Muster 60 was sit das
Muster 60: Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten
1. Ab dem 01. April 2004 gelten die neuen Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese Richtlinien regeln auch die Verfahren zur Einleitung und Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Mit dem in der Praxis des Vertragsarztes zukünftig vorliegenden Muster 60 kann jeder Vertragsarzt Leistungen zur Rehabilitation einleiten.
2. Sofern die kurative Versorgung bei einem Patienten nicht den gewünschten Erfolg hat und eine medizinische Rehabilitationsleistung aussichtsreich er-scheint, um dieses Ziel zu erreichen, füllt er das Muster 60 aus und leitet dies an die zuständigen Krankenkasse des Versicherten weiter. Hierbei kann er explizit auch die Beratung der Krankenkasse zu Angeboten alternativ zur Rehabilitation erwünschen und den Rückruf der Krankenkasse erbitten.
3. Nach entsprechender Prüfung durch die Krankenkasse (u.a. Zuständigkeit) erhält der Vertragsarzt das Muster 60 urschriftlich mit den erforderlichen Informa-tionen und Anregungen von der Krankenkasse zurück. Hierbei ergeben sich folgende Möglichkeiten:
a. Vertragsarzt erhält den Verordnungsvordruck Muster 61A-D zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
b. Er wird gebeten zu prüfen, ob auch ggf. andere Leistungen (z.B. bisher noch nicht erfolgte Psychotherapie) den medizinischen Erfordernissen des Versicherten gerecht werden.
c. Er erhält klare Aussagen der Krankenkasse, sofern eine Leistung zur Reha-bilitation durch die Krankenkasse nicht in Betracht kommt.
Quelle: AOK - Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung
Stand: 01.01.2012 vollständige Ausgabe
1. Ab dem 01. April 2004 gelten die neuen Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese Richtlinien regeln auch die Verfahren zur Einleitung und Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Mit dem in der Praxis des Vertragsarztes zukünftig vorliegenden Muster 60 kann jeder Vertragsarzt Leistungen zur Rehabilitation einleiten.
2. Sofern die kurative Versorgung bei einem Patienten nicht den gewünschten Erfolg hat und eine medizinische Rehabilitationsleistung aussichtsreich er-scheint, um dieses Ziel zu erreichen, füllt er das Muster 60 aus und leitet dies an die zuständigen Krankenkasse des Versicherten weiter. Hierbei kann er explizit auch die Beratung der Krankenkasse zu Angeboten alternativ zur Rehabilitation erwünschen und den Rückruf der Krankenkasse erbitten.
3. Nach entsprechender Prüfung durch die Krankenkasse (u.a. Zuständigkeit) erhält der Vertragsarzt das Muster 60 urschriftlich mit den erforderlichen Informa-tionen und Anregungen von der Krankenkasse zurück. Hierbei ergeben sich folgende Möglichkeiten:
a. Vertragsarzt erhält den Verordnungsvordruck Muster 61A-D zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
b. Er wird gebeten zu prüfen, ob auch ggf. andere Leistungen (z.B. bisher noch nicht erfolgte Psychotherapie) den medizinischen Erfordernissen des Versicherten gerecht werden.
c. Er erhält klare Aussagen der Krankenkasse, sofern eine Leistung zur Reha-bilitation durch die Krankenkasse nicht in Betracht kommt.
Quelle: AOK - Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung
Stand: 01.01.2012 vollständige Ausgabe
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !
Juddel und Mariana... ja Sack und Asche... vielleicht mault ihr euch bitte mal per IM an und lasst diesen Thread nicht in ein "ich habe aber Recht und du nicht, ätschibätschi" ausarten... man kommt sich manchmal echt vor wie im Kindergarten!
Ach und Mariana.... nur weil du Recht hast, mußt du das nicht hundertemal wiederholen und drauf beharren - meine Güte, wenn Andere das einfach nicht wollen dann lass es doch einfach mal gut sein ;D :kopfanwand:
Wer ein Muster 60 ausfüllen will - dann soll er das eben tun und schauen was danach raus kommt!... unglaublich was hier für ein Theater veranstaltet wird und nein, ich schließen diesen Thread nicht - denn ich sehe, außer diesem Kindergartengezeter keinen Grund dafür!
Ach und Mariana.... nur weil du Recht hast, mußt du das nicht hundertemal wiederholen und drauf beharren - meine Güte, wenn Andere das einfach nicht wollen dann lass es doch einfach mal gut sein ;D :kopfanwand:
Wer ein Muster 60 ausfüllen will - dann soll er das eben tun und schauen was danach raus kommt!... unglaublich was hier für ein Theater veranstaltet wird und nein, ich schließen diesen Thread nicht - denn ich sehe, außer diesem Kindergartengezeter keinen Grund dafür!
Ciao esterhasi
Mutterkind-Kuren Zingst 02+05, Miramar 09
Jasmin 86 Marius 88 Marcel 99
Enkelin Milena Taya 2013
Enkelin Juna Marie 2016
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Jasmin 86 Marius 88 Marcel 99
Enkelin Milena Taya 2013
Enkelin Juna Marie 2016
Eigentlich war die Frage : Was ist Muster 60----
Und da ist die Antwort : ein Formular das man braucht wenn man eine Reha über die KK beantragen will .....Um erstmal einen Antrag zu bekommen von denen...
