Hab mich entschlossen---Frage zur KVB---

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Lindsey

Beitrag von Lindsey » 20 Mai 2010, 05:55

Hallo,
ich weiß das alles, bin auch bei der KVB (Münster) und kann Dir gaaaaaaaanz viele Tipps geben!!!

Willkommen bei uns!!!

Einfach über IM melden - so von Kollegin zu Kollegin ;)

sheena

Beitrag von sheena » 20 Mai 2010, 11:10

@ Sternenfänger

das mti den 7 Wochen weiß ich von der Mütterkurhilfe Hamburg

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 20 Mai 2010, 11:42

Hallo Laetitia,

ich hatte geschrieben "unter Punkt 7.4 Bearbeitungsfristen". Dachte, das würde reichen, da dieser Abschnitt nur vier Sätze umfasst, habe jetzt noch die Seite für Dich, damit Du Dich nicht ärgerst...

Seite 83 oben wird Bezug genommen auf § 14 Abs. 5 Satz 5 SGB IX:

„Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von 2 Wochen.“


Hallo Lindsey: DANKESCHÖN!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 20 Mai 2010, 14:16

Danke für den genauen Ort ! habe jeztt nachgelesen---

Aber : da steht wortwörtlich: "Die Bearbeitungsfristen für Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden im § 14 Abs. 5 Satz 5 SGB IX geregelt...."

Das wiederum heißt für mich : die genannten Fristen gelten nur für Rehas ... nicht für Mutter_kind.Kuren die als Vorsorge genehmigt werden.

Sonst müsste da stehen: Die bearbeitungsfristen für Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation Teilhabe und Vorsorge .... Dei Vorsroge wird da aber nirgends erwähnt.. also gilt diese Frist nicht für sie.

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 21 Mai 2010, 08:50

Ja, da hast Du Recht!

Das hat mich auch gewundert, aber ein SB der KK hat mir das so erklärt, aber egal. Habe mir auch ehrlich gesagt noch nie den Part im SGB durchgelesen... Und in der Richtlinie würde dann auch die Bearbeitungszeit für Kuren komplett fehlen.

Ich denke, es hilft sowieso nicht, ob man weiß, wo das steht, denn man ist doch sehr abhängig von der KK und dem MDK.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 21 Mai 2010, 13:36

Tja - und genau deshalb lasse ich mir nicht alles erzählen und lese gern sowas selber nach.... Und frage zur Not auch einen Anwalt meines Vertrauens.. ;)

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 21 Mai 2010, 22:50

Ja, das stimmt, aber in diesem Fall war das ja nicht interessant für mich. Die Zusagen für die ersten drei Kuren habe ich ohnehin in sehr kurzer Zeit bekommen und für die jetzige vorzeitige Kur erst Absage nach einigen Wochen, dann nach Widerspruch innerhalb von 2 Tagen. Ich habe zwar jeden Tag gewartet... aber dafür gings dann doch recht schnell.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Mai 2010, 03:31

Aber Du hast anderen hier in diesem Thread dazu ratschläge gegeben .....

Sternenfaenger

Beitrag von Sternenfaenger » 24 Mai 2010, 17:07

Das tut mir leid, dass ich das falsch verstanden habe und dem Sachbearbeiter so geglaubt habe.

Da die Bearbeitungsfrist unter Punkt 7.4 unter Punkt 7. "Begutachtung durch den MDK" allgemein fällt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich nicht für Vorsorgemaßnahmen gilt. Dann müsste es einen weiteren Punkt geben, der für diese Maßnahmen gilt. So war es dann für mich einfach logisch.

Schade, dass ich Dich/Euch enttäuscht habe.

xulii
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Re: Hab mich entschlossen---Frage zur KVB---

Beitrag von xulii » 26 Feb 2025, 17:47


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