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von puseli » 26 Aug 2010, 23:47
[red]@laetitia
Kindererzeihungszeiten begründen zwar einen Rentenanspruch - sind aber keine Pflichtbeiträge - sondern beitragsfreie Zeiten die trotzdem angerechnet werden mit pauschalen Werten...[/red]
Das stimmt leider nicht!
Kindererziehungszeiten gelten als Beitragszeiten. Sie werden auf die Wartezeiten angerechnet, die als Voraussetzung für eine Rente zurückgelegt sein müssen (Mindestversicherungszeiten). Da für die Regelaltersrente eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt sein muss, kann eine Person, die allein fünf Kindererziehungsjahre zurückgelegt hat, die Regelaltersrente erhalten, ohne selbst jemals Rentenbeiträge gezahlt zu haben.
Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners (2009 = 30.879,00 Euro) bewertet. Dadurch erhalten Kindererziehende für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Dies entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr. Das bewirkt, basierend auf dem seit 1. Juli 2008 geltenden aktuellen Rentenwert, für jedes Kindererziehungsjahr eine monatliche Rente in Höhe von 26,56 € in den alten und 23,34 € in den neuen Bundesländern.
Der Bund zahlt für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten eine pauschale Abgeltung an die Rentenversicherung. Für die Rentenzuschläge aus Kindererziehungszeiten wurden im Jahre 2005 insgesamt 11,715 Mrd. € aufgewendet.
Aber es ist mir nicht klar, warum Deine KK für Deine Muki diese Angaben benötigt, da sie ja für die Beitragsabführung zuständig sind und alle Angaben haben müßten.
LG
Ines
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