Ihr Weg zur Kur

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Sonne

Ihr Weg zur Kur

Beitrag von Sonne » 13 Dez 2006, 13:25

Fuer alle Neugierigen und Interessierten gibt es hier wichtige Informationen fuer das Gespraech mit dem Arzt, der Kasse, der Kurverwaltung oder einfach nur so.



Kuren haben mannigfache Aufgaben


Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet wird.
Eine Kur-/Rehabilitationsmassnahme ist keine Alternative zu einer akutmedizinischen ambulanten oder Krankenhausbehandlung. Vielmehr ergaenzt sie diese bei laenger dauernden Krankheitszustaenden durch Staerkung der Selbstheilungskraefte und spezielle Anleitungen zur Krankheitsbewaeltigung. Entscheidend fuer den Kurerfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die gesamte Behandlung zu integrieren.
Praeventiv kann eine Kur bei vorhandenen Gesundheitsrisiken das Bewusstsein oeffnen und Wege zu Veraenderungen der Lebensweisen vermitteln. Auch eine rehabilitativ begruendete Kur ist ein Trainingsprogramm, in dem ueber die physiotherapeutischen Anwendungen hinaus der koerperliche und psychische Umgang mit der Krankheit offen thematisiert und praktische Anleitungen zur Bewaeltigung vermittelt werden kann.


Der Arzt

Es ist Sache des behandelnden Arztes, eine Kur oder einen Kurort mit geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen bzw. die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen. Auch der Betriebsarzt oder der Vertrauensarzt koennen eine Kur in die Wege leiten. Je nach Schwere und Phase des Krankheitszustandes wird der Arzt eine ambulante oder stationaere Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen. Vor allem nach der Kur sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, wie Sie in Ihrer Region das in der Kur erlernte Gesundheits-Foerderungs-Programm weiter praktizieren koennen.


Die Kosten

Grundsaetzlich besteht jederzeit die Moeglichkeit, auf eigene Kosten einen Kuraufenthalt nach den klassischen Regeln der Kurortmedizin durchzufuehren - sowohl zur Vorsorge, zur Linderung aufkommender Beschwerden als auch zur Behandlung manifester Krankheiten. Hierfuer bieten viele Kurorte pauschale Grundprogramme an (Internet oder Prospekte).
Fuer Versicherte in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Rentenversicherung, Beihilfe) besteht bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in mehrjaehrigen Abstaenden Anspruch auf kur- und rehabilitations-
medizinische Leistungen in Kur- und Rehaeinrichtungen in Heilbaedern und Kurorten. Die dabei entstehenden selbst zu tragenden Kosten sind abhaengig von der Kurform.


Bei stationaeren Vorsorge- und Reha-Massnahmen ist eine taegliche Zuzahlung von
€ 10,-- zu leisten. Die uebrigen Leistungen sind zuzahlungsfrei.


Bei ambulanten Vorsorgemassnahmen in Kurorten sind zu erbringen:

€ 10,- fuer die Konsultation des Kurarztes


fuer die verordneten Kurmittelanwendungen € 10,-- als Verordnungsblattgebuehr plus 10% der Heilmittelkosten. - 90% der Heilmittelkosten uebernimmt Ihre Krankenkasse. - Werden alle Anwendungen auf einem Rezept verordnet und in Anspruch genommen, ergibt sich eine Verguenstigung gegenueber der frueher geltenden 15%-Zuzahlung!


Zu den Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung zahlt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss von max. € 13,-- pro Tag (fuer Kleinkinder maximal € 21,-).


Fuer Muetter-/Vaeter-/Kinderkuren gelten pro Krankenkasse eigene satzungsspezifische Regelungen.



Die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist immer der naechste Ansprechpartner. Dort gibt es die notwendigen Antragsformulare, und es erfolgt eine (Vor)Klaerung der Zustaendigkeiten. Hierdurch werden buerokratische Verzoegerungen des Antragsweges vermieden.


Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur

Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungstraeger bewilligt werden kann, ist grundsaetzlich stets eine Ueberpruefung der Notwendigkeit der Massnahme durch eine neutrale aerztliche Institution vorgeschrieben (Medizinischer Dienst, Amtsarzt o. a.). Die Begutachtung erfolgt in der Regel auf schriftlichem Wege (nach den vorliegenden Krankenakten). Eine koerperliche Untersuchung kann angeordnet werden.
Wird ein vom Hausarzt begruendeter Kur-/Reha-Antrag allein nach Aktenlage abgelehnt, so empfiehlt sich stets, Widerspruch einzulegen mit der Bitte um persoenliche Begutachtung. Die gilt besonders, wenn die Kur unter dem Aspekt eines Klimawechsels oder aus psychosozialen Gruenden in einem vom Wohnort entfernt liegenden Heilbad verordnet worden ist.


Moegliche Kostenuebernahme durch

Krankenkasse: Fuer Personen, die selbst pflicht - oder freiwillig - als Rentner oder als "Nur"-Hausfrauen und Kinder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und nicht ein anderer der nachfolgend aufgefuehrten Traeger vorrangig zustaendig ist.


Rentenversicherung: Fuer den, der als Arbeitnehmer rentenversichert ist oder es eine bestimmte Zeit lang war.


Unfallversicherungstraeger, Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeitsunfall (einschl. Wegeunfall, auch bei Schul- und Kindergartenbesuch),


Versorgungsamt: Fuer Kriegs- und Wehrdienstbeschaedigte, Opfer von Gewalt


Beihilfestelle: Fuer Angehoerige des oeffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht).

Bei ungeklaerter Zustaendigkeit ist nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) jede der zuvor aufgefuehrten Stellen verpflichtet, Antraege entgegen zu nehmen, im Rahmen ihrer Moeglichkeiten zu beraten und verwaltungsintern eine Klaerung der Zustaendigkeit herbei zu fuehren. Antraege und auch Widersprueche sind mit Eingang bei einer dieser Stellen rechtswirksam.


Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur

Bei dieser Kurform (frueher: "Offene Badekur", jetzt nach Sozialgesetzbuch V (§ 23 Abs.2): "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten" koennen Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei waehlen. Ambulante Kuren koennen im Abstand von drei Jahren genehmigt werden. - siehe auch unter "Die Kosten".


Die stationaere Vorsorge- oder Rehabilitationskur - Stationaere Anschlussrehabilitation (AHB)

Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann die Krankenkasse bzw. der zustaendige Sozialleistungstraeger eine stationaere Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung bewilligen (§§ 23 Abs. 4; 40 Abs. 2 SGB V), mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht. Hierbei werden vom Leistungstraeger in der Regel fuer drei Wochen die gesamten Kosten uebernommen, es sei denn, fuer die Krankheit ist eine andere feste Behandlungszeit vorgegeben oder eine Verlaengerung ist aus gesundheitlichen Gruenden dringend erforderlich. - siehe auch unter "Die Kosten". - Eine Wiederholungskur kann erst nach Ablauf von vier Jahren bewilligt werden, es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung oder eine Kur wegen einer anderen Krankheit aus dringenden medizinischen Gruenden erforderlich sind.
Schliesst sich eine Heilmassnahme unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an ("Stationaere Anschlussrehabilitation"- AHB -), so muessen Versicherte ueber 18 Jahre 10,-- Euro pro Tag fuer die gesamte Aufenthaltszeit erbringen (bis zum Erreichen der Zuzahlungsgrenze).



Kuren fuer Muetter/Vaeter und Kinder


Nach §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V haben Muetter/Vaeter spezielle Rechtsansprueche auf bedarfsgerechte Kuren, die auch den Beduerfnissen der Kinder Rechnung tragen. Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Naehere Auskuenfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie den kirchlichen und gemeinnuetzigen Traegern (z. B. Caritas, AWO, DRK etc.) oder direkt beim Muettergenesungswerk. Ueber Kurmoeglichkeiten fuer Kinder informieren Sie Ihre Krankenkassen sowie Ihre regionale Beratungsstelle der Rentenversicherungen, die ebenfalls Kinder-Kurprogramme in ihren Leistungskatalogen vorhalten.


