Kur genehmit - Schule
Kur genehmit - Schule
Hallo zusammen,
unsere Kur ist ja genehmigt, mein Arbeitgeber weiß nun
auch von seinem Glück.
Wir fahren über Ostern 2013.
Wann soll ich in der Schule Bescheud sagen?
Mein Sohn geht in die 4. Klasse und fehlt dann insgesamt
6 Tage.
Soll ich jetzt schon sagen oder im neuen Jahr?
Was meint ihr?
Danke Conny
unsere Kur ist ja genehmigt, mein Arbeitgeber weiß nun
auch von seinem Glück.
Wir fahren über Ostern 2013.
Wann soll ich in der Schule Bescheud sagen?
Mein Sohn geht in die 4. Klasse und fehlt dann insgesamt
6 Tage.
Soll ich jetzt schon sagen oder im neuen Jahr?
Was meint ihr?
Danke Conny
Ich weiß seit Oktober bescheid und habe es auch schon der Schule geschrieben und um eine Freistellung gebeten. Die wurde auch genehmigt. Gestern kamen die Unterlagen von der Kurklinik und dabei auch die Unterlagen für die Kurschule. Die habe ich dann gleich der Lehrerin gegeben.
Wir fahren im Januar 2013.
Wir fahren im Januar 2013.
Theoretisch könnte sie wohl....
Habe ich aber noch nie gehört, dass sie ablehnt. Wenn du die Bewilligung hast, machst du eine Kopie und gibst sie der Klassenlehrerin. Mehrere Tage Schulbefreiung müssen zwar von der Schulleitung genehmigt werden (bei nur einem kann das die Klassenlehrerin machen) aber das wird sie intern weitergeben. Die Klassenlehrerin sollte auf jeden Fall Bescheid wissen, da sie auch die Aufgaben zusammenstellen wird, die dann in der Kurschule bearbeitet werden sollen (falls ihr nicht sowieso in den Ferien fahrt).
Meiner war auch in der ersten Klasse, hat prima geklappt, mach dir keinen Kopf.
Habe ich aber noch nie gehört, dass sie ablehnt. Wenn du die Bewilligung hast, machst du eine Kopie und gibst sie der Klassenlehrerin. Mehrere Tage Schulbefreiung müssen zwar von der Schulleitung genehmigt werden (bei nur einem kann das die Klassenlehrerin machen) aber das wird sie intern weitergeben. Die Klassenlehrerin sollte auf jeden Fall Bescheid wissen, da sie auch die Aufgaben zusammenstellen wird, die dann in der Kurschule bearbeitet werden sollen (falls ihr nicht sowieso in den Ferien fahrt).
Meiner war auch in der ersten Klasse, hat prima geklappt, mach dir keinen Kopf.
ohh..dann werd ich das wohl auch mal machen...Fahren auch über Ostern und meine Kinder sind in der 3. und 2. Klasse...hab da bisher gar nicht drüber nachgedacht...
Meine arbeitgeber wissen auch noch nix von ihrem Glück...will erst noch die Urlaubsbesprechung abwarten...aber Kur zählt ja eh als krank...
Lg, Andrea
Meine arbeitgeber wissen auch noch nix von ihrem Glück...will erst noch die Urlaubsbesprechung abwarten...aber Kur zählt ja eh als krank...
Lg, Andrea
Es ging nicht um eine Ablehnung in der ersten Klasse, sondern generell darum, ob abgelehnt werden kann.
§ 4 Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg:
„(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
1. Kirchliche Veranstaltungen ....
2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ....
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
1. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind;
Dem entnehme ich, dass die Schule nicht verpflichtet ist freizustellen, sondern es tun kann
Wobei ich hier auf die Schnelle B-W erwischt habe, möglicherweise ist das in anderen Bundesländern anders.
Die gängige Praxis ist aber wohl doch, wenn für die Kinder mit beantragt ist und sie als Kur- oder Begleitkinder von der Krankenkasse genehmigt sind, dann wird die Schule auch freistellen.
§ 4 Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg:
„(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
1. Kirchliche Veranstaltungen ....
2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ....
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
1. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind;
Dem entnehme ich, dass die Schule nicht verpflichtet ist freizustellen, sondern es tun kann
Wobei ich hier auf die Schnelle B-W erwischt habe, möglicherweise ist das in anderen Bundesländern anders.
Die gängige Praxis ist aber wohl doch, wenn für die Kinder mit beantragt ist und sie als Kur- oder Begleitkinder von der Krankenkasse genehmigt sind, dann wird die Schule auch freistellen.
RE:
Du hast mich nicht richtig verstanden....Welche Schule sollte das ablehnen und vor allem in der 1. Klasse? Die müssen nicht, klar, aber mit welcher Begründung ablehnen? Denn es dient dem Wohl aller....Ich kann mir das in weiterführenden Schulen und schlechten Leistungen vorstellen, aber grundsätzlich ist das eher unwahrscheinlichOriginal geschrieben von Hafimama
Es ging nicht um eine Ablehnung in der ersten Klasse, sondern generell darum, ob abgelehnt werden kann.
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
1. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlaßt oder befürwortet worden sind;
Dem entnehme ich, dass die Schule nicht verpflichtet ist freizustellen, sondern es tun kann
Wobei ich hier auf die Schnelle B-W erwischt habe, möglicherweise ist das in anderen Bundesländern anders.
Die gängige Praxis ist aber wohl doch, wenn für die Kinder mit beantragt ist und sie als Kur- oder Begleitkinder von der Krankenkasse genehmigt sind, dann wird die Schule auch freistellen.