Soweit so gut, hab ich ja noch verstanden.
Aber was bedeutet dann ??:
" Die Beihilfefähigkeit ihrer Aufwendungen nach den §§ 12,13,18, 22-25 und 26 BBhV (. z.B. für ärztl. Behandlung, Arzneimittel, Heilbehandlung) bleibt davon unberührt ".
Würde diese Dinge bezahlt werden und nur Unterkunft und Verpflegung nicht ?
Oder ist das nur ein Standardsatz, das ich hier zuhause weiter zum Arzt gehen darf

Werde morgen im Büro mal versuchen, die enttsprechen §§ zu finden...
Vielleicht habt ihr ja ne Idee ??