Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein
Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein
Huhu das steht auf der Facebookseite meiner MuKiKur- Einrichtung.
Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein:
Bundesgesetzblatt!
Seit 26. Februar 2013 hat eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines
hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als
genehmigt. Beschaffen sich Patienten nach Ablauf der
Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
§ 13 Absatz 3a SGB V Patientenrechtegesetz: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2013: 277-282.
Kurantrag muss innerhalb von 5 Wochen bearbeitet sein:
Bundesgesetzblatt!
Seit 26. Februar 2013 hat eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines
hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als
genehmigt. Beschaffen sich Patienten nach Ablauf der
Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.
§ 13 Absatz 3a SGB V Patientenrechtegesetz: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2013: 277-282.
- Majacealjaco
- Beiträge: 1183
- Registriert: 24 Feb 2013, 16:26
Na wenn ich das richtig verstehe, dann könnte man sich ja wünschen der Antrag fällt in eine kleine Schreibtischnische des Sachbearbeiters.
Liegt dort im Zweifelsfach fünf Wochen, setzt Staub an und Schwupp wäre meine Kur automatisch genehmigt.
:interessant: #D
Das wäre dann doch mal was. Aber ich glaube mein Antrag ist nicht verschütt.[denkcool]Hmmm?![/denkcool]
LG
Tanja
Liegt dort im Zweifelsfach fünf Wochen, setzt Staub an und Schwupp wäre meine Kur automatisch genehmigt.

Das wäre dann doch mal was. Aber ich glaube mein Antrag ist nicht verschütt.[denkcool]Hmmm?![/denkcool]
LG
Tanja
-
- Beiträge: 186
- Registriert: 16 Jan 2013, 19:06
Nur zur Ergänzung: das gilt nur für Anträge, die ab dem 25.02. gestellt wurden!
Wobei ich in letzter Zeit den Eindruck hatte, dass es eigentlich nur sehr selten länger als 5 Wochen dauerte, oder?
LG
Mareike
Wobei ich in letzter Zeit den Eindruck hatte, dass es eigentlich nur sehr selten länger als 5 Wochen dauerte, oder?
LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike
06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen
Mareike
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