Kinder über Vater privat versichert...
Kinder über Vater privat versichert...
... wie läuft das dann? Mutter normal krankenversichert.
Beantragt man ganz normal und muss für die Kinder selbst bezahlen?
Stelle die Frage für eine Freundin. Sowas kann sicher auch eine Beratungsstelle beantworten, oder?
Beantragt man ganz normal und muss für die Kinder selbst bezahlen?
Stelle die Frage für eine Freundin. Sowas kann sicher auch eine Beratungsstelle beantworten, oder?
Ich kenne nur die Regelung wenn das Kind Privat ist, müssen die Kosten für das Kurkind leider selbst getragen werden. Kaum eine private Krankenversicherung hat die Kur in ihrem Leistungspaket. Die Kosten für die Mutter, wenn sie gesetztlich versichert ist, werden voll erstattet.
Allerdings sieht die Sachlage bei Beihilfe/Privat wieder anders aus.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Allerdings sieht die Sachlage bei Beihilfe/Privat wieder anders aus.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Bei meiner ersten Kur waren wir zwar alle gesetzlich versichert, ich aber bei einer anderen KK als die Kinder. Die Kosten für die Begleitkinder (Betonung auf BEGLEIT) hat meine KK übernommen.
Ich denke, bei behandlungsbedürftigen Kindern sieht anders aus.
Normalerweise müsste deine KK die Kosten übernehmen, egal wie und wo die Kinder versichert sind - wenn sie als Begleitkinder genehmigt werden.
Frag mal bei deiner KK nach, die wissen das am besten.
Ich denke, bei behandlungsbedürftigen Kindern sieht anders aus.
Normalerweise müsste deine KK die Kosten übernehmen, egal wie und wo die Kinder versichert sind - wenn sie als Begleitkinder genehmigt werden.
Frag mal bei deiner KK nach, die wissen das am besten.

Liebe Grüße...
Beantworten können esw eigentlich die abgeschlossenen Verträge, denn da steht alles drin.....
Und dann kommt es darauf an.....
....was für eine Kur sie beantragt!!
Bei einer MuKi Kur ist sie der Patient und ihre KK übernimmt dann in der Regel auch die Kosten für das (Begleit)Kind....
Bei einer KinderReha ist das Kind der Patient und die private KV übernimmt dann die vertraglich vereinbarten Leistungen....
da musst sie dann in die Unterlagen schauen, für was sie unterschrieben hat.....
Ist das Kind beihilfeberechtigt, in der Regel für das Kind: 20 % über die Beihilfe plus dem Festbetrag der KV.....
bei einer Bescheinigung des Arztes, dass sie ihr Kind begleiten musst, zahlt die Beihilfe ihren Anteil als "verordnete" Begleitung eigentlich komplett....
Ich hoffe, ich konnte helfen...
Und dann kommt es darauf an.....
....was für eine Kur sie beantragt!!
Bei einer MuKi Kur ist sie der Patient und ihre KK übernimmt dann in der Regel auch die Kosten für das (Begleit)Kind....
Bei einer KinderReha ist das Kind der Patient und die private KV übernimmt dann die vertraglich vereinbarten Leistungen....
da musst sie dann in die Unterlagen schauen, für was sie unterschrieben hat.....
Ist das Kind beihilfeberechtigt, in der Regel für das Kind: 20 % über die Beihilfe plus dem Festbetrag der KV.....
bei einer Bescheinigung des Arztes, dass sie ihr Kind begleiten musst, zahlt die Beihilfe ihren Anteil als "verordnete" Begleitung eigentlich komplett....
Ich hoffe, ich konnte helfen...
Oder du beantragst eine Kinderreha ( Formular G200) bei deiner Rentenversicherung.
Das machen wir nämlcih jetzt.
Vor zwei Jahren waren wir zur Mutter Kind Kur ( ich gesetzlich - kinder priv und Beihilfe über Papa vers.) Aber meine KK hat die Kinder als Belgeitkinder ohne Probleme mit übernommen.
Nun gehts aber um die Kurzen und dafür ist wohl auch noch mein Rentenversicherung für Zuständig... hab ich zumindest nun mal so erfahren
Viel Glück
Das machen wir nämlcih jetzt.
Vor zwei Jahren waren wir zur Mutter Kind Kur ( ich gesetzlich - kinder priv und Beihilfe über Papa vers.) Aber meine KK hat die Kinder als Belgeitkinder ohne Probleme mit übernommen.
Nun gehts aber um die Kurzen und dafür ist wohl auch noch mein Rentenversicherung für Zuständig... hab ich zumindest nun mal so erfahren
Viel Glück
Das macht die Gesetzliche aber nur aus Kulanz und nur bei gesunden Begleitkindern wenn nämlich sonst die Mutter die Kur nicht antreten könnte bzw eben eine Haushaltshilfe beansprucht werden könnte weil noch Kinder unter 12 im Haushalt leben.
Und auch da ist es reine Kulanz aus sozialen Gesichtspunkten.... man kann also nicht darauf pochen.
Auf keinen Fall übernimmt eine Gesetzlich die Kosten für privat versicherte Kidner wenn diese behandlunsbedürftig sind..
@ Dani: so wie bei euch die Konstellation ist - Kinder bei Dir familienversichert obwohl dein Mann privat ist , das geht nur in sehr wenigen Ausnahmenfällen ( über den Daumen kann man sagen nur wenn der privat versicherte weniger verdient als der Gesetzlich versicherte ) sonst ist es nicht möglich bzw sogar strafbar wenn man sowas nicht meldet..
Und auch da ist es reine Kulanz aus sozialen Gesichtspunkten.... man kann also nicht darauf pochen.
Auf keinen Fall übernimmt eine Gesetzlich die Kosten für privat versicherte Kidner wenn diese behandlunsbedürftig sind..
@ Dani: so wie bei euch die Konstellation ist - Kinder bei Dir familienversichert obwohl dein Mann privat ist , das geht nur in sehr wenigen Ausnahmenfällen ( über den Daumen kann man sagen nur wenn der privat versicherte weniger verdient als der Gesetzlich versicherte ) sonst ist es nicht möglich bzw sogar strafbar wenn man sowas nicht meldet..
Vielen Dank
... das hat mir sehr weiter geholfen!!!
Das scheint ja gar nicht so selten zu sein und gar keine so große Hürde wie meine Freundin denkt. Schön! Sie ist nämlich auch echt kur-reif!
LG radjali
Das scheint ja gar nicht so selten zu sein und gar keine so große Hürde wie meine Freundin denkt. Schön! Sie ist nämlich auch echt kur-reif!
LG radjali