weiß jemand ob es eine gesetzliche Frist gibt zwischen einer MutterKindKur und einer reinen Mütterkur? Wenn ich also dieses Jahr zur MUKI Kur war, muß ich dann 4 Jahre warten um eine Mütterkur zu beantragen oder gibt es da keine Frist. Das man immer beantragen kann, ist mir klar, ich meine so eine Wartefrist wie zwischen den reinen MUKI Kuren.
Dankeschön

LG
Schneehexe