behandelt werden sondern man außerhalb zu einem Artz muss ---- Auch mit akuten Sachen.
es wurde auch vorher schon darauf hingewiesen, daß in keinem Fall Begleitkinder in Kurkinder umgewandelt werden. Und man daher halt die Einstufung im Vorfeld mit der KK regeln soll....
Solche Dinge wurden von vornherein angesprochen..
Ich kann mir schon vorstellen daß sich das seit rrelas Kur dort verändert hat.... Wie es genau gehandhabt wird steht sicher in den Unterlagen die Du vorher vom Kurhaus bekommst...
es wurde auch vorher schon darauf hingewiesen, daß in keinem Fall Begleitkinder in Kurkinder umgewandelt werden. Und man daher halt die Einstufung im Vorfeld mit der KK regeln soll....
Solche Dinge wurden von vornherein angesprochen..
Ich kann mir schon vorstellen daß sich das seit rrelas Kur dort verändert hat.... Wie es genau gehandhabt wird steht sicher in den Unterlagen die Du vorher vom Kurhaus bekommst...