Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht genau?
Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht genau?
Die BKK will mich nur ein eines ihrer 17 Vertragshäuser schicken. Ich möchte aber gerne woanders hin. Die Tagessätze sind identisch? Was kann ich tun?
Tja schlechte Kartem sehs gerade bei mir. Eventuell im Wunschhaus anrufen und fragen was du machen kannst.
Das ist auch mein kleines bisschen Hoffnung was ich hab, soll Dienstag die Verwaltungschefin vom Wunschhaus anrufen. Mal gucken was wird
Hast du denn alle 17 zur Auswahl bekommen, wow, ich bekomm immer nur eins
Das ist auch mein kleines bisschen Hoffnung was ich hab, soll Dienstag die Verwaltungschefin vom Wunschhaus anrufen. Mal gucken was wird
Hast du denn alle 17 zur Auswahl bekommen, wow, ich bekomm immer nur eins
Hallo,
ich habe eine Broschüre bekommen (zur Auswahl).
Ich bin mit der Caritas-Vermittlungsstelle in Kontakt. Wir werden Montag nochmal telefonieren, was ich am besten machen kann.
Ich habe mich so über die schnelle Zusage gefreut und jetzt der Kampf um die Klinikwahl... Wenn ich mich dort nicht wohl fühle, kann ich die ganze Kur gleich sein lassen. Und wenn ich kein gutes Gefühl bei der Kinderbetreuung habe, kann ich mich auch nicht entspannenn, etc.
Nach dem Telefonat mit der BKK heute war ich kurz vorm Heulen. Ich habe einfach keine Kraft mehr mich da noch durchzuboxen....
ich habe eine Broschüre bekommen (zur Auswahl).
Ich bin mit der Caritas-Vermittlungsstelle in Kontakt. Wir werden Montag nochmal telefonieren, was ich am besten machen kann.
Ich habe mich so über die schnelle Zusage gefreut und jetzt der Kampf um die Klinikwahl... Wenn ich mich dort nicht wohl fühle, kann ich die ganze Kur gleich sein lassen. Und wenn ich kein gutes Gefühl bei der Kinderbetreuung habe, kann ich mich auch nicht entspannenn, etc.
Nach dem Telefonat mit der BKK heute war ich kurz vorm Heulen. Ich habe einfach keine Kraft mehr mich da noch durchzuboxen....
RE: Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht genau?
Woher wilst Du denn wissen daß die das was die KK in ihrem Vertragshaus zahlen muss identisch ist mit den Tagesätzen deiner Wunschklinik..?Original geschrieben von KruemelsMami
Die BKK will mich nur ein eines ihrer 17 Vertragshäuser schicken. Ich möchte aber gerne woanders hin. Die Tagessätze sind identisch? Was kann ich tun?
Kennzeichen der Vertragskliniken ist ja immer , daß sie eben deutlich günstigere Verträge haben als es die normalen Tagessätze wären in der entsprechenden Klinik.... Meist gibt es von den Kk für die Vertragskliniken sogar eine Pauschale....
Was also als Tagessatz auf der HP oder sonstwo der Vertragsklinik angegben ist, ist mitnichten das was die KK zahlt an die Klinik.... das ist immer deutlich weniger. Warum sollten die sonst einen Vertrag mit denen machen ?
- immerdabei
- Beiträge: 5895
- Registriert: 12 Dez 2007, 08:32
RE: Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht genau?
Sorry, aber du hast 17 Häuser zur Auswahl und da ist nichts passendes dabei???? Das kann ich mir fast nicht vorstellen ...Original geschrieben von KruemelsMami
Die BKK will mich nur ein eines ihrer 17 Vertragshäuser schicken. Ich möchte aber gerne woanders hin. Die Tagessätze sind identisch? Was kann ich tun?
RE: RE: Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht genau?
Das habe ich auch gerade gedacht!Original geschrieben von immerdabei
Sorry, aber du hast 17 Häuser zur Auswahl und da ist nichts passendes dabei???? Das kann ich mir fast nicht vorstellen ...Original geschrieben von KruemelsMami
Die BKK will mich nur ein eines ihrer 17 Vertragshäuser schicken. Ich möchte aber gerne woanders hin. Die Tagessätze sind identisch? Was kann ich tun?
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
Kennst du deine Wunschklinik denn persönlich?
Oft sind die webpages und anderes Infomaterial ja ganz nett aufgemacht, aber was dich wirklich erwartet, ...............
Nach § 33 SGB I haben die Leistungsträger den Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.
Die Entscheidung der Krankenkasse hängt bei Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistungen von den medizinischen Erfordernissen ab; den berechtigten Wünschen der Leistungs-berechtigten soll die Krankenkasse unter dieser Prämisse bei Beachtung der Wirtschaft-lichkeit entsprechen. Dabei können grundsätzlich nur Vertragspartner in Anspruch ge-nommen werden.
Das SGB IX stärkt die Rechte behinderter Menschen bei der Auswahl und Ausge-staltung der Leistungen. Nach § 9 Abs. 1 SGB IX wird bei der Entscheidung über die Leistungen und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssi-tuation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschau-lichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.
Im Leistungsbescheid zur Verordnung von Rehabilitationsleistungen ist die Kranken-kasse verpflichtet, den Leistungsberechtigten schriftlich zu begründen, wenn sie deren Wünschen bei der Leistungsentscheidung nicht entsprochen hat. Hierzu ist die Kran-kenkasse ggf. auf die Unterstützung des MDK angewiesen. Im Rahmen der Be-gutachtung bekannt werdende berechtigte Wünsche der Leistungsberechtigten sollten daher im Begutachtungsprozess berücksichtigt werden."
Oft sind die webpages und anderes Infomaterial ja ganz nett aufgemacht, aber was dich wirklich erwartet, ...............
Nach § 33 SGB I haben die Leistungsträger den Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.
Die Entscheidung der Krankenkasse hängt bei Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistungen von den medizinischen Erfordernissen ab; den berechtigten Wünschen der Leistungs-berechtigten soll die Krankenkasse unter dieser Prämisse bei Beachtung der Wirtschaft-lichkeit entsprechen. Dabei können grundsätzlich nur Vertragspartner in Anspruch ge-nommen werden.
Das SGB IX stärkt die Rechte behinderter Menschen bei der Auswahl und Ausge-staltung der Leistungen. Nach § 9 Abs. 1 SGB IX wird bei der Entscheidung über die Leistungen und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssi-tuation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschau-lichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.
Im Leistungsbescheid zur Verordnung von Rehabilitationsleistungen ist die Kranken-kasse verpflichtet, den Leistungsberechtigten schriftlich zu begründen, wenn sie deren Wünschen bei der Leistungsentscheidung nicht entsprochen hat. Hierzu ist die Kran-kenkasse ggf. auf die Unterstützung des MDK angewiesen. Im Rahmen der Be-gutachtung bekannt werdende berechtigte Wünsche der Leistungsberechtigten sollten daher im Begutachtungsprozess berücksichtigt werden."