Punkt Rentenversicherung

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
freddilysie

Punkt Rentenversicherung

Beitrag von freddilysie » 26 Aug 2010, 12:27

Ich bin gerade in den letzten Zügen des Antrages und da ist doch eine Frage über die ich stolper.

Frage:

Ich habe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet:

X Ja

X vor der Antragstellung wurden innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet
Oder
X die Wartezeit (Beitragszeiten und Ersatzzeiten) von 5 Jahren in der gesetzlichen RV ist erfüllt.


:nixkapier:
Was soll ich denn nun davon ankreuzen????

Ich bin seit 2003 immer in einem 400 Euro Job tätig und mein Arbeitgeber überweist immer das was gesetzlich vorgeschrieben ist.

ich würde daher Punkt eins ankreuzen oder?

puseli

Beitrag von puseli » 26 Aug 2010, 13:22

Ich habe nir gerade den Antrag angesehen und ich weiß nicht unter welchem Punkt diese Fragen stehen sollen??

Hast Du den schon Beiträge außer diese Minijob Beiträge entrichtet??
Wie alt ist Dein KInd, bist Du noch in der Erziehungszeit, und bereits einen Antrag auf Anerkennung der KEZ (Kindererziehungszeiten) gestellt?

Denn pro Kind stehen Dir 3 Jahre KEZ zu, es werden Beiträge in der Höhe des Durchschnittsverdienstes eines Pflichtversicherten in Deinem Konto gespeichert.

Weitere Fragen gern auch per IM.

LG

Ines
x)

freddilysie

Beitrag von freddilysie » 26 Aug 2010, 13:27

Ich habe keine zusätzlichen Beiträge bezahlt nur der Arbeitgeber hat seinen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil regelmäßig überwiesen.

Mein Kind ist 11. War 2 Jahre im Erziehungsurlaub aber das wird gesondert gefragt.

Bei meinem Antrag ist das Punkt 4. Genauso wie ich es abgeschrieben habe.

puseli

Beitrag von puseli » 26 Aug 2010, 13:32

Von welcher RV ist denn der Antrag?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 26 Aug 2010, 13:33

Bist Du ganz sicher , daß Du einen Antrag für ne Mutter-Kind-Kur in Händen hast und ausfüllst ? Denn die KK fragt normalerweise nicht danach ob man auch Anspruch auf ne Reha über die RV hat.. Und auf nichts anderes zielen solche Fragen ab..... Wollen die dich vielleicht abschieben an die RV ? Oder haben sie gleich einen REHA- Antrag der RV geschickt ( wird tatsächlich teils gemacht.)?

Ich habe gerade mal in die Kopien meiner Mutter-Kind-Kur Anträge geschaut --- da wird nicth nach der Rv gefragt...

Denn für so eine Kur ist ja immer und ausschließlich die KK zuständig - über die RV gibts die gar nicht...

Du wolltest doch eine Mutter.Kind-Kur beantragen... keine Reha ,oder?

freddilysie

Beitrag von freddilysie » 26 Aug 2010, 13:40

Nein es ist ein Antrag von der BKK für Heilberufe. Er ist mit Logo von der BKK und es steht drüber Kundenfragebogen zum Antrag auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur.

Die Frage steht da so wie ich sie hier reingeschrieben habe. Es ist ein Unterpunkt zu der Frage ob ich berufstätig bin und in Teil oder vollzeit usw.

Aber vielleicht könnt ihr mir ja die Frage beantworten welchen Punkt ich ankreuzen soll?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 26 Aug 2010, 13:55

Wie sollten wir das beantworten können ?

Du musst doch wissen ob Du jemals Rentenversicherungsbeträge entrichtet hast....

Es geht hier nicht um den pauschalen Arbeitgeberanteil.( beim 400 Euro job) . Sondern um deine eigenen Beiträge,,, genauer gesagt :eben um Pflichtbeiträge. Und Pflichtbeiträge zahlt man bei versicherungspflichtiger beschäftigung.

Sicher bei einem 400 Euro job zahlt der AG pauschal Sozialversicherung. Aber das begründet weder einen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung noch den auf Rente,,,, Und daher gilt : Wer immer nur 400 Euro Basis geaerbietet hat der hat keine Pflcihtbeiträge gezahlt...

ich zitiere mal aus der Seite der RV: Anspruch auf ne Reha hat man bei:


-Wartezeit von 15 Jahren
-6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
-Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
-allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
-Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

ich weiß nicht ob Du nie Beiträge gezahlt hast... Irgendwann wirst Du ja mal was gelernt und ev auch gearbeitet haben... Versicherungsfplcihtig..

Kindererzeihungszeiten begründen zwar einen Rentenanspruch - sind aber keine Pflichtbeiträge - sondern beitragsfreie Zeiten die trotzdem angerechnet werden mit pauschalen Werten...

freddilysie

Beitrag von freddilysie » 26 Aug 2010, 17:29

Jetzt mußte ich doch echt lachen.

Habe gerade vorhin bei der Krankenkasse angerufen und wollte es erklärt bekommen. Tja die vom Servicecenter wußte das leider auch nicht. Nun wird mich morgen eine Sachbearbeitetin anrufen und versuchen das mit mir zu klären.

Na mal sehen.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 26 Aug 2010, 17:38

Ein Servicscenter ist normalerweise ein Callcenter.... Die haben da keine spezielle Sachkenntnis und schon gar ncith wenns um RV-Angelegenheiten geht..

man kann das doch aber alles auf der HP der Deutschen Rentenversicherung nachlesen....( was Wartezeit heißt, was Pflichtbeiträge sind etc etv ) Kostet 2 bis 3 Klicks und ein wenig Suchen...

Denn was ich da schreibe scheint Dir ja da nicht zu genügen... ;)

In Grunde gehen diese Fragen die KK gar nix an in dem Zussammenhang und Du brauchst die auch nicht zu beantworten. Denn du willst ne Mutter-Kind-Kur ! Die gibts ausschließlich über die Kk - niemals über die RV.

puseli

Beitrag von puseli » 26 Aug 2010, 23:47

[red]@laetitia
Kindererzeihungszeiten begründen zwar einen Rentenanspruch - sind aber keine Pflichtbeiträge - sondern beitragsfreie Zeiten die trotzdem angerechnet werden mit pauschalen Werten...[/red]

Das stimmt leider nicht!



Kindererziehungszeiten gelten als Beitragszeiten. Sie werden auf die Wartezeiten angerechnet, die als Voraussetzung für eine Rente zurückgelegt sein müssen (Mindestversicherungszeiten). Da für die Regelaltersrente eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt sein muss, kann eine Person, die allein fünf Kindererziehungsjahre zurückgelegt hat, die Regelaltersrente erhalten, ohne selbst jemals Rentenbeiträge gezahlt zu haben.


Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners (2009 = 30.879,00 Euro) bewertet. Dadurch erhalten Kindererziehende für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Dies entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr. Das bewirkt, basierend auf dem seit 1. Juli 2008 geltenden aktuellen Rentenwert, für jedes Kindererziehungsjahr eine monatliche Rente in Höhe von 26,56 € in den alten und 23,34 € in den neuen Bundesländern.

Der Bund zahlt für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten eine pauschale Abgeltung an die Rentenversicherung. Für die Rentenzuschläge aus Kindererziehungszeiten wurden im Jahre 2005 insgesamt 11,715 Mrd. € aufgewendet.

Aber es ist mir nicht klar, warum Deine KK für Deine Muki diese Angaben benötigt, da sie ja für die Beitragsabführung zuständig sind und alle Angaben haben müßten.

LG

Ines
x)

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