
- Wenn eine Kur vor Ablauf erforderlich ist, weil neue Symptome aufgetreten sind, geht das auch.
Bei meiner letzten Kur waren 3 Jahre rum. Nach der 1. Ablehnung habe ich 2 Monate gewartet und neu beantragt. Nach Wiederspruch wurde sie genehmigt. (ohne neue Symtome)
Begruendung im Wiederspruch: Therapiemoeglichkeiten vor Ort ausgeschoepft, da nicht realisierbar wegen der Arbeitszeit. Genau das war die Ablehnung: Therapien vor Ort nicht ausgeschoepft.
Ich wuerde auch einfach den Antrag stellen, mehr wie nein sagen koennen die ja nicht.
Uebrigens eine Kur geht auch mit aelteren Kindern. Meine Godel war mit ihren Kindern beide 14 letztes Jahr zur Kur. Es gibt leider nicht soviel Haeuser die das anbieten, aber es gibt sie.
Liebe Gruesse Katja