Kinderarzt stellt sich sturr

carlakrone

Beitrag von carlakrone » 23 Mär 2012, 09:19

Wenn dien Arzt sich jetzt schon querstellt, wie hoch ist dann die Chance das er den Antrag richtig ausstellt?

Wäre es nicht sinnvoll zu einem Arzt zu wechseln, der sich mit Rehas auskennt? Die Befunde kann dein neuer Arzt ja vom alten einfordern. Vielleicht ist dies der einfachere Weg.

selina-darleen

Beitrag von selina-darleen » 23 Mär 2012, 11:08

ich glaube schon das er den Antrag gewissenhaft ausfüllt, er findet es ja auch prima das Selina alleine fährt. Außerdem haben wir zu Hause fast schon alles ausprobiert und eine Krankheit kann er bei Ihr auch nicht finden. Ich habe noch eine Tochter die wirklich ein Hungerhacken ist(Kleidergröße-Extra Schlank)wir warten ab

Da habe ich keine Angst, oder :aetschi:

Benutzeravatar
Isus72
Beiträge: 739
Registriert: 21 Jan 2007, 00:30

Beitrag von Isus72 » 23 Mär 2012, 22:52

Die Kinderreha für J. habe ich über die KK beantragt. Da bekam ich auch erst Unterlagen von der RV. Das erkennt man ja am Logo, das auf den Papieren steht. Ich habe dann nochmal bei der KK angerufen und gesagt, dass ich eine Kinderkur über die KK beantragen möchte und nicht über die RV. Dann habe ich die richtigen Unterlagen bekommen.
Die Reha für J. (Asthma) war gleich auf 4 Wochen festgesetzt (mit Option länger). Aber wegen Schule u.s.w. waren die 4 Wochen o.k.
Damals habe ich gehört, dass es über die KK einfacher ist, als Begleitmutter mitzufahren. Hat dann bei uns auch geklappt. J war bei der Reha 7 Jahre alt.
Isus(47) + C(49) + F(22) + J(18) + E(16)
2005 Sylt
2007 Friedrichskoog
2009 Kühlungsborn
2011 Bad Schönborn
2013 Borkum
2015 Borkum
2017 Graal-Müritz
2020 Bad Pyrmont

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 24 Mär 2012, 04:22

@giuly: Nein . kein Arzt bekommt 25 Euor fürs ausfüllen eines Kurnatrages - nicht von der RV und nciht von der KK!

Ein Artz bekommt 30 Euor pro Quartal für jeden seiner Patienten. Da ist alles mit drin was er für diesen Patienten tut in dem Quartal. Auch Kuranträge ausfüllen. Mit best. Zusatzleistungen ( Hausbesuche zb ) kann er max auf 46 Euor kommen im Quartal pro Patient.

Deine Ansicht - ein Arzt würde 25 Euor nur für das Ausfüllen eines Kurantrages bekommen ist einfach komplett falsch.

Woher nimmst du diese Info ???

Benutzeravatar
ditze04
Beiträge: 2124
Registriert: 16 Mär 2008, 13:52

Beitrag von ditze04 » 24 Mär 2012, 07:52

@Mariana_: Bist du sicher, dass der Arzt kein Geld für den Antrag bekommt? Müssen ja jetzt keine 25 € sein, aber irgentwas wird er schon bekommen. Auf dem Antrag steht doch irgentwas von "Abrechnungsfähig nach blablabla" drauf. Und nagle mich jetzt ja nicht auf den genauen Wortlaut fest, den weiss ich jetzt nicht und ich habe gerade auch keine Lust meine gemütliche Couch zu verlassen und das Antragsformular aus dem Schrank zu buddeln :D .

Maarnixe

Beitrag von Maarnixe » 24 Mär 2012, 17:26

Ich habe auch Geld bezahlt für das ausfüllen vom Rehaantrag, so wie für die Kuranträge für mich und die Kinder..
Wohl keine 25 Euro pro Antrag, aber 10 Euro für die Kuranträge.

LG Nixe

dorntuelpchen

Beitrag von dorntuelpchen » 24 Mär 2012, 18:53

Sicher bekommen Ärzte Geld für´s Ausfüllen von Attesten der Kurantrage.
Steht ja auch drauf.

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 24 Mär 2012, 19:22

Nochmal : jeder Artz bekommt 30 Euor pro Quartal für einen Patienten. Gewisse Zusatzleistungen können zusätzlich abgerechnet werden - höchsten bis 16,50 pro Quartal.

Wie bitte solte ein Artz da auf 25 Euor für nen Kurantrag kommen ???

Laut KV ( Kassenärtliche Vereinigung ) bekommt der Arzt wenn er nicht vereinbarte Formulare für nen Kurantrag ausfüllen muss genau : 1,50 Euor.... Bei vereinbarten gar nix - das ist im Budget enthalten.......

Wenn also ein nicht vereinbartes Formular auszufüllen ist für ne Kur bekommt der Artz dafür 1,50 für ne Seite ..! Ganz ehrlich: dafür würde ich nicht 20 min arbeiten.....

Nachlesen kann man das in der BMÄ/ E. Go

ich zitiere da mal die massgebliche passage:

"40.5 Kostenpauschalen für Krankheitsbericht, Kurplan, Fotokopien,
Testbriefchen, Bezug von Harnstoff oder Mifepriston,
Einmalsklerosierungsnadeln, für Besuche durch Mitarbeiter
40142 Kostenpauschale für Leistungen entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 01620, 01621 oder 01622, bei
Abfassung in freier Form, wenn vereinbarte Vordrucke nicht
verwendet werden können,
je Seite 1,50 €
"

jetzt hätte ich zu gern gewußt wie manche hier auf die Nummer mit den 25 Euro kommen ??? meiner Rechnung nach müsste ein Artz dazu - na immerhin fast 16 Seiten ausfüllen müssen -- und das auf einem nicht vereinbarten Formular...

Also meine Kuranträge hatten immer nur eine Seite für den Arzt.

Formulare der RV sind einheitlich und vereinbart - dafür gibts nix für den Artz.... Obwohl das die deutlich aufwendigern Formulare sind...


Wenn ein Artz sich von den patienten Privat was zahlen lässt für das Ausfüllen von Kuranträgen ist das nicht rechtens - maarnixe.....

Anders ist es bei freien Atteste... aber die kann er auch anders abrechnen. da gehts nämlich nach der GoÄ - es gbit da keine pauschalen..

dorntuelpchen

Beitrag von dorntuelpchen » 24 Mär 2012, 19:46

:schmeisswech:

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 24 Mär 2012, 19:51

Liebe dorntülpchen : wenn du mal an den Anfang des Threads gehst, dann wirst du feststellen das es hier um REHA Anträge ging- Und dafür bekommt der Artz nun mal nix.

Da kannst du lachen so viel du willst...

Sind nämlich vereinbarte Formulare.....Und daher nicht abrechnungsfähig über die KK-----

Noch Fragen ? :haha:

Antworten