Der Kurarzt


Mit dem GKV -Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11.2003 ist die Eigenbeteiligung der Versicherten erheblich angehoben worden. Um eine soziale Ueberlastung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber jedoch Belastungsgrenzen vorgegeben, bei deren Erreichen Versicherte (und ihre Familienangehoerigen im gleichen Haushalt) von weiteren Zuzahlungen freigestellt werden. Die Grenze liegt grundsaetzlich bei 2% des gesamten Brutto-Familieneinkommens, bei schweren chronischen Krankheiten bei 1%.
Da fuer die verschiedenen Krankenkassenleistungen unterschiedliche Zuzahlungsmodalitaeten gelten, sind beispielhafte Berechnungen kaum sinnvoll. Es ist deshalb ratsam, mit der Krankenkasse die persoenliche Situation durchzurechnen und daraus die Konsequenzen fuer die Hoehe einer evtl. Selbstbeteiligung an den Kosten einer Kur zu kalkulieren. Dies gilt insbesondere fuer chronisch Kranke, die in der Regel Erfahrungen ueber ihren Jahresbedarf an Arztbesuchen, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gesammelt haben und somit die durch eine Kur zusaetzlich entstehenden Kosten realistisch einschaetzen koennen.


Der Kurarzt


Der ortsansaessige Kur(Bade)arzt erstellt aufgrund der Kurempfehlung des entsendenden Heimatarztes einerseits und seinen jahrelangen Erfahrungen mit der Wirksamkeit der ortsspezifischen Kurmittel andererseits nach eigener Beurteilung des Gesundheitszustandes des Kurpatienten einen entsprechenden Kurbehandlungsplan mit allen in Frage kommenden Anwendungen. Er hat in engem Kontakt mit den Therapeuten, die auf Grund seiner Verordnung die Kurmittelanwendungen vollziehen, die Vertraeglichkeit und Wirksamkeit seines Therapieplanes zu ueberwachen.
Bei Beendigung der Kur hat der Kurarzt nach einem Kurbericht den Heimatarzt schriftlich ueber den Kurverlauf und -effekt zu informieren und Vorschlaege fuer die weitere Betreuung des Patienten - insbesondere auch in nichtaerztlichen Bereichen wie Selbsthilfegruppen, persoenliche Lebensfuehrung u.a.m. - mit zu geben.

Quelle : baederkalender.de

Anno135

Gut zu wissen

Beitrag von Anno135 » 31 Mär 2011, 19:54

Das sind sehr wichtige und kompakte Informationen. Vielen Dank für die Bemühungen. x)

MissParker

Beitrag von MissParker » 20 Mai 2011, 08:30

Vielen Dank für die guten Infos!

ruhr04

Beitrag von ruhr04 » 26 Mai 2011, 13:04

WIE NETT; SOVIEL ARBEIT! DANKE

unbreakable

Beitrag von unbreakable » 01 Jun 2011, 18:47

Spitzenhinweise!

DaniHJ

Beitrag von DaniHJ » 05 Jun 2011, 19:32

vielen Dank für die Mühe, sehr Interessant

Weisse_Hexe

Beitrag von Weisse_Hexe » 27 Jun 2011, 08:04

Gut zu Wissen. Danke für die Mühe!!

Gruß Weisse Hexe

vaskes

danke

Beitrag von vaskes » 11 Nov 2011, 13:13

danke für die Mühe

sonjasnn

Beitrag von sonjasnn » 18 Dez 2011, 20:14

auch von mir: VIELEN DANK!

Candy74
Beiträge: 367
Registriert: 20 Dez 2011, 11:29

Beitrag von Candy74 » 20 Dez 2011, 21:35

Vielen Dank für die wertvollen Informationen! :-)
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

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