Zur Vorrangigkeit nochmal: es ist immer zuerst der Rentenversicherungsträger zuständig wenn eine Erkrankung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt.
Ausnahmen gibt es nur wenn dort kein Anspruch besteht ( Anspruchsvorraussetzungen kann man auf der HP der RV nachlesen ) dann ist die KK zuständig oder wenn ein Arbeitsunfall Ursache für die Reha ist... dann ist die BG zuständig.... ( es gibt noch ein paar andere Möglichkeiten - die aber so gut wie nie vorkommen und daher hier von mir nicht extra erwähnt werden da nur für Spezialgruppen zugänglich )
Und da ist die Antwort : ein Formular das man braucht wenn man eine Reha über die KK beantragen will .....Um erstmal einen Antrag zu bekommen von denen...
Zur Vorrangigkeit nochmal: es ist immer zuerst der Rentenversicherungsträger zuständig wenn eine Erkrankung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt.
Ausnahmen gibt es nur wenn dort kein Anspruch besteht ( Anspruchsvorraussetzungen kann man auf der HP der RV nachlesen ) dann ist die KK zuständig oder wenn ein Arbeitsunfall Ursache für die Reha ist... dann ist die BG zuständig.... ( es gibt noch ein paar andere Möglichkeiten - die aber so gut wie nie vorkommen und daher hier von mir nicht extra erwähnt werden da nur für Spezialgruppen zugänglich )
Darum ging es doch gar nicht, sondern was das Muster 60 ist und das ist dort erklärt.
Was ist eigentlich das Ziel deiner Beharrlichkeit ?
Es gibt offensichtlich mehrere Wege und die Augangsfrage war, was das Muster 60 ist - offensichtlich eine Möglichkeit, die auch zum Ziel führen kann.
Ich habe auch mit dem Muster 60 die Unterlagen für Reha über RV bekommen, weil es wohl auch ein Weg ist. Den man nicht wahrnehmen muss, aber kann.
Ich habe ja schon mal geschrieben, dass es dir nun mal sehr wichtig erscheint das letzte Wort und Recht zu haben - sei dir gegönnt.
Ich habe lediglich die offizielle Erklärung des Sinns des Muster 60 hier zum Thema eingefügt. Nicht weil ich Recht haben wollte, sondern weil ich zur Entwirrung dieses Freds beitragen möchte und somit zur Frage eine Antwort gepostet habe.
Und Hasi soll ja den Vordruck vom Vertragsarzt holen oder ? Nicht von der RV.
Was ist eigentlich das Ziel deiner Beharrlichkeit ?
Es gibt offensichtlich mehrere Wege und die Augangsfrage war, was das Muster 60 ist - offensichtlich eine Möglichkeit, die auch zum Ziel führen kann.
Ich habe auch mit dem Muster 60 die Unterlagen für Reha über RV bekommen, weil es wohl auch ein Weg ist. Den man nicht wahrnehmen muss, aber kann.
Ich habe ja schon mal geschrieben, dass es dir nun mal sehr wichtig erscheint das letzte Wort und Recht zu haben - sei dir gegönnt.
Ich habe lediglich die offizielle Erklärung des Sinns des Muster 60 hier zum Thema eingefügt. Nicht weil ich Recht haben wollte, sondern weil ich zur Entwirrung dieses Freds beitragen möchte und somit zur Frage eine Antwort gepostet habe.
Und Hasi soll ja den Vordruck vom Vertragsarzt holen oder ? Nicht von der RV.
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !
Dann frage ich weiter : was ist ein Vertragsarzt ? Das ist jeder Artz der durch die KK zugelassen ist.... Und ihr Hausarzt sagt er kann das nicht ???
ist der nicht kassenzugelassen ? Kann nicht sein... sonst würde die KK ihre Behandlungen dort nicht zahlen.
Nochmal: Zuständig für ne Reha ist immer zuerst die RV. Nur bei nichterfüllen der Anspruchsvorrrausetzungen ( was bei Hasi nicht sein kann , denn die 15 Jahre Wartezeit hat sie in jedem Fall voll ) ist die KK zuständig und bei Unfall auf der Arbeit ( ist bei ihr nicht der Fall ) ist die BG zuständig.
Wenn man das weiß - warum dann Umwege gehen??
ist der nicht kassenzugelassen ? Kann nicht sein... sonst würde die KK ihre Behandlungen dort nicht zahlen.
Nochmal: Zuständig für ne Reha ist immer zuerst die RV. Nur bei nichterfüllen der Anspruchsvorrrausetzungen ( was bei Hasi nicht sein kann , denn die 15 Jahre Wartezeit hat sie in jedem Fall voll ) ist die KK zuständig und bei Unfall auf der Arbeit ( ist bei ihr nicht der Fall ) ist die BG zuständig.
Wenn man das weiß - warum dann Umwege gehen??
RE:
Weil man evtl.Original geschrieben von Mariana_
Wenn man das weiß - warum dann Umwege gehen??
- nicht in der Verfassung ist sich streiten
- keine Lust hat auf Ärger- weil man mit manchen Sachen einfach überfordert ist - und weil auch nicht jeder das Hobby hat sich durchs Netz zu wälzen und
nach Informationen zu suchen.
Liebe Grüße
Katja