Vorraussetzungen Reha...

Barbara77

Vorraussetzungen Reha...

Beitrag von Barbara77 » 11 Apr 2010, 14:44

... würden mich mal interessieren..

Ich habe sehr unterschiedliche Auskünfte bekommen.. mir geht es NICHT um medizinische Vorraussetzungen wie Erkrankungen etc.. das die vorliegen ist sicher.

Aber ich habe jetzt auf der einen Seite gesagt bekommen das ich in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mindestens 6 Monate in die Rentenkasse ingezahlt haben muss. Das wäre jetzt fraglich, da ich von 2003 bis 2008 in Elternzeit war, von Juni 2008 bis März 2010 habe ich auf 400-Euro-Basis gearbeitet und somit NICHT eingezahlt. Seit 01.04. bin ich jetzt wieder in Teilzeitbeschäftigung (45%).
Andererseits habe ich jetzt 2 Fälle mitbekommen, wo die Frauen auch in Elternzeit sind/waren, bzw. danach nicht wieder gearbeitet haben, und das schon länger als 2 Jahre, und die haben die Reha sofort bewilligt bekommen... wird Elternzeit anders berechnet als z.B. meine 2 Jahre 400-Euro-Job? Hängt es von der RV ab (also ob es LVA oder RV-Bund ist)?

Ich befürchte ja auch immer noch, das meine Mutter-Kind-Kur im Widerspruch auch abgelehnt wird, und ausserdem haben wir in längeren Gesprächen mit meinem Mann festgestellt das Reha besser, und auch machbar wäre, und Vorraussetzung für meinen Wunsch irgendwann ne Umschulung zu machen... deswegen wüßte ich das halt gern, sonst muß ich bis Oktober warten mit dem Antrag.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 11 Apr 2010, 15:36

Guckst Du hier

Das steht alles was an Versicherungsleistungen für eine Reha erfüllt sein muss.... ;)

Barbara77

RE:

Beitrag von Barbara77 » 11 Apr 2010, 15:45

Original geschrieben von Laetitia

Guckst Du hier

Das steht alles was an Versicherungsleistungen für eine Reha erfüllt sein muss.... ;)
Das würde ja dem entsprechen was ich auch zuerst gehört hatte...

Aber warum bekommen dann andere eine Reha, die seit 5 Jahren zuhause sind... sind das dann diese 5 Jahre Wartezeit bei geminderter Erwerbsfähigkeit?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 11 Apr 2010, 15:50

Es genügt eine der dort aufgefürhten Vorraussetzungen.

Also ; entweder in den letzten 2 Jahren 6 Monat Pflichtbeiträge
oder 15 Jahre Wartezeit . oder 5 jahre Wartezeit bei drohender Beruf. bzw Arbeitsunfähigkeit....

Steht doch alles genau so dort.... Ist finde ich zumindest doch ganz klar definiert..

Wenn Du 5 Jahre zuhause bist aber 15 Jahre vorher gearbeitet hast ,dann hast Du einen Anspruch. genauso zählen zb die zeiten in Elternzeit ja mit zu den Versicherungszeiten denn die werden ja in der Rentenberechnugn auch mit gerechnet...Genauso Ausfallzeiten ( also Arbeitslosigkeiten) etc....

Es gibt heut nur noch die DRV . nicht mehr LVA und BFA ...Das ist eines mit genau denselben rechtlichen Voraussetzungen

schoko

Beitrag von schoko » 11 Apr 2010, 16:15

Oder Reha über die Krankenkasse!


ich habe weder freiwillige Beiträge gezahlt noch 15 Jahre zusammen bekommen und war trotzdem zur Reha, eben über die Krankenkasse.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 11 Apr 2010, 16:19

Genau - ist nämlich die DRV nicht Kostenträger und auch niemand anders , dann muss die KK eine Reha zahlen...Aber da wird immer erst mal geschaut ob nicht jmd anderer zahlen muss . Sprich es wird überprüft bo dei DRV zuständig ist...

Barbara77

Beitrag von Barbara77 » 11 Apr 2010, 16:31

Wahrscheinlich hab ich ein Brett vor dem Kopf heute ...

Ich kapiere das mit den 5 bzw. 15 Jahren Wartezeit nicht wirklich... aber gut, ist auch wurscht, werde das im Zweifelsfall mit der Beraterin schon rauskriegen!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 11 Apr 2010, 16:34

Was kapierst Du denn da genau nicht..?

15 Jahre gilt für " normale " also Leute die zb z- zt nicht oder nicht versicherungspflichtig arbeiten aber ncith so krank sidn das ihre Erwerbstätigkeit akut gefärhdet ist..

5 jahre gilt für akut gefährdete oder welche die schon erwerbsminderung haben...

Wer z Zt arbeitet muss in den vergangenen 2 Jahren 6 Pflichtbeiträge gezahlt haben..

Barbara77

Beitrag von Barbara77 » 11 Apr 2010, 16:41

Wie wird denn beurteilt ob jemand 5 Jahre Wartezeit hat? Das ist es was ich nicht kapiere!
Muß man dann irgendwann schon mal was beantragt haben, oder nicht, oder wie wird da entschieden wann 5 Jahre um sind?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 11 Apr 2010, 16:48

5 jahre muss man bei akuter Gefährudn oder Erwerbsminderung eben Beiträge gezahlt haben... Ich denke mal das der MDK beurteilen muss ob deine Erwerbsfähgikeit in absehbarer zeit gefärhdet ist... denn nur dann würden ja die 5 Jahre gelten.
Bekommst Du denn die 15 Jahre nicht hin ?

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