Neues Patientenrechtgesetz
Der Bundestag hat Ende November 2012 das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet.
Ihre Krankenkasse muss nun binnen drei Wochen bzw. bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen - über einen Antrag auf medizinische Behandlungen ( z.B. einer Mutter/Vater-Kind-Kur ) entscheiden.
Für eine längere Bearbeitungsfrist muss die Krankenkasse einen Grund nennen, da die beantragte Maßnahme anderenfalls als genehmigt gilt.
Das habe ich gerade auf der Homepage von awosano gefunden. Damit hat die oft lange und kräftezehrende Warterei ein Ende.
