13 Jahre noch zur Muki Kur
13 Jahre noch zur Muki Kur
Guten Morgen
Meine Pflegekinder sollen zur Kur
Aber meine Tochter ist 13....es steht ja immer nur bis 12 Jahre gibt es ausnahmen
glg Angelika
Meine Pflegekinder sollen zur Kur
Aber meine Tochter ist 13....es steht ja immer nur bis 12 Jahre gibt es ausnahmen
glg Angelika
Bei Begleitkindern gilt die Altersgrenze von 12 Jahren. Bei Therapiekinder ist es schon wieder anders. Allerding nimmt nicht jede Klinik ältere Kinder.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen und es können auch ältere Kinder mitgenommen werden. Meist muß dieses im ärztlichen Attest ausdrücklich bescheinigt werden
Aber auch hier gibt es Ausnahmen und es können auch ältere Kinder mitgenommen werden. Meist muß dieses im ärztlichen Attest ausdrücklich bescheinigt werden

- lisa-maria
- Beiträge: 1007
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- Katzenmama
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- Registriert: 19 Mär 2008, 11:44
Als ich vor zwei Jahren zur Mütterkur gefahren bin hätte ich mit meiner 14jährigen Tochter auch eine Mukikur machen können, wäre gar kein Problem gewesen. Bei meiner letzten Mukikur im CaritasHausFeldberg waren wir in den Sommerferien, da waren jede Menge Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre, meine ältere war damals12.
Ich will nicht stolz auf dich sein, ich will, dass du glücklich bist!
Ehe ich mir einen fremden Schuh anziehe, gehe ich lieber barfuß meinen Weg!
Ehe ich mir einen fremden Schuh anziehe, gehe ich lieber barfuß meinen Weg!
Beim MDK hatten die mir ja auch gesagt, das unsere 13 jährige auf jeden Fall nicht mit kann, hab mich aber beim Jugenamt erkundigt und man macht sich damit strafbar, wenn wie in unsetem Fall das Kind tatsächlich von Montag bis Freitag allein wäre und das hätten sie mir auch so für die KK geschrieben.
Brauchten sie ja nicht wiel ja abgelehnt
Brauchten sie ja nicht wiel ja abgelehnt
RE:
War heute bei der Caritas die sagten das es mit 13 Jahren kein Problem gibt,aber die AOK muß das erst genehmigen,und da sehe ich schwarzOriginal geschrieben von hasi1969
Beim MDK hatten die mir ja auch gesagt, das unsere 13 jährige auf jeden Fall nicht mit kann, hab mich aber beim Jugenamt erkundigt und man macht sich damit strafbar, wenn wie in unsetem Fall das Kind tatsächlich von Montag bis Freitag allein wäre und das hätten sie mir auch so für die KK geschrieben.
Brauchten sie ja nicht wiel ja abgelehnt
