Bearbeitungsfristen Krankenkasse

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
lutico
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Bearbeitungsfristen Krankenkasse

Beitrag von lutico » 27 Jan 2014, 16:12

Hallo,

ich habe am 2. Dezember 2013 meinen Antrag auf eine vorzeitige Kur bei der Krankenkasse per Mail eingereicht, am 5. Dezember mailte mir die KK eine Schweigeverzichtsentbindungserklärung, die ich gleich zurückmailte mit Kurbericht der letzten Kur. Eine Woche später Anruf der SBin, dass sie die Unterlagen dem MDK schicken werde. Nachfrage am 21. Dezember: MDK hat Kur abgelehnt, erhalte aber Möglichkeit der Anhörung. Dieses Anhörungsschreiben habe ich am 2. Januar erhalten. Ich habe gleich geschrieben und ein Dringlichkeitsattest meiner Ärztin beigelegt, alles ging raus per Mail am 6.1. Seither liegt die Sache beim Wohnort-MDK. Letzte Woche hab ich nochmal bei der KK nachgefragt: noch keine Antwort vom MDK....

Es gibt doch diese Bearbeitungsfristen, siehe:

http://www.muettergenesungswerk.de/Desk ... 9&mid=1841

Ich habe vor acht Wochen meinen Antrag abgegeben! Gut, zwei Mal Prüfung MDK, aber was denkt Ihr: gilt in meinem Fall die Bearbeitungsfrist auch? Hat jemand schon einmal aufgrund der Bearbeitungsregelung eine Kur durchsetzen können?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße von der sehr ungeduldigen

lutico 8-|
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barbara1970
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Beitrag von barbara1970 » 27 Jan 2014, 19:45

Hallo,

denke doch das auch in dem Fall die Fünf Wochen Frist greifen sollte, frag doch einfach mal bei der KK nach, oder ruf bei der Awo/ Caritas an, die müssten das doch wissen ;)

Drück Dir auf jeden Fall weiter die Daumen das es doch noch klappt ;)

emilyschmidt06
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RE: Bearbeitungsfristen Krankenkasse

Beitrag von emilyschmidt06 » 27 Jan 2014, 19:57

ich denke auch, dass da die frist gelten würde, oder gilt das bei vorzeitigen kuren nicht?
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Ulnau71
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Beitrag von Ulnau71 » 27 Jan 2014, 20:43

Die Frist wurde doch eingehalten... du hast am 21.12. eine Ablehnung bekommen. Das ist eine Entscheidung. Und die hieß abgelehnt. Jetzt hast du Widerspruch eingelegt, aber dafür gibt es keine Fristen, wie lange sich der MDK bei einer erneuten Prüfung Zeit lassen kann. Da musst du dich jetzt gedulden.
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rehkitz
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Beitrag von rehkitz » 27 Jan 2014, 21:05

Ah, da ist das Thema.
Diesen Thread hatte ich heute Mittag gesucht und nicht gefunden! :-o

Aber ich hatte den Link richtig weitergegeben. ;)


VlG;
x)

jpebles

RE:

Beitrag von jpebles » 27 Jan 2014, 23:30

Original geschrieben von Ulnau71
Jetzt hast du Widerspruch eingelegt, aber dafür gibt es keine Fristen, wie lange sich der MDK bei einer erneuten Prüfung Zeit lassen kann. Da musst du dich jetzt gedulden.
FALSCH!!!
Die Frist im Widerspruchsverfahren beträgt 3 Monate.
Danach kann man gegen die KK eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einlegen.

@Ulnau71: es gibt für alles Fristen - wir leben in Deutschland... Nur weil man diese nicht kennt, sollte man nicht schreiben, dass diese nicht existieren...

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Ulnau71
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RE: RE:

Beitrag von Ulnau71 » 28 Jan 2014, 11:32

Original geschrieben von jpebles

FALSCH!!!
Die Frist im Widerspruchsverfahren beträgt 3 Monate.
Danach kann man gegen die KK eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einlegen.

@Ulnau71: es gibt für alles Fristen - wir leben in Deutschland... Nur weil man diese nicht kennt, sollte man nicht schreiben, dass diese nicht existieren...
Na dann muss sich die Threadschreiberin ja doch noch lange gedulden.
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lutico
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Beitrag von lutico » 28 Jan 2014, 20:16

Mmmh, ich bin noch im Antragsverfahren.... Die KK schrieb Anfang Januar nur, dass der MDK abgelehnt habe, sie mir aber die Möglichkeit der Anhörung geben...

Noch ratlos bin 8-|
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jpebles

RE:

Beitrag von jpebles » 28 Jan 2014, 21:53

Original geschrieben von lutico

Mmmh, ich bin noch im Antragsverfahren.... Die KK schrieb Anfang Januar nur, dass der MDK abgelehnt habe, sie mir aber die Möglichkeit der Anhörung geben...

Noch ratlos bin 8-|
Upppps... Stimmt, Du hast ja die Anhörung gehabt.
Die Anhörung ist ein Verwaltungsakt nach 24 Abs. 1 SGB X, hier gelten andere Fristen - und jetzt bin ich mir nicht sicher, denn ich habe nicht so viel mit dem SGB X zu tun - aber ich meine dass hierbei die Frist angemessen sein muss. Das wiederum ist Auslegungssache... (allerdings liegt das "Limit" hier bei 6 Monaten, danach kann man die Untätigkeitsklage einreichen)
Ich schaue aber morgen mal rein und schreibe Dir dann wie es sich mit der Frist im Anhörungsverfahren verhält.

Gruss!

lutico
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Beitrag von lutico » 29 Jan 2014, 05:50

Guten Morgen :)

vielen Dank jpebles, bin gespannt! Ich hab ja noch die ganz kleine Hoffnung, dass sich heute endlich die KK meldet... Irgendwann muss doch mal was passieren 8-|

Euch einen schönen Arbeitstag, bis heute Abend!